Tag Archiv:Baugebiet Heidengäßle/Mühlbergle II

TS70/19: Ummendorf: Bürgermeister Klaus Bernd Reichert beharrt – Gemeinderat nutznießt

Sa. Gen. Haft!
Was sich in der kleinen Gemeinde Ummendorf (Landkreis Biberach) auch nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen abspielt (Themeneinführung), bietet Stoff für eine hochspannende Episode „Tatort“. Der Dramatik kann sich auch die Schwäbische Zeitung nicht entziehen, die in dem Artikel „Im Bauplatzstreit hält die Gemeinde acht Kaufverträge für gültig“ vom 11. Juli 2019 erkennt:

Wer gedacht hat, im Rechtsstreit um die Bauplatzvergabe in Ummendorf kehre nach der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts bis zu einer Klage oder neuen Beschlüssen vielleicht zunächst etwas Ruhe ein, sieht sich getäuscht. Bürgermeister Klaus Bernd Reichert bestätigte Informationen, wonach ein Anwalt der Gegenseite nun die Rückabwicklung von acht bereits notariell beurkundeten Kaufverträgen fordert. Reichert geht davon aus, dass diese Verträge gültig sind, und kündigt an: „Wir werden uns so verhalten, wie das Gericht es angewiesen hat: nämlich nichts tun.“
(Schwäbische Zeitung 11.07.2019: „Im Bauplatzstreit hält die Gemeinde acht Kaufverträge für gültig“)

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen war in dem erwähnten Beschluss im Zuge eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu der (vorläufigen) Einschätzung gelangt, dass die Vergaberichtlinien für die Bauplätze „Heidengäßle /Mühlbergle II“ „zumindest verfahrensfehlerhaft zustande gekommen“ seien. Abgesehen von der potentiellen Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit (Paragraf 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg) sei der Beschluss des Gemeinderates Ummendorf in dieser Frage auch wegen der Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds rechtswidrig (Quelle).
Das Gericht untersagte der Gemeinde die Vergabe von Bauplätzen und den Abschluss notariell beurkundeter Kaufverträge für das Baugebiet „Heidengäßle/Mühlbergle II“.

Für den juristischen Laien lässt dieser Beschluss keine Frage offen: Wenn schon die Vergabe der Baugrundstücke möglicherweise rechtswidrig erfolgte, können die Kaufverträge nicht rechtens sein?

Doch Ummendorfs Bürgermeister Klaus Bernd Reichert (CDU) sieht das anders. Denn bevor ihn dieser Beschluss rechtskräftig erreichte, waren schon acht Kaufverträge für die infrage stehenden Grundstücke abgeschlossen worden. Und die will Reichert erst einmal nicht rückabwickeln. Genau das fordere der Anwalt der Verfügungskläger, lässt uns die Schwäbische wissen.

Rund um den Zeitpunkt und die Details dieser Kaufvertragsabschlüsse wuchert in Ummendorf ein Gerüchtedschungel, der sogar schon als Ausstellungsobjekt für die Landesgartenschau Überlingen 2020 diskutiert wird.

Pikant: „Einer der Nutznießer [der kurz vor Posteingang des VG-Sig-Beschlusses noch abgeschlossenen Kaufverträge – Anmerkg. K. B.] ist ein Gemeinderatsmitglied, das in den Augen des Gerichts trotz Befangenheit an den Ratsentscheidungen mitgewirkt hatte“ (SZ-Artikel).

Und in den Polit-Talkshows des Öffentlich-Rechtlichen wird jede Woche darüber diskutiert, warum die Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren …

TS65/19: Gemeinde Ummendorf: Spektakulärer Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen

Ummendorf ist eine kleine (4.324 Einwohner) Gemeinde im Landkreis Biberach. Verwaltungschef dort ist Klaus Reichert (CDU). Er übt diese Position nun schon in der dritten und sich dem definitiven Ende zuneigenden Amtszeit aus. 2014 wurde er mit 87 Prozent der abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Die 16 Gemeinderatssitze verteilen sich bisher und seit der Kommunalwahl 2014 auf 10 Sitze für CDU/Freie Wähler (61,3 Prozent) und 6 Mandate für Aktive Wähler (38,7 Prozent).

Derzeit und nicht gerade rühmlich erregt Ummendorf landesweit Aufmerksamkeit. Der Grund: Die Bauplatzvergaberichtlinien in Ummendorf für das Baugebiet „Heidengäßle /Mühlbergle II“, deren Kriterien und das Zustandekommen dieser Regelung. Zu 33 Bauplätzen dort waren 159 Bewerbungen eingegangen.

Ab hier wird es kompliziert. Die Gemeinde Ummendorf hatte sich in einem Gemeinderatsbeschluss 2018 für ein kompliziertes Bonussystem entschieden, mit dem Bauplatzbewerber bewertet und ausgewählt wurden. Dabei spielen das Alter der Bewerber, die Anzahl der Kinder, die Wohnsitzdauer in Ummendorf sowie Bonuspunkte durch Ehrenämter eine Rolle.

Noch komplizierter wird der Vorgang dadurch, dass sich ein Gemeinderat durch sein Amt angeblich entsprechende Bonuspunkte (via Ehrenamt) verschafft haben soll und dann anschließend auch in den Genuss eines zugewiesenen Bauplatz gekommen sei.

Zwei der abgewiesenen Bewerber um einen Bauplatz in Ummendorf schlugen daraufhin den Weg zum Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen ein. Und das hat jetzt einen nahezu spektakulären Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassen (VG-Pressemitteilung zum Beschluss). Dieser Beschluss untersagt es der Gemeinde Ummendorf bis auf weiteres, Bauplätze zu vergeben und notariell beurkundete Kaufverträge abzuschließen. Weiterlesen

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.