Tag Archiv:Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen

TS70/20: Stadt Ochsenhausen begrenzt Öffentlichkeit bei Ausschusssitzung

Umso bekannter dieser Blog wird, desto mehr Hinweise erhält die Redaktion auf mutmaßliche, wenn nicht sogar offensichtliche Verstöße von Kommunalverwaltungen gegen die Gemeindeordnung Baden-Württemberg und die aktuellen einschlägigen Corona-Verordnungen des Landes dazu. Zum Thema Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen kann die Landesregierung beliebig oft darauf hinweisen, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit unbedingt gewahrt werden müsse (beispielhafte Zeitungsberichterstattung dazu).

Die einschlägig bekannten Sonnenkönige unter den baden-württembergischen Bürgermeistern backen sich gelassen ein Ei darauf. Insbesondere diejenigen im Landkreis Biberach. Denn sie können sich fest darauf verlassen: Die Rechtsaufsicht dort schreitet ganz bestimmt nicht ein. Weiterlesen

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