Tag Archiv:Bürgermeister Klaus Bernd Reichert (CDU)

TS92/19: Bauplatzstreit Ummendorf: Die Schwäbische berichtet einseitig und manipulativ

Ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen rund um die Bauplatzvergabe in Ummendorf (Landkreis Biberach) ist nicht absehbar. SaSe hatte im Juni 2019 über den spektakulären Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen mehrfach berichtet: TS65/19, TS70/19 und TS74/19.

Mehrfach berichtet hat auch die Schwäbische Zeitung (SZ). Und der SZ-Redakteur Markus Dreher greift das Thema am 14. September 2019 (und folgende; der Artikel hat mehrere Veröffentlichungsdaten!) erneut auf: „Im Ummendorfer Bauplatzstreit geht’s jetzt um die Hauptsache“.

Aber auch dieses Mal genügt die SZ dem journalistischen Grundsatz der ausgewogenen Berichterstattung nicht. Denn kein einziges Mal bisher kam der Verfügungskläger, der die ganze Sache überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte, bei der SZ zu Wort. Dreher scheint zu wissen, dass er mit dieser groben Verletzung des Pressekodex hart am Wind segelt. Und er versucht, sich folgendermaßen aus der Verantwortung zu winden:

Der Gemeinderat Thomas Dörflinger hatte ja vor der Sommerpause angeregt, dies zu versuchen. Nach Reicherts Auskunft lehnten die Kläger sein Gesprächsangebot schlussendlich ab, nachdem er auf der Anwesenheit eines Zeugen bestanden habe. Wie die Kläger den Ablauf schildern würden, ist unbekannt: Weder Gerichte noch die Gemeinde sagen, wer die Kläger sind.
(Schwäbische Zeitung 14.09.2019: „Im Ummendorfer Bauplatzstreit geht’s jetzt um die Hauptsache“; Hervorhebg. K. B.)

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Ganz offensichtlich möchte Markus Dreher damit dem Leser suggerieren, dass die SZ leider (*schnief) gar nicht weiß, wer der Verfügungskläger ist. Weiterlesen

TS70/19: Ummendorf: Bürgermeister Klaus Bernd Reichert beharrt – Gemeinderat nutznießt

Sa. Gen. Haft!
Was sich in der kleinen Gemeinde Ummendorf (Landkreis Biberach) auch nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen abspielt (Themeneinführung), bietet Stoff für eine hochspannende Episode „Tatort“. Der Dramatik kann sich auch die Schwäbische Zeitung nicht entziehen, die in dem Artikel „Im Bauplatzstreit hält die Gemeinde acht Kaufverträge für gültig“ vom 11. Juli 2019 erkennt:

Wer gedacht hat, im Rechtsstreit um die Bauplatzvergabe in Ummendorf kehre nach der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts bis zu einer Klage oder neuen Beschlüssen vielleicht zunächst etwas Ruhe ein, sieht sich getäuscht. Bürgermeister Klaus Bernd Reichert bestätigte Informationen, wonach ein Anwalt der Gegenseite nun die Rückabwicklung von acht bereits notariell beurkundeten Kaufverträgen fordert. Reichert geht davon aus, dass diese Verträge gültig sind, und kündigt an: „Wir werden uns so verhalten, wie das Gericht es angewiesen hat: nämlich nichts tun.“
(Schwäbische Zeitung 11.07.2019: „Im Bauplatzstreit hält die Gemeinde acht Kaufverträge für gültig“)

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen war in dem erwähnten Beschluss im Zuge eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu der (vorläufigen) Einschätzung gelangt, dass die Vergaberichtlinien für die Bauplätze „Heidengäßle /Mühlbergle II“ „zumindest verfahrensfehlerhaft zustande gekommen“ seien. Abgesehen von der potentiellen Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit (Paragraf 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg) sei der Beschluss des Gemeinderates Ummendorf in dieser Frage auch wegen der Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds rechtswidrig (Quelle).
Das Gericht untersagte der Gemeinde die Vergabe von Bauplätzen und den Abschluss notariell beurkundeter Kaufverträge für das Baugebiet „Heidengäßle/Mühlbergle II“.

Für den juristischen Laien lässt dieser Beschluss keine Frage offen: Wenn schon die Vergabe der Baugrundstücke möglicherweise rechtswidrig erfolgte, können die Kaufverträge nicht rechtens sein?

Doch Ummendorfs Bürgermeister Klaus Bernd Reichert (CDU) sieht das anders. Denn bevor ihn dieser Beschluss rechtskräftig erreichte, waren schon acht Kaufverträge für die infrage stehenden Grundstücke abgeschlossen worden. Und die will Reichert erst einmal nicht rückabwickeln. Genau das fordere der Anwalt der Verfügungskläger, lässt uns die Schwäbische wissen.

Rund um den Zeitpunkt und die Details dieser Kaufvertragsabschlüsse wuchert in Ummendorf ein Gerüchtedschungel, der sogar schon als Ausstellungsobjekt für die Landesgartenschau Überlingen 2020 diskutiert wird.

Pikant: „Einer der Nutznießer [der kurz vor Posteingang des VG-Sig-Beschlusses noch abgeschlossenen Kaufverträge – Anmerkg. K. B.] ist ein Gemeinderatsmitglied, das in den Augen des Gerichts trotz Befangenheit an den Ratsentscheidungen mitgewirkt hatte“ (SZ-Artikel).

Und in den Polit-Talkshows des Öffentlich-Rechtlichen wird jede Woche darüber diskutiert, warum die Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren …

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