HInfo43: Sagt das Landratsamt Tuttlingen zum Sitzungsabbruch in Spaichingen …

Demokratie-gefühlsmäßig scheint der Sachverhalt zum Abbruch der Sitzung im Spaichinger Gemeinderat am 16. Dezember 2019 klar zu sein: Feudalismus pur. Ein Bürgermeister beendet nach vorausgehendem Zoff mit seinen Gemeinderäten die Sitzung,  ohne das dafür zumindest (aus demokratischem Anstand) notwendige Votum des „Herrn des Verfahrens“ – i. e. der Gemeinderat – einzuholen. Und das obwohl noch jede Menge Tagesordnungspunkte offen waren.

Entsprechend die Berichterstattung (Heuberger Bote am 18.12.2019) und die Reaktionen der verschiedenen Fraktionen: Gemeinderat Harald Niemann für Pro Spaichingen (hier), der auch persönlich von den Attacken des Bürgermeisters Hans ohne Bindestrich Georg Schuhmacher betroffen war; ein offener Brief der Grünen-Fraktion (zitiert im Heuberger Bote; auf SaSe).

Aber – und das haben die Spaichinger schon länger gelernt – demokratischer Anstand ist nicht unbedingt die sozialinteraktive Messlatte dieses Bürgermeisters. Also bleibt neben der von Mund zu Mund fliegenden Empörung vor allem die Bewertung der Rechtsaufsicht i. e. das Landratsamt Tuttlingen.

Im vorangegangenen Artikel HINfo42 zu diesem Thema bin ich etwas in die für diesen speziellen Fall falsche Richtung gedrippelt mit dem Hinweis auf die Problematik von Bürgermeistern in Kreistagen. Das dazu Geschriebene behält an sich seine Richtigkeit, wird später auch noch eingehender behandelt, greift aber in diesem speziellen Fall nicht, weil Schuhmacher nicht (mehr) im Kreistag sitzt. Für welche Fraktion auch wäre er dort zu gebrauchen?

Das gibt der Bewertung des Landratsamts Tuttlingen in diesem Fall besonderes Gewicht. Und diese Bewertung lautet:

Gemäß § 36 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg liegt die Verhandlungsleitung beim Vorsitzenden. Er eröffnet, leitet und schließt die Verhandlungen des Gemeinderats. Diese Regelung ist in der Geschäftsordnung des Spaichinger Gemeinderats konkretisiert. Dort ist unter anderem ein vorzeitiger Abbruch aus „dringenden Gründen“ genannt. Die nicht abschließend behandelten Tagesordnungspunkte werden – nach der veröffentlichten Tagesordnung – vom Gemeinderat in den Sitzungen am 11. Januar 2020 und 13. Januar 2020 beraten. Damit ist – insbesondere für die Haushaltsanträge „der Fraktionen zum Haushalt 2020“ – ausreichend Zeit zur Beratung gegeben.
(Presseauskunft Landratsamt Tuttlingen 09.01.2020)

Hier ist auf die Feinheiten zu achten: „Verhandlungsleitung“. Die ist nicht zwingend identisch mit dem umgangssprachlich bekannten „Herrn des Verfahrens“.

Hilfreich ist der Hinweis auf die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Spaichingen. Dort steht etwa in Paragraf 17 zu Gemeinderatssitzungen „Verhandlungsablauf; Änderung der Tagesordnung durch den Gemeinderat“ unter Ziffer 3:

Der Gemeinderat kann auf Antrag die Verhandlung über einen Gegenstand vertagen. Wird ein solcher Antrag angenommen, so finden eine zweite Beratung und die Beschlussfassung in einer anderen Sitzung statt.
(Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Spaichingen in der Fassung vom 08.12.2014)

Ich hätte ja den Eindruck, exakt dieser Passus trifft auf die Situation am 16. Dezember zu? Die Geschäftsordnung  aber gibt das Gegenteil von dem vor, was dann in der Sitzung geschehen ist. Denn sie weist klar dem Gemeinderat die Entscheidungshoheit über die Vertagung von Gegenständen – bzw. in diesem Extremfall sogar den Abbruch der Sitzung – zu.

Die Bewertung des Landratsamtes hingegen scheint sich auf diesen Passus der Geschäftsordnung zu beziehen:

Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Verhandlungen des Gemeinderats. Die Sitzung wird geschlossen, wenn sämtliche Verhandlungsgegenstände erledigt sind oder wenn die Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats oder aus anderen dringenden Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.
(Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stadt Spaichingen, Paragraf 15 „Verhandlungsfähigkeit und Verhandlungsleitung (§§ 36 Abs. 1; 37 Abs. 1 GemO); Hervorhebg. K. B.)

Und schon wird die ganze Chose wieder wunderbar schwammig:  Definiere „dringende Gründe“!

Meine unqualifizierter Vorschlag an den Spaichinger Gemeinderat für das Zeitfenster nach März 2020 wäre: Geschäftsordnung für den Gemeinderat Spaichingen überarbeiten?
*

Schuhmachers Stellungnahme auf der Spaichinger HP – weg!
Eine weitere Frage an die Rechtsaufsicht bezog sich auf den in Spaichingen wohl nicht nur in diesem Fall üblichen Usus des Bürgermeisters, seine persönliche Meinung zu Hans und Franz und besonders gern zur Berichterstattung des Heuberger Boten in der Rubrik „Aktuelles“ auf der Stadt-Homepage zu veröffentlichen. Hier liegt der Fall klarer:

Der im offenen Brief der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug genommene Beitrag auf der Homepage der Stadt Spaichingen vom 19. Dezember 2019 ist zwischenzeitlich entfernt worden. Grundsätzlich ist es Bürgermeistern erlaubt, sich im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft öffentlich zu äußern. Hierbei ist allerdings das Sachlichkeitsgebot und – insbesondere im aktuell anstehenden Wahlkampf – auch die Neutralitätspflicht zu beachten.
(Presseauskunft Landratsamt Tuttlingen 09.01.2020; Hervorhebg. K. B.)

Und tatsächlich – wie in TS09/20 schon mit Screenshot belegt – ist der inkriminierte Beitrag Schuhmachers dort inzwischen verschwunden.

An dieser Stelle kullert mir meine Glaskugel in den Schoß und beamt: „Mit den Stichworten <Wahlkampf> und <Neutralitätspflicht> werden wir in den nächsten Wochen noch viel Spaß haben!“

Die Presseauskunft enthält noch eine weitere und in einem Nein-Wort komprimierte Auskunft zu einem anderen Thema betreffs Bürgermeister Schuhmacher, das ich hier jetzt aber noch nicht eröffnen kann – nicht zuletzt deshalb, weil der Spaichinger Rathauschef mir bisher keine Presseauskunft zu diesem hochheiklem Thema erteilt.
Komisch, wo ihm sonst das Juristische doch so wichtig ist!

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