Die Causa Ummendorf fährt fort, die ohnehin brüchigen Schleier der Demokratie einen nach dem anderen von der Guts- und Feudalherren-Mentalität diverser Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten herab zu reißen. Die herrschenden Herren scheinen sich zur Blamage nachgerade zu drängen.
Den jüngsten Bock zum Thema schießt der Landtagsabgeordnete der CDU und Ummendorfer Gemeinderat Thomas Dörflinger ab, sofern man der Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung über eine Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag Glauben schenken darf. Dort war der spektakuläre Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur Bauplatzvergabe im Gebiet „Heidengäßle/Mühlbergle II“ erneut Thema. (SaSe berichtete hier und hier).
Über die brisante Frage von MdL und Gemeinderat Dörflinger, die zu der nachstehenden Antwort führte, kann man leider nur spekulieren. Glücklicherweise war eine Person im Ummendorfer Gemeinderat anwesend, die schon einmal Berührungen mit dem Rechtsstaat hatte und sich in dessen GRUNDSÄTZEN etwas auskennt: Fachanwalt Andreas Staudacher. Er allein wohl konnte noch Schlimmeres verhüten? Das gelingt ihm aber auch nicht immer …
Auf eine Frage von Thomas Dörflinger sagte Staudacher, bei einer erneuten Ausschreibung könne man die Bauplatzbewerbung nicht an die Bedingung knüpfen, dass auf Rechtsmittel verzichtet werde.
(Schwäbische Zeitung 16. Juli 2019: „Auch nach neuem Beschluss muss die Bauplatzvergabe vermutlich wiederholt werden“)
Ich spekuliere: Thomas Dörflinger hat allen Ernstes gefragt, ob man in einem Rechtsstaat den Verzicht auf Rechtsmittel zum Vertragsbestandteil der Bauplatzvergabe machen könnte?
Wo sind jetzt meine Schuhe? Weiterlesen