TS13/19: Pro Meinungsfreiheit: Landgericht Ravensburg weist Stadt Ochsenhausen ab

Okay, ziehen wir diese Meldung vor. Ochsenhausen: Der zu telefonischen Rückrufen partiell nicht fähige Redakteur der Schwäbischen Zeitung Tobias Rehm hat seinen Bericht zu dem sensationellen „Sieg“ des Bürgermeister-Kritikers Franz Wohnhaas in dem Einstweiligen-Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Ravensburg gestern (21.02.2019) schon veröffentlicht. Der Artikel beleuchtet schattenfrei die Marschrichtung des Richterspruchs. Er soll den SaSe-Lesern zügig zur Kenntnis gelangen: „Stadt Ochsenhausen will kritisches Rundschreiben verbieten – und scheitert vor Gericht“.

Zu diesem fulminanten Erfolg kriege ich schon am frühen Morgen aufgeregte Mails von anderen Bürgerrechtlern, die von Bürgermeistern abgemahnt werden!

Auch ich war bei dieser denkwürdigen Verhandlung anwesend und werde dazu später noch berichten. Der Ausgang dieses Verfahrens jedoch sollte eine kraftvolle Ermutigung für all jene sein, welche die Herrschenden kritisieren und sich dafür mit teilweise hahnebüchenen anwaltlichen Abmahnungen (aktueller Fall im Kontext des 1.000-Kühe-Stalls; Artikel folgt) – und im Fall der Stadt Ochsenhausen – sogar mit Gerichtsverfahren traktieren lassen müssen.

Allein der „Auftritt“ (anders lässt sich das nicht bezeichnen) des Verfügungsklägers, begleitet und beschützt von Anwalt und Hauptamtsleiterin, im Saal 2 des Landgerichts Ravensburg war bühnenreif! Die Zuschauer und der Verfügungsbeklagte samt (m)einem Spitzenanwalt Sven Tamer Forst (Kanzlei Schön & Reinecke) aus Köln hatten schon lange Platz genommen, als die Stadt Ochsenhausen im wahrsten Sinne des Wortes einmarschierte. Wehende Robe um anwaltlich-professorale Wichtigkeit, verschlossene Gesichter, starrer Blick und eine peinliche Protzuhr an einem Handgelenk. Bürgerferne, vollendet inszeniert!

Dieser jede Laienbühne diskreditierende Auftritt definierte dann auch die Fallhöhe, als der Richter mit einem nahezu pädagogisch drängenden Vortrag über Meinungsfreiheit  in Richtung des Verfügungskläger-Tisches einen Bürgermeister noch einmal über die Grundrechte in diesem Land instruierte.

Die Stadt Ochsenhausen ist bei ihrer Attacke gegen Franz Wohnhaas mit Pauken und Trompeten untergegangen! Donnerstag, der 21. Februar 2019, im Saal 2 des Landgerichts Ravensburg war ein Hochfest der Demokratie und Meinungsfreiheit! Daran ändert auch der bescheidene Kommentar von „Michael M.“ (Feigling!) unter dem Rehm-Artikel nichts. Wer eine wie vom Ravensburger Richter auch gewürdigte umfassende Kritik am Umgang der Stadt Ochsenhausen mit dem Allgemeinvermögen vergleicht mit Spinnern, welche der Erde=Scheibe-Theorie anhängen, hat die Wohnhaas-Texte entweder nicht gelesen/verstanden oder auch sonst den Schuss nicht gehört. Franz Wohnhaas ist solchen „Kommentatoren“ schon allein durch seine Souveränität, mit vollem Namen und mit seinem Privatvermögen für unser aller Grundrechte einzutreten, überlegen. Gratulation!

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