„HöckeR, nicht Höcke!“ Mein soziales Umfeld verwechselt das gern. Dabei ist es doch ganz leicht zu merken: Bernd Höcke plus „r“ wie in „reichlich rinks“ = der Medienanwalt für derlei Mandanten.
Der AfD-Rechtsaußen Höcke heißt übrigens wirklich Bernd mit Vornamen, wie die heute-show immer wieder belegt.
Wer als Journalist*in etwas auf sich und sein demokratisches Berufsethos hält, sollte schon mindestens eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Höcker vorweisen können. Für die ist der Medienanwalt berühmt-berüchtigt. Ich kann (wenn auch zurückreichend ins Jahr der Herrin 2013).
Die Kölner Kanzlei tritt nicht erst in letzter Zeit massiert als Anwalt für Klienten aus dem rechtsrechten Spektrum auf. Oder auch mal für den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Im Mai 2019 hielt Dr. Ralf Höcker auf einer von der AfD-Fraktion im deutschen Bundestag veranstalteten Konferenz einen Vortrag für – Achtung: beinharter Zynismus – „journalistische Ethik und gegen Fake-News“ (Quelle).
Die Kanzlei HöckeR hat derzeit – und schon eine ganze Weile – auch die Redaktion der Wochenzeitung Kontext dazwischen. Namens und im Auftrag von Marcel Grauf, dem Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter im baden-württembergischen Landtag.
Angefangen hatte es mit diesem Kontext-Artikel von Anna Hunger über „die absolut menschenverachtenden Äußerungen“, die dem Neonazi zugeschrieben werden. Zwei Wochen später folgte der Kontext-Artikel „Gefährder im Landtag“. Weiterlesen