[Aktualisierung am 21.12.2019: Nachstehende Kuratierung des Zeitungsartikels im Heuberger Boten (i. e. SchwäZ) vom 18. Dezember 2019 ist komplett falsch. Also: faktenwidrig! Bitte beachten Sie unbedingt die Aktualisierung unten. Und glauben Sie mir kein Wort!]
Um manche Fakten kommen selbst SchwäZ-Berichterstatter nicht herum. Zum Beispiel um die Vorgänge im Gemeinderat Spaichingen bei dessen letzter Sitzung vor Weihnachten. Dort beendete Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher die Diskussion der Gemeinderäte in der von vielen und auch von diesem Blog kritisierten hochherrschaftlichen Art und Weise. Kurz: in Basta-Mentalität.
Dabei seien durchaus wichtige Themen auf der Agenda gestanden: etwa die Vergabe von Arbeiten für das Lehrschwimmbecken der Schillerschule sowie die Anträge der Fraktionen zum Haushalt. Doch König Schuhmacher hatte – so berichtet es die SchwäZ – schon eingangs der Sitzung auf seinen Zeitdruck hingewiesen. Um 19.45 Uhr beginne ein Weihnachtsessen. Bis dahin müsse „man“ fertig sein.
Die Gemeinderäte sahen das wohl anders. Es kam zum Streit. Den soll Schuhmacher mit Verweis auf die Gemeindeordnung Baden-Württemberg beendet haben:
In der Gemeindeordnung sei klar geregelt, dass der Vorsitzende die Wortmeldungen erteile, „und wenn der Vorsitzende der Auffassung ist, dass ein Thema ausdiskutiert ist, kann er in die Abstimmung eintreten und braucht sich nicht belehren zu lassen.“
(Schwäbische Zeitung 18.12.2019: „Disput über Zeitdruck: Bürgermeister bricht Ratssitzung ab“; Hervorhebg. K. B.)
Natürlich gehört es nicht zum Service der SchwäZ und schon gar nicht zum journalistischen Selbstverständnis der Berichterstatter*in, in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg dann einmal genau nachzulesen, was dort wie geregelt ist. Für den Moment werde ich dort nur mit Paragraf 36 fündig, der allerdings keine so weitreichenden Befugnisse formuliert, wie Schuhmacher sie in der Sitzung geltend gemacht habe.
Och, nö, nicht schon wieder Presseanfrage! Weiterlesen