TS37/21: Corona-Schnelltests vor Gemeinderatssitzungen? Hier der Essig zum Wein:

Zum Davonlaufen: Da scheint sich eine praktikable Lösung für eine der Trillionen von Problemen im Kontext mit Corona anzubahnen – und schon gibt es wieder ernstzunehmende Einwendungen.
Das Problem: analoge Gemeinderatssitzungen und das mit ihnen trotz aller Hygienekonzepte einhergehende Infektionsrisiko.
Die Lösung: Corona-Schnelltests VOR einer Gemeinderatssitzung?

Und dann kommt die Süddeutsche daher und muss ihrem journalistischen Ethos entsprechend Essig in den Wein gießen. Denn es bestehen ernste juristische Bedenken, wie sie ein Bericht am Beispiel der Gemeinde Haar (Landkreis München) erklärt:

Auch wenn Gemeinderätin Metzger betonte, dass die Testergebnisse zuverlässig seien, gab Bürgermeister Bukowski letztens im Gemeinderat zu bedenken, dass Sitzungen im Nachhinein angefochten werden könnten, sollte sich bei einem auf die Schnelle positiv getesteten Gemeinderat eine Corona-Infektion nicht bestätigen. In einem solchen Fall wäre dieser dann zu Unrecht von der Sitzung ausgeschlossen gewesen.
(Süddeutsche Zeitung 05.03.2021: „Keine Schnelltests für Gemeinderäte“; Hervorhebg. K. B.)

Die Bedenken des Haarer Bürgermeisters leuchten (mir) unmittelbar ein. Wir alle wissen, dass die Schnelltests nicht wirklich zuverlässig sind. Bei einem positiven Schnelltest wird, bei gleichzeitiger Einschaltung des Gesundheitsamts, das Ergebnis immer mit einem PCR-Test überprüft. Wenn der Schnelltest sagt: „positiv“ = der Getestete ist Corona-infiziert, der PCR-Test aber ergibt: „nö, isser nicht“, ist die entsprechende Gemeinderatssitzung natürlich schon vorbei und ein Rat unter Umständen zu Unrecht ausgeschlossen worden. Das könnte die gesamte Ratssitzung hinfällig machen?

Zu dieser Konstellation fällt mir bei aller Schlaubatzigkeit gerade auch keine elegante Lösung ein?
*

Die Gemeinde Langenargen gehört zu den bisher wenigen Verwaltungen, welche Corona-Schnelltests vor Gemeinderatssitzungen anbieten. Der „neue“ Bürgermeister Ole Münder vertritt gegenüber möglichen juristischen Bedenken einen eher pragmatischen Ansatz, der den Gesundheitsschutz priorisiert.
Foto: Ole Münder

 

Langenargener Bürgermeister sieht kein Problem
Von den SaSe-Senfgemeinden ist es zum Beispiel Langenargen, wo jetzt auch diese Schnelltests vor den Ratssitzungen durchgeführt werden (hier). SaSe hat Bürgermeister Ole Münder, der noch keine 100 Tage im Amt ist, gefragt, ob ihm die juristische Argumentation, die solche Schnelltests wieder infrage stellen könnte, bekannt sei. Nein, so die Antwort vom See. Ole Münder möchte den (im Süddeutsche-Artikel) vorgebrachten Einwand so auch nicht gelten lassen:

Es muss betrachtet werden, was passiert. Es werden Schnelltests gemacht, diese haben ein Ergebnis. Sollte dieses Ergebnis positiv sein, so muss sich die getestete Person per Corona-Verordnung Absonderung in Quarantäne begeben. Danach kann ein PCR-Test vorgenommen werden. Sollte dieser negativ ausfallen, dann um so [sic] besser. Allerdings wird dieser PCR-Test erst im Nachhinein erfolgen und das Ergebnis steht nicht rechtzeitig vor Beginn der Sitzung fest.
(Presseauskunft Langenargener Bürgermeister Ole Münder am 24.03.2021)

So weit, so gut, so einvernehmlich. Münder führt dann weiter aus:

Die Argumentation, dass das Gemeinderatsmitglied zu Unrecht von der Sitzung ausgeschlossen war, greift meines Erachtens in diesem Augenblick nicht, da die Corona-Verordnung eine Quarantäne nach positivem Test vorsieht und ein Ausschluss somit nicht zu Unrecht erfolgt. Damit ist auch entschieden, dass der Gesundheitsschutz Vorrang vor dem Recht auf Stimmenausübung genießt. Sollt dies rechtlich noch als problematisch gesehen werden, so wäre es Zeit, dass die Länder hierzu klar Stellung beziehen.
(ibid.)

Münders Argumentation folgt den entsprechenden Corona-Verordnungen (Baden-Württemberg), welche eine Quarantäne nach positivem Schnelltest-Ergebnis definieren (übersichtlich erklärt hier).

Man könnte dieses argumentativ interessante Spiel noch ausweiten, indem man nun wiederum den Haarer Bürgermeister mit Münders Einschätzung konfrontiert. Aber das ist nicht mein Job. Münder schreibt es selbst: Die Länder sollten zügig dazu Stellung beziehen!

Tja, die Länder sollten …

Das Land Baden-Württemberg geht bisher auf diese Fragestellung nicht ein, auch wenn die entsprechende Info-Site dazu vielversprechend mit der Überschrift titelt: „FAQ zu kommunalen Gremiensitzungen“.

Über eine Suchmaschine  finde ich dann noch als eine Kommune in meinem Berichtsgebiet die Stadt Bad Saulgau (Landkreis Sigmaringen), die offensichtlich auch Schnelltests vor Ratssitzungen praktiziert. Der dazugehörige SchwäZ-Artikel nimmt aber keinen Bezug auf die juristischen Einwände.

Eine weitere Kommune – weit weit weg: Holzkirchen – praktiziert die Schnelltestung ähnlich wie Langenargen. Der dazugehörige Zeitungsbericht verliert ebenfalls keine Silbe zum rechtlichen Aber.

Die Gemeinde Dußlingen (Landkreis Tübingen) bietet diese Schnelltests vor der Sitzung sogar für die Bürger an (hier).

Fazit: Im Moment lässt sich die oben skizzierte Frage nicht abschließend klären. Unter der Priorisierung Gesundheitsschutz und Pragmatismus würde ich keinen Bürgermeister dafür „hinhängen“ (i. e. satirisch besenfen) wollen, dass er über den Corona-Schnelltest-Weg versucht, das Risiko für alle zu minimieren.

Schön, dass wir einmal darüber gesprochen haben …

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