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TS37/21: Corona-Schnelltests vor Gemeinderatssitzungen? Hier der Essig zum Wein:

Zum Davonlaufen: Da scheint sich eine praktikable Lösung für eine der Trillionen von Problemen im Kontext mit Corona anzubahnen – und schon gibt es wieder ernstzunehmende Einwendungen.
Das Problem: analoge Gemeinderatssitzungen und das mit ihnen trotz aller Hygienekonzepte einhergehende Infektionsrisiko.
Die Lösung: Corona-Schnelltests VOR einer Gemeinderatssitzung?

Und dann kommt die Süddeutsche daher und muss ihrem journalistischen Ethos entsprechend Essig in den Wein gießen. Denn es bestehen ernste juristische Bedenken, wie sie ein Bericht am Beispiel der Gemeinde Haar (Landkreis München) erklärt:

Auch wenn Gemeinderätin Metzger betonte, dass die Testergebnisse zuverlässig seien, gab Bürgermeister Bukowski letztens im Gemeinderat zu bedenken, dass Sitzungen im Nachhinein angefochten werden könnten, sollte sich bei einem auf die Schnelle positiv getesteten Gemeinderat eine Corona-Infektion nicht bestätigen. In einem solchen Fall wäre dieser dann zu Unrecht von der Sitzung ausgeschlossen gewesen.
(Süddeutsche Zeitung 05.03.2021: „Keine Schnelltests für Gemeinderäte“; Hervorhebg. K. B.)

Die Bedenken des Haarer Bürgermeisters leuchten (mir) unmittelbar ein. Wir alle wissen, dass die Schnelltests nicht wirklich zuverlässig sind. Bei einem positiven Schnelltest wird, bei gleichzeitiger Einschaltung des Gesundheitsamts, das Ergebnis immer mit einem PCR-Test überprüft. Wenn der Schnelltest sagt: „positiv“ = der Getestete ist Corona-infiziert, der PCR-Test aber ergibt: „nö, isser nicht“, ist die entsprechende Gemeinderatssitzung natürlich schon vorbei und ein Rat unter Umständen zu Unrecht ausgeschlossen worden. Das könnte die gesamte Ratssitzung hinfällig machen?

Zu dieser Konstellation fällt mir bei aller Schlaubatzigkeit gerade auch keine elegante Lösung ein?
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