TS70/19: Ummendorf: Bürgermeister Klaus Bernd Reichert beharrt – Gemeinderat nutznießt

Sa. Gen. Haft!
Was sich in der kleinen Gemeinde Ummendorf (Landkreis Biberach) auch nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen abspielt (Themeneinführung), bietet Stoff für eine hochspannende Episode „Tatort“. Der Dramatik kann sich auch die Schwäbische Zeitung nicht entziehen, die in dem Artikel „Im Bauplatzstreit hält die Gemeinde acht Kaufverträge für gültig“ vom 11. Juli 2019 erkennt:

Wer gedacht hat, im Rechtsstreit um die Bauplatzvergabe in Ummendorf kehre nach der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts bis zu einer Klage oder neuen Beschlüssen vielleicht zunächst etwas Ruhe ein, sieht sich getäuscht. Bürgermeister Klaus Bernd Reichert bestätigte Informationen, wonach ein Anwalt der Gegenseite nun die Rückabwicklung von acht bereits notariell beurkundeten Kaufverträgen fordert. Reichert geht davon aus, dass diese Verträge gültig sind, und kündigt an: „Wir werden uns so verhalten, wie das Gericht es angewiesen hat: nämlich nichts tun.“
(Schwäbische Zeitung 11.07.2019: „Im Bauplatzstreit hält die Gemeinde acht Kaufverträge für gültig“)

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen war in dem erwähnten Beschluss im Zuge eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu der (vorläufigen) Einschätzung gelangt, dass die Vergaberichtlinien für die Bauplätze „Heidengäßle /Mühlbergle II“ „zumindest verfahrensfehlerhaft zustande gekommen“ seien. Abgesehen von der potentiellen Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit (Paragraf 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg) sei der Beschluss des Gemeinderates Ummendorf in dieser Frage auch wegen der Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds rechtswidrig (Quelle).
Das Gericht untersagte der Gemeinde die Vergabe von Bauplätzen und den Abschluss notariell beurkundeter Kaufverträge für das Baugebiet „Heidengäßle/Mühlbergle II“.

Für den juristischen Laien lässt dieser Beschluss keine Frage offen: Wenn schon die Vergabe der Baugrundstücke möglicherweise rechtswidrig erfolgte, können die Kaufverträge nicht rechtens sein?

Doch Ummendorfs Bürgermeister Klaus Bernd Reichert (CDU) sieht das anders. Denn bevor ihn dieser Beschluss rechtskräftig erreichte, waren schon acht Kaufverträge für die infrage stehenden Grundstücke abgeschlossen worden. Und die will Reichert erst einmal nicht rückabwickeln. Genau das fordere der Anwalt der Verfügungskläger, lässt uns die Schwäbische wissen.

Rund um den Zeitpunkt und die Details dieser Kaufvertragsabschlüsse wuchert in Ummendorf ein Gerüchtedschungel, der sogar schon als Ausstellungsobjekt für die Landesgartenschau Überlingen 2020 diskutiert wird.

Pikant: „Einer der Nutznießer [der kurz vor Posteingang des VG-Sig-Beschlusses noch abgeschlossenen Kaufverträge – Anmerkg. K. B.] ist ein Gemeinderatsmitglied, das in den Augen des Gerichts trotz Befangenheit an den Ratsentscheidungen mitgewirkt hatte“ (SZ-Artikel).

Und in den Polit-Talkshows des Öffentlich-Rechtlichen wird jede Woche darüber diskutiert, warum die Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren …

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