Ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen rund um die Bauplatzvergabe in Ummendorf (Landkreis Biberach) ist nicht absehbar. SaSe hatte im Juni 2019 über den spektakulären Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen mehrfach berichtet: TS65/19, TS70/19 und TS74/19.
Mehrfach berichtet hat auch die Schwäbische Zeitung (SZ). Und der SZ-Redakteur Markus Dreher greift das Thema am 14. September 2019 (und folgende; der Artikel hat mehrere Veröffentlichungsdaten!) erneut auf: „Im Ummendorfer Bauplatzstreit geht’s jetzt um die Hauptsache“.
Aber auch dieses Mal genügt die SZ dem journalistischen Grundsatz der ausgewogenen Berichterstattung nicht. Denn kein einziges Mal bisher kam der Verfügungskläger, der die ganze Sache überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte, bei der SZ zu Wort. Dreher scheint zu wissen, dass er mit dieser groben Verletzung des Pressekodex hart am Wind segelt. Und er versucht, sich folgendermaßen aus der Verantwortung zu winden:
Der Gemeinderat Thomas Dörflinger hatte ja vor der Sommerpause angeregt, dies zu versuchen. Nach Reicherts Auskunft lehnten die Kläger sein Gesprächsangebot schlussendlich ab, nachdem er auf der Anwesenheit eines Zeugen bestanden habe. Wie die Kläger den Ablauf schildern würden, ist unbekannt: Weder Gerichte noch die Gemeinde sagen, wer die Kläger sind.
(Schwäbische Zeitung 14.09.2019: „Im Ummendorfer Bauplatzstreit geht’s jetzt um die Hauptsache“; Hervorhebg. K. B.)
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Ganz offensichtlich möchte Markus Dreher damit dem Leser suggerieren, dass die SZ leider (*schnief) gar nicht weiß, wer der Verfügungskläger ist. Weiterlesen