Zur Erinnerung: Das Amtsblatt Montfort-Bote der Gemeinde Langenargen wird redaktionell von der Schwäbischen Zeitung (SZ) erledigt. Wie Bürger der besonders betrachtenswerten Seegemeinde berichten, wurden zumindest in der Vergangenheit dort auch SZ-Artikel 1:1 übernommen.
Nun gibt es aktuell ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. I ZR 112/17), dass Amtsblätter den Zeitungen keine Konkurrenz machen dürfen. Im vorliegenden Fall geklagt hatte die Südwest Presse gegen das Stadtblatt in Crailsheim, Kreis Schwäbisch Hall, geklagt, wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet.
In Langenargen und anderen Gemeinden der Region liegt der Fall allerdings anders, denn hier tritt die SZ als Geschäftspartner der Kommunen auf und erledigt in deren Auftrag die Redaktion für den nicht-amtlichen Teil des Amtsblattes. Gelegenheitlich mehr schlecht als recht. Bei der prekären Verquickung zwischen freier Presse und Staat bleibt es aber trotzdem. Die Frage ist, wie die Gerichte zum umgekehrten Fall urteilen würden.
Allerdings: kein Kläger in Sicht?