TS70/20: Stadt Ochsenhausen begrenzt Öffentlichkeit bei Ausschusssitzung

Umso bekannter dieser Blog wird, desto mehr Hinweise erhält die Redaktion auf mutmaßliche, wenn nicht sogar offensichtliche Verstöße von Kommunalverwaltungen gegen die Gemeindeordnung Baden-Württemberg und die aktuellen einschlägigen Corona-Verordnungen des Landes dazu. Zum Thema Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen kann die Landesregierung beliebig oft darauf hinweisen, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit unbedingt gewahrt werden müsse (beispielhafte Zeitungsberichterstattung dazu).

Die einschlägig bekannten Sonnenkönige unter den baden-württembergischen Bürgermeistern backen sich gelassen ein Ei darauf. Insbesondere diejenigen im Landkreis Biberach. Denn sie können sich fest darauf verlassen: Die Rechtsaufsicht dort schreitet ganz bestimmt nicht ein.

Aktuell darf ich dazu auf die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik der Stadt Ochsenhausen am morgigen Dienstag, den 19. Mai 2020, hinweisen (Einladung und Tagesordnung hier). Darin wird der Öffentlichkeitsgrundsatz wie folgt verletzt:

Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich des Corona-Virus werden Besucher um Voranmeldung gebeten. Die Anmeldung muss schriftlich oder elektronisch (E-Mail be-zet@ochsenhausen.de) unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und einer Telefonnummer bei der Stadtverwaltung erfolgen. Die Anmeldungen müssen bis spätestens Montag, 18. Mai 2020, 10 Uhr, bei der Stadtverwaltung vorliegen. Die maximale Besucherzahl wird auf 6 Personen festgelegt. Sollten mehr als 6 Anmeldungen eingehen, entscheidet das Los.
(Stadt Ochsenhausen Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Technik am 19.05.2020; Hervorhebg. K. B.)

Haarsträubend! Zumindest hinsichtlich der Begrenzung der Besucheranzahl auf 6 Personen. Auf der Tagesordnung stehen hochbrisante Bauanträge von – so wird mir berichtet – hohem öffentlichen Interesse. Konsequenz solcher offensichtlich den Grundsatz der Öffentlichkeit verletzenden Vorgaben seitens der Stadt Ochsenhausen können sein: die ganze Sitzung wird hinfällig; dort gefasste Beschlüsse sind obsolet.

Die Frage bleibt: Warum versuchen es die Bürgermeister und Rathäuser wieder, wieder und immer wieder – obwohl doch jetzt dem letzten Bachel bekannt sein müsste, welche Folgen Verstöße gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen – und in diesem Fall auch Ausschusssitzungen – haben können.

Aber der Ochsenhausener Bürgermeister Andreas Denzel hat ja so seine ganz speziellen Probleme mit Öffentlichkeit jeder Form und anderen verfassungsmäßen Grundsätzen, wie diese göttliche Gerichtsverhandlung bündig bewies!

Hast Du etwas zu sagen?

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.