Tag Archiv:MdL Thomas Dörflinger (CDU)

TS92/19: Bauplatzstreit Ummendorf: Die Schwäbische berichtet einseitig und manipulativ

Ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen rund um die Bauplatzvergabe in Ummendorf (Landkreis Biberach) ist nicht absehbar. SaSe hatte im Juni 2019 über den spektakulären Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen mehrfach berichtet: TS65/19, TS70/19 und TS74/19.

Mehrfach berichtet hat auch die Schwäbische Zeitung (SZ). Und der SZ-Redakteur Markus Dreher greift das Thema am 14. September 2019 (und folgende; der Artikel hat mehrere Veröffentlichungsdaten!) erneut auf: „Im Ummendorfer Bauplatzstreit geht’s jetzt um die Hauptsache“.

Aber auch dieses Mal genügt die SZ dem journalistischen Grundsatz der ausgewogenen Berichterstattung nicht. Denn kein einziges Mal bisher kam der Verfügungskläger, der die ganze Sache überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte, bei der SZ zu Wort. Dreher scheint zu wissen, dass er mit dieser groben Verletzung des Pressekodex hart am Wind segelt. Und er versucht, sich folgendermaßen aus der Verantwortung zu winden:

Der Gemeinderat Thomas Dörflinger hatte ja vor der Sommerpause angeregt, dies zu versuchen. Nach Reicherts Auskunft lehnten die Kläger sein Gesprächsangebot schlussendlich ab, nachdem er auf der Anwesenheit eines Zeugen bestanden habe. Wie die Kläger den Ablauf schildern würden, ist unbekannt: Weder Gerichte noch die Gemeinde sagen, wer die Kläger sind.
(Schwäbische Zeitung 14.09.2019: „Im Ummendorfer Bauplatzstreit geht’s jetzt um die Hauptsache“; Hervorhebg. K. B.)

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Ganz offensichtlich möchte Markus Dreher damit dem Leser suggerieren, dass die SZ leider (*schnief) gar nicht weiß, wer der Verfügungskläger ist. Weiterlesen

TS74/19: Ummendorf: Eine Fortbildungschance für MdL Thomas Dörflinger (CDU)?

Die Causa Ummendorf fährt fort, die ohnehin brüchigen Schleier der Demokratie einen nach dem anderen von der Guts- und Feudalherren-Mentalität diverser Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten herab zu reißen. Die herrschenden Herren scheinen sich zur Blamage nachgerade zu drängen.

Den jüngsten Bock zum Thema schießt der Landtagsabgeordnete der CDU und Ummendorfer Gemeinderat Thomas Dörflinger ab, sofern man der Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung über eine Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag Glauben schenken darf. Dort war der spektakuläre Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur Bauplatzvergabe im Gebiet „Heidengäßle/Mühlbergle II“ erneut Thema. (SaSe berichtete hier und hier).

Über die brisante Frage von MdL und Gemeinderat Dörflinger, die zu der nachstehenden Antwort führte, kann man leider nur spekulieren. Glücklicherweise war eine Person im Ummendorfer Gemeinderat anwesend, die schon einmal Berührungen mit dem Rechtsstaat hatte und sich in dessen GRUNDSÄTZEN etwas auskennt: Fachanwalt Andreas Staudacher. Er allein wohl konnte noch Schlimmeres verhüten? Das gelingt ihm aber auch nicht immer …

Auf eine Frage von Thomas Dörflinger sagte Staudacher, bei einer erneuten Ausschreibung könne man die Bauplatzbewerbung nicht an die Bedingung knüpfen, dass auf Rechtsmittel verzichtet werde.
(Schwäbische Zeitung 16. Juli 2019: „Auch nach neuem Beschluss muss die Bauplatzvergabe vermutlich wiederholt werden“)

Ich spekuliere: Thomas Dörflinger hat allen Ernstes gefragt, ob man in einem Rechtsstaat den Verzicht auf Rechtsmittel zum Vertragsbestandteil der Bauplatzvergabe machen könnte?
Wo sind jetzt meine Schuhe? Weiterlesen

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