„HöckeR, nicht Höcke!“ Mein soziales Umfeld verwechselt das gern. Dabei ist es doch ganz leicht zu merken: Bernd Höcke plus „r“ wie in „reichlich rinks“ = der Medienanwalt für derlei Mandanten.
Der AfD-Rechtsaußen Höcke heißt übrigens wirklich Bernd mit Vornamen, wie die heute-show immer wieder belegt.
Wer als Journalist*in etwas auf sich und sein demokratisches Berufsethos hält, sollte schon mindestens eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Höcker vorweisen können. Für die ist der Medienanwalt berühmt-berüchtigt. Ich kann (wenn auch zurückreichend ins Jahr der Herrin 2013).
Die Kölner Kanzlei tritt nicht erst in letzter Zeit massiert als Anwalt für Klienten aus dem rechtsrechten Spektrum auf. Oder auch mal für den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Im Mai 2019 hielt Dr. Ralf Höcker auf einer von der AfD-Fraktion im deutschen Bundestag veranstalteten Konferenz einen Vortrag für – Achtung: beinharter Zynismus – „journalistische Ethik und gegen Fake-News“ (Quelle).
Die Kanzlei HöckeR hat derzeit – und schon eine ganze Weile – auch die Redaktion der Wochenzeitung Kontext dazwischen. Namens und im Auftrag von Marcel Grauf, dem Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter im baden-württembergischen Landtag.
Angefangen hatte es mit diesem Kontext-Artikel von Anna Hunger über „die absolut menschenverachtenden Äußerungen“, die dem Neonazi zugeschrieben werden. Zwei Wochen später folgte der Kontext-Artikel „Gefährder im Landtag“.
Grauf griff zu juristischen Mitteln gegen die Kontext-Artikel. Es kam zum Gerichtsverfahren im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Oberlandesgericht Karlsruhe beendete dieses Verfahren mit einer wohltuenden Stärkung der Wächterfunktion der Presse. Kontext siegte.
Erst später stellte sich heraus: Der Sieg bezieht sich vorerst nur auf eine Schlacht.
Damit der Leser sieht, worum es in dem Verfahren ging/geht, Zitat aus dem Kontext-Artikel „In aller Deutlichkeit“ am 20. Februar 2019 zum gewonnenen Verfahren:
Intime Details aus Graufs Privatleben gehen die Öffentlichkeit nichts an. Allerdings – und das ist die feste Überzeugung der Redaktion, für die sie einen Rechtsstreit in Kauf genommen hat – ist es nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten, einzelne Auszüge daraus dann öffentlich zu machen, wenn ein Mensch, der als Mitarbeiter im Landtag Zugang zu vertraulichen Informationen und den Sicherheitszonen des Parlaments hat, seinen Wunsch nach einem „Bürgerkrieg mit Millionen Toten“ bekundet und bei seiner Verhaftung „knietief im Blut stehen“ will: „Frauen, Kinder. Mir egal. Hauptsache es geht los. (…) Tote, Verkrüppelte. Es wäre so schön. Ich will auf Leichen pissen und auf Gräbern tanzen. SIEG HEIL!„, schreibt Grauf.
(Kontext 412 Minh Schredle 20.02.2019: „In aller Deutlichkeit“; Hervorhebg. K. B.)
Nun hat der Kölner Medienanwalt HöckeR – mit „r“ wie „reichlich rinks“ – das Hauptsacheverfahren in einem anderen Bundesland vom Zaune gebrochen: Hessen. Die Kontext-Redaktion ordnet das als weiteren Einschüchterungsversuch ein. Einschüchternd ist nicht zuletzt der Streitwert, der sich inzwischen im sechsstelligen Bereich bewegen soll. Kontext-Linie: „Wir schweigen nicht„.
Heute Abend- 8. Januar 2020 um 23.15 Uhr NDR – berichtet das Medienmagazin Zapp über die Angelegenheit. Ein ganzes Team war in der Kontext-Redaktion (Bericht) und schaute sich die Redaktionskonferenz an, in der auch über diese wunderbare HöckeR-Karikatur entschieden wurde.
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Übrigens: Bei mir ist der Rechtsanwalt Höcker seinerzeit (und im Zusammenhang mit meinem früheren Blog Doggennetz.de) nicht weit gekommen. Trotz mehrerer Abmahnungen hat er keine einzige einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt – und auch sonst kein Gerichtsverfahren initiiert. Gleichweg: Sonst hätte ich das eben auch noch gewonnen (wie die anderen fünf (5) von fünf (5) gegen mich initiierten Presserechtsverfahren).
Weiterführende Links:
Uralte SaSe-HöckeR-Satire aus dem Jahr 2015.