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TS50/16: #Böhmermann: „Tagesspiegel“, AFP und ZDF-Redakteure emittieren juristischen Dummfug!

+++ AFP und „Tagesspiegel“ schreiben Blödsinn wegen einstweiliger Verfügung
Och Mönsch, Kollegen vom Tagesspiegel & AFP: Kann man sich nicht schnell einmal sachkundig zum  Thema machen, bevor man in einer derart wichtigen Sache wie dem Fall Jan Böhmermann so einen Blödsinn raushaut bzw. den Quatsch einfach von  AFP übernimmt?

Erdogans deutscher Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger will nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP deshalb nun eine einstweilige Verfügung vorbereiten, die innerhalb eines Monats eingereicht werden müsse.
(Tagesspiegel 14.04.16: „Anwalt will einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann einreichen“; Hervorheb. SaSe)

Kein Anwalt in Deutschland und auch nicht der von Großkotz Erdogan kann eine „einstweilige Verfügung einreichen“ (Überschrift) oder „vorbereiten“. Allerhöchstens kann er bei einem Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, die im Übrigen auch nur ein Gericht erlassen kann!

Und in peinlicher juristischer Unkenntnis bzw. mit verabsäumter Einordnung geht es dann im Artikel weiter:

Unterdessen wurde ein internes Schreiben des ZDF-Redakteursausschusses bekannt. Die Redakteure fordern darin die Löschung der Erdogan-Satire aus der Mediathek zurückzunehmen. Das meldete Spiegel Online. Der Brief wurde dem Bericht zufolge am Donnerstagmorgen vom Redakteursausschuss über die Hauspost an alle Büros der ZDF-Zentrale in Mainz verschickt.
„Wir würden es begrüßen, wenn die ‚Schmähkritik‘ vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte“, heißt es dort. „Eine ZDF-Sendung bewegt Regierungschefs und ersetzt ein juristisches Proseminar. Programmauftrag erfüllt.“ Auch in anderen Sendungen wie „extra3“ würden Politiker teils hart kritisiert. (Tsp)
(ibid.)

Warum erfolgt hier nicht die von Journalisten zu erwartende Einordnung? Bei aller Bereitschaft, das ZDF zu kritisieren: Der Sender ginge ein juristisches Risiko ein, würde er das schon inkriminierte Werk weiter verbreiten. Ein Risiko für den Fall, dass die Gerichte später die „Strafbarkeit“ bestätigen. Das ZDF müsste im Veröffentlichungsfalle ebenfalls eine anwaltliche Abmahnung bzw. eine einstweilige Verfügung gewärtigen. Die juristischen Gegebenheiten sind eben leider so. Wie sinnvoll ist das Begehren der ZDF-Redakteure, von ihrem Sender zu verlangen, dieses doch erhebliche Risiko einzugehen?
Und bitte: Warum kennen ZDF-Redakteure diese rechtlichen Unwägbarkeiten nicht?
Wer jemanden fragen möchte, der sich mit so etwas auskennt: Bitteschön! Weiterlesen

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