SaSe möchte das Thema Beate Bahner beenden. Hoffentlich. Zwar generiert es unfassbar viele Klicks (1.700 Zugriffe an einem – 1 – Tag!), aber der offensichtlich defizitäre Gesundheitszustand der Dame entzieht sie jeder weiteren publizistischen und senftechnischen Behandlung.
Erwartungsgemäß wurde sie sehr rasch wieder aus der Psychiatrie entlassen. Am 15. April 2020 fand dann vor der Polizeidirektion Heidelberg eine äußerst befremdliche Demo zugunsten der verwirrten Rechtsanwältin statt. Die politische Standortbestimmung der rund 250 Teilnehmer war den permanenten „Wir sind das Volk“-Rufen zu entnehmen. Ein eindrückliches Videodokument hier.
Auffallend beim Auftritt von Beate Bahner ebendort: Laut und hilfesuchend ruft sie nach Papa Ken Jebsen. Grundgütiger!
Inzwischen rudert die Heidelberger Anwältin in ihren Aussagen auch schon wieder zurück; insbesondere was die angebliche Polizeigewalt anbelangt. In einem Text vom 16. April 2020 auf ihrer Homepage entschuldigt sie sich bei Polizei und Staatsanwaltschaft für den Aufruhr, den sie verursacht habe (Quelle: www.beatebahner.de). Auch in diesem Text gibt es zahlreiche Passagen, die erhebliche Zweifel am psychischen Gesundheitszustand der Dame aufreißen.
Aber auch die Gegenseite – in diesem Fall Polizei und Staatsanwaltschaft – haben sich in der Angelegenheit nicht mit Ruhm bekleckert. Eine sehr nüchterne Textanalyse der zum Fall Bahner von den Genannten herausgegebenen Pressemitteilungen, die mit fiesen Tricks arbeiten, leistet der Journalist Boris Reitschuster: „Kafka in Heidelberg“.
Viel erfreulicher dagegen: Es gab einen weiteren Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht (BVG) im Kontext mit den Corona-Verordnungen. Offensichtlich haben in diesem Fall die Antragsteller überzeugender begründet. Die Goslarsche Zeitung, auf deren Berichterstattung ich mich hier beispielhaft beziehe, gibt keinerlei Auskunft über den Antragsteller, der nur mit dem Begriff „der Organisator“ bezeichnet wird. Selbiger hatte für die Osterwoche insgesamt vier Demos mit 30 Teilnehmern in Gießen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“. Die Demonstrationen waren für vier Tage von Dienstag bis Freitag jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr geplant. Die Stadt Gießen untersagte die Demo mit Hinweis auf die Corona-Verordnungen des Landes, obwohl der Kläger weitgehende Schutzmaßnahmen für „Corona-Kompatibilität“ angeboten hatte.
Eine rasche Google-Recherche gibt dann näheren Aufschluss zum Kläger: Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die informiert über ihren signalstarken Erfolg vor dem BVG hier. Der Wikipedia-Eintrag zu diesem Verein gibt keine Hinweise darauf, dass Verlinkung juristisch oder politische problematisch sein könnte. Es sind keine Staatsnager-Verbindungen für mich erkennbar. Im Gegenteil: Die GFF arbeite zum Beispiel mit Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und Netzpolitik.org zusammen.
Anders als die Heidelberger Patientin haben die Kläger in diesem Fall auch nicht das Subsidiaritätsprinzip verstoßen und hatten es zunächst bei den Verwaltungsgerichten in Hessen versucht. Erfolglos.
Weiter in der Zeitungsberichterstattung:
Das Bundesverfassungsgericht dagegen sieht den Kläger durch das Verbot «offensichtlich in seinem Grundrecht aus Art. 8 GG verletzt». Die Verordnung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel, entschieden die Richter. Das sehe auch die Landesregierung so. Vor diesem Hintergrund sei über die angemeldete Demo «nicht unter hinreichender Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden» worden.
Das musste die Stadt für die noch geplanten Demos auf die Schnelle nachholen. Die Versammlung sei jetzt unter Auflagen zugelassen, sagte Bürgermeister Peter Neidel (CDU). Demnach hat die Stadt die Kundgebung auf eine Stunde und die Teilnehmerzahl auf maximal 15 begrenzt. Alle müssten Mundschutz tragen und mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Für die ersten beiden Termine war der Beschluss aus Karlsruhe zu spät gekommen.
(Goslarer Zeitung goslarsche.de 16.04.2020: „Eil-Antrag gegen Demo-Verbot zum Teil erfolgreich“; Hervorhebg. K. B. )
Hier der BVG-Beschlusstext im Original. Häppchen:
Die Stadt Gießen erhält Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer nach pflichtgemäßem Ermessen erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen gemäß § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird.
(Bundesverfassungsgericht 16.04.2020 Az. 1 BvR 828/20)
Weitere Medienberichte: FAZ, Badische Zeitung etc. alle gleiochlautend auf Grundlage einer entsprechenden dpa-Meldung.
Nach der ganzen Verunsicherung durch die Aktionen aus Heidelberg und der konspirierenden Verschwörungstheoretiker- und Rechtsextremisten-Szene beruhigt diese Entscheidung des BVG dann doch erheblich! Offensichtlich sind unsere Grundrechte trotz der vielen extrem restriktiven und tief unsere Grundrechte beschneidenden Corona-Verordnungen noch nicht völlig verloren! Und den Staatsnagern wird der Wind aus den Segeln genommen.