[der satirische Kommentar zum publizistischen Sündenfall]
Das ist jetzt mal eine schöne Bestätigung für den Autor des Arbeitspapiers der Otto Brenner Stiftung Querfront – Karriere eines politisch-publizistischen Netzwerks (Studie selbst derzeit offline) Dr. Wolfgang Storz, ehemaliger Chefredakteur der Frankfurter Rundschau. Höhere Weihen kann ein publizistisches Werk kaum erringen als die Kakophonie des Quiekens der davon getroffenen Schweine.
Der geplante Vernichtungsschlag schlappt in Gestalt einer juristischen Offensive gegen das Papier, recht eigentlich aber gegen seinen Autor daher. Die offen klaffende Scham dieser Attacke entblößt sie als Ultima Ratio, weil zur inhaltlichen Auseinandersetzung und zum Diskurs offensichtlich keine Argumente zur Verfügung stehen.
Allein: Abgerechnet wird am Schluss. Und da erwies sich schon in der Vergangenheit, dass die Augen sich nicht entblödender Glühwichtel größer waren als ihr Mund. Also: noch größer! Man stelle sich vor …
Der publizistische Sündenfall: autoaggressive Journalisten
Wie einer Erklärung der Otto-Brenner-Stiftung vom 7. September 2015 zu entnehmen ist, wurde das „Arbeitspapier“ zunächst einmal offline gestellt, da sich dessen Autor mit dem Sündenfall der Publizistik konfrontiert sieht: Journalisten, die juristisch gegen Journalisten vorgehen!
Der von seinen Anhängern glühend verteidigte Journalist Ken Jebsen, so ist wiederum einer von ihm getätigten Äußerung auf Facebook zu entnehmen, habe seinem Anwalt/seinen Anwälten die als „Querfront-Studie“ bekannte und in ihrem Alarmpotenzial kaum zu überschätzende Analyse des untertiteligen „politisch-publizistischen Netzwerks“ (i. e. Gegenöffentlichkeitsprojekte GÖP) ins abmahnende Visier gestellt.
Ob noch weitere vom Querfront-Verdikt Be- und Getroffene zu diesem beschämenden Instrument gegriffen haben, ist nicht bekannt.
Das Prozedere in solchen Fällen, in denen Mächtige und/oder vom Machtwahn Berauschte versuchen, ihnen unbequeme Berichterstattung durch Zwangsmittel zu unterbinden, ist üblicherweise dieses: anwaltliche Abmahnung mit beigefügter strafbewehrter Unterlassungserklärung für einzeln aufgeführte inkriminierte Äußerungen mit drohender einstweiliger Verfügung im Falle der Verweigerung einer solchen Unterlassungserklärung. Dass selbst ausgewiesene Hohepriester des Abmahnwesens dabei einzelne wichtige Schritte „vergessen“ wie in diesem lustigen aktuellen Fall (siehe dort Update 08.09.015), kommt eher selten vor und kann zu für den Antragssteller nachteiligen Gerichtsentscheidungen im anschließenden Kostenwiderspruchsverfahren führen. Auch so eine juristische Peitsche geht eben manchmal nach hinten los.
Im Regelfall mit vorausgehender anwaltlicher und mordsmäßig kostenpflichtiger Abmahnung stellt sich leider zunächst folgender Effekt ein: Dem presserechtlich-prozessual nicht erfahrenen Urheber fährt üblicherweise der Schreck in alle Glieder, was ja auch der tiefere Sinn der feigen Attacke ist. Sofern sein anwaltlicher Beistand ihn nicht zu anderem ermutigt, ist er auch im Zweifelsfall zunächst gut beraten, die „inkriminierten Äußerungen“ der Öffentlichkeit zu entziehen. Der spätere Triumph – etwa aus einem gewonnenen Hauptsacheverfahren – kann dafür umso furioser sein. Ich rate zu diesem! So könnte die so wichtige Querfront-Studie über den langen Weg zur eleganten Antilope werden!
Auch die „NachDenkSeiten“ kommentieren: „Getroffene Hunde bellen“
Wer als Jäger einen anderen Jäger absichtlich erschießt, wird sich nicht nur die Kritik als ausgemachtes Kameradenschwein auf sein verwirrtes Haupte ziehen. Und dabei zeitgleich jede protektive Wirkung von Aluhüten widerlegen. Nicht nur verliert und möglicherweise erhält er den Jagdschein. Vor allem aber positioniert er sich außerhalb der Gemeinschaft. Die Gesellschaft weist ihm dafür im Regelfall für die Zukunft einen separaten und umfriedeten Aufenthaltsort zu, um weiteren Schaden von Gemeinschaft und Gesellschaft abzuwehren. Der Glücksfall sozusagen.
Unter Journalisten ist das auch nicht viel anders. Die Sündenfälle dort sind vergleichsweise rar und entsprechend kommentiert.
Der letzte namhafte Journalist, der gegen die eigenen Kollegen presserechtlich vorging, war 2008 Helmuth Markwort. So wollte Markwort der Saarbrücker Zeitung einen Irrtum von Roger Willemsen zurechnen, der diesem in einem Interview unterlief (Titel: “Heute wird offen gelogen”… ). Nachdem ihm das Landgericht Hamburg damals Recht gegeben hatte, hob der Bundesgerichtshof dieses weltfremde Urteil wieder auf.
(Markus Kompa auf Telepolis 06.10.2014: „Josef Joffe und Jochen Bittner scheitern gegen Die Anstalt (ZDF)“)
Das geifernde Bepinkeln publizistischer Standesehre können selbst die NachDenkSeiten (NDS) so nicht hingehen lassen. Mutmaßlich aus der Empörung heraus etwas unbeholfen formuliert, entringt sich gegen die Kameradenschweine von der Kreuzfront die befriedigte Feststellung: „Da kann man nur sagen getroffene Hunde bellen laut“ [sic!].
Abgestraft für politische Meinung
Nun trifft es ausgerechnet Storz. Dessen Formulierungen in dem genannten und durch die Jebsen-Attacke enorm aufgewerteten (Barbara-Streisand-Effekt) Papier sind an Besonnenheit, die den Wertenden zurücknehmen, kaum zu überbieten. Dem Leser mit Sprachgefühl verraten sie samt und sonders ihre Herkunft von der Goldwaage. Und bisher bekannt gewordene Kritik schlägt Alarm. Denn sie straft Storz nicht etwa für (allein justiziable) falsche Tatsachenbehauptungen oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ab, sondern für politische Meinung. Es ist die „falsche“, vom gefährlichen Netzwerk der GÖPs inzwischen nicht mehr geduldete politische Meinung. Das ist genau das, was Albrecht Müller von den NDS mit Gedankenpolizei meint! Seine Distanzierungserklärung von Ken Jebsen wird deshalb stündlich erwartet!
Storz‘ (beinahe unverständliche) Zurückhaltung teilt sich nicht nur mir mit. Andere, eher dem Klarsprech zuneigende Autoren bewerten sie gar als Schwäche:
Parallel zur Wiederbelebung der NS-Propaganda Hörmanns fordert Jebsen Wolfgang Storz auf, sich bei ihm zu entschuldigen. Nun heiße ich nicht Storz und habe meine Hausaufgaben gut genug gemacht, diesem Demagogen ein böses Erwachen versprechen zu können, falls er es auf einen Prozess ankommen ließe, dem ich mit Freude entgegensähe. Ich nehme nicht an, dass er das Risiko eingeht. Jebsens Verhalten zeigt eine typische Reaktion auf die in Storz Arbeitspapier zu erkennende Schwäche in Form zurückhaltender Beurteilung, die es hier nicht gibt.
(Facebook Achim Bierwirth 08.09.2015: „Zum Triumpfgeheul [sic!] der Querfront“; Quelle 1 am Ende vom Text; Hervorhebg. SaSe)
Die Bedeutung des Querfront-Papiers der Otto-Brenner-Stiftung ist kaum zu überschätzen und wird allüberall im zivilen Widerstand gegen die sich selbst als „Querdenker“ verherrlichenden GÖP’ler zitiert. Und die guten Freunde vom Sonnenstaatland, die sich schon im Widerstand gegen die Reichsbürgerbewegung bewährt haben, halten die „Studie‘“ auch weiterhin online vor (siehe Quelle 2 am Ende vom Text).
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Wer nun bedient sich gern dieses Mittels der anwaltlichen Abmahnung zuzüglich aller nachgeschalteten Schritte in der Vernichtung von Geschriebenem und Kritik? Nicht nur sind es Eliten deutsche Großbanken, Großbanken oder führende Banken, Industrieverbände, Schönheitschirurgen und RTL (Auswahl aus dem Mandantenpool eines x-beliebigen „Medienanwalts“). In den durchaus bunten und weit gestreuten Reihen der offensichtlich den Grundrechten dieser Republik feindlich gesinnten GÖPs sind es:
Ken Jebsen, Jürgen Elsässer, Mario Rönsch, Xavier Naidoo, Oliver Janich, einige Autoren des Kopp-Verlags, viele NPD-, „Die Freiheit“- und AfD-Funktionäre, Organisatoren von Montagsmahnwachen und Pegida-Ablegern.
Dass nicht wenige von diesen Prozesshandeln [sic!] sich als „Systemkritiker“ oder gar „Systemfeinde“ und „Verfolgte“ begreifen oder zumindest als solche ausgeben ist neben der Tatsache, dass alle diese Leute immer wieder über andere an den Haaren herbeigezogende Dinge behaupten (So ist das Zentrum für Politische Schönheit laut Jebsen von „Antideutschen“, CIA und NATO gesteuert) freilich das Sahnehäuptchen…
(Friedensdemowatch 07.09.2015: „Querfront-Arbeitspapier offline: Richter als Chefideologe“; Hervorhebung von SaSe; Quelle 3 am Ende vom Text)
Antilope? Kein Jäger kann sie stellen
Details der Abmahnung, welcher der sie betreibende Akteur in Opfermimikry vielleicht etwas voreilig als Monstranz vor sich hergeträgt, sind leider, im Hinblick auf die Verfahrenstaktik jedoch aus äußerst klugen Gründen nicht bekannt. Achim Bierwirth verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, es möge zum Prozess kommen. Ich hoffe mit!
Frohe Kunde dazu erreicht uns auch aus der Wikipedia-Beschreibung des Fabelwesens Antilope: „Es sei so flink, dass kein Jäger es stellen kann, seine Hörner seien scharf wie Sägen und das Tier in der Lage, damit Bäume zu fällen“ (Wiki).
+ Quelle 1: https://de-de.facebook.com/achim.bierwirth/posts/923788367686729?hc_location=ufi
+ Quelle 2: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2129
+ Quelle 3: http://friedensdemowatch.blogsport.eu/2015/09/08/jura/
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