TS138/20: Spaichingen: Neue Abstimmung wegen Befangenheit von Räten

Die wahrlich raren KRITISCHEN Zeitungsberichte über „irreguläre“ Gemeinderatssitzungen legen den Eindruck nahe, es handele sich um einen Mangel, ein Defizit, ein Versäumnis der Verwaltung. Dieser Eindruck etwa könnte entstehen angesichts des Artikels im Heuberger Bote (i. e. SchwäZ) vom 3. Oktober 2020: „Spaichinger Rat muss wegen Befangenheit eines Gemeinderats erneut abstimmen“.

Was war passiert? In der Gemeinderatssitzung vom 6. Juli 2020 gab es eine Abstimmung über die dritte Änderung des Bebauungsplans „Hauptstraße“. Mit abgestimmt hatte dabei auch Gemeinderat Harald Niemann (Pro Spaichingen). Wie sich erst nachträglich herausgestellt hatte, hätte Niemann wegen Befangenheit (er besitze ein Haus in dem betroffenen Gebiet) nicht mit abstimmen dürfen.

Das hätte vorzüglich dem votierenden Gemeinderat selbst doch klar gewesen sein müssen? Meine Hintergrundrecherche ergab dann irgendwas in Richtung „verbaselt“. So ganz überzeugt mich das leider nicht.

Wie auch immer: Mit bemerkenswerter Transparenz wurde dieser Fehler jetzt korrigiert. Der Heuberger Bote berichtet offen und ausführlich darüber, dass die Abstimmung ohne Niemann und – wie sich herausstellte – sogar ohne zwei weitere befangene Räte wiederholt wurde.

Der Vorgang ist bemerkenswert aus dem Grunde, dass solche Zeitungsberichte eine Rarität darstellen. Keine Seltenheit jedoch haben meine eigenen langjährigen Erfahrungen aus der Gemeinderatsberichterstattung sowie die Beobachtungen der Kolleg*innen bei Abstimmungen in Gemeinderatssitzungen, bei denen offensichtlich befangene Räte ihr Votum abgeben. In Langenargen soll das angeblich häufiger vorkommen?
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Er gehört nach aktuellem Status quo zu den „Guten“: Markus Hugger (CDU), Bürgermeister der Stadt Spaichingen. Leser dieses Blogs könnten gelegentlich den Eindruck gewinnen, die Mehrheit der Bürgermeister in der Region hätten die Gemeindeordnung Baden-Württemberg neben dem Klo hängen; und wenn das Papier ausgeht, darf es auch gern einmal das Grundgesetz sein. Hugger unterscheidet sich von den solcherart Besenften – bisher (ich bin gebranntes Kind). Mit großem Einsatz und nachlesbarer Transparenz versucht er, die Gemeinderatsarbeit in Spaichingen nach langen Jahren gefühlter Anarchie wieder in reguläre Bahnen zu lenken. Dabei passieren Fehler. Er benennt und korrigiert sie! Die kommunale Demokratie in Ba-Wü hätte gern mehr davon!
Foto: Mit freundlicher Genehmigung der Stadt Spaichingen, Markus Hugger

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Meine Diskussion mit Bürgermeister Markus Hugger
Leicht irritiert hat mich diese Passage des Zeitungsberichts:

Bei der jüngsten Ratssitzung verließen nun vor der neuerlichen Abstimmung, die keine Änderungen gegenüber dem ersten Beschluss mit sich brachte, bei dem Tagesordnungspunkt zwei weitere Gemeinderäte ihren Platz, weil sie ebenfalls befangen waren. Bei drei Gegenstimmen der Grünen wurde die Änderung neuerlich abgesegnet.
(SchwäZ i. e. Heuberger Bote 03.10.2020: „Spaichinger Rat muss wegen Befangenheit eines Gemeinderats neu abstimmen“; Hervorhebg. K. B.)

Wie jetzt: Die befangenen Räte haben nur „ihren Platz“ „verlassen“? Das sagt die Gemeindeordnung Baden-Württemberg  nach meiner Lesart anders:

§ 18 Ausschluß wegen Befangenheit
(1) Der ehrenamtlich tätige Bürger darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann:
[…]
(5) Wer an der Beratung und Entscheidung nicht mitwirken darf, muß die Sitzung verlassen.
(Gemeindeordnung Baden-Württemberg Paragraf 18 Ausschluss wegen Befangenheit; Hervorhebg. K. B.)

Ich verstehe (stellvertretend für alle anderen Leser ohne Verwaltungsrechtsstudium) die Regelung „muss die Sitzung verlassen“ im Sinne von: Der befangene Gemeinderat muss auch den Sitzungssaal verlassen?

Der Punkt bedarf der Klärung. Telefonat mit dem Spaichinger Bürgermeister Markus Hugger (CDU). Wir sind streitig zu der Frage, ob es reicht, wenn befangene Räte bei öffentlichen Sitzungen (!) vom Ratstisch aufstehen und in den Zuschauerbereich wechseln.

Hugger ist sich sicher: reicht. Und tatsächlich finde ich parallel zu unserer Diskussion eine Quelle, die seine Rechtsauffassung belegt (sonst glaube ich ja schon mal gleich gar nichts!):

Nach § 18 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg dürfen befangene Gemeinderäte nicht an der Beschlussfassung des Gemeinderats mitwirken. Sie dürfen also weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung teilnehmen.
Dies umfasst aber nicht die Anwesenheit des befangenen Gemeinderats in einer öffentlichen Sitzung im Zuschauerbereich.
Grundsätzlich darf der befangene Gemeinderat nicht auf die anderen Gemeinderäte einwirken, beispielsweise durch seine physische Anwesenheit. Allerdings ist er im Zuschauerraum Bürger und kann daher nicht ausgeschlossen werden – es sei denn, er versucht auf diese Weise auf die anderen Räte einzuwirken.

(Jura-Fragen: „Darf ein befangener Gemeinderat während der Sitzung anwesend sein?“; Hervorhebg. K. B.)

Damit ist dieser extrem wichtige Punkt grundsätzlich geklärt: Befangene Räte müssen vom Ratstisch weg in den Zuschauerbereich wechseln. Sie müssen aber nicht den Sitzungssaal verlassen. Dazu gibt es auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Az.: 3 S 2574/99), in dem auch der auf diesem Blog schon mehrfach verwendete Begriff des „bösen Schein“ vorkommt.
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Huggers Appell an seine Räte
Die Causa Spaichingen ist deshalb interessant und spannend, weil hier ein ordnungsgemäß arbeitender Bürgermeister nach einer langen Dekade der von Teilen des Gemeinderats und der Bürger empfundenen Anarchie versuchen muss, einen etablierten Gemeinderat wieder in rechtssichere Verfahrensweisen einzuführen. Die potentielle Befangenheit von Räten ist dafür ein produktives Beispiel. Schon kommende Woche stehe in Spaichingen der nächste Tagesordnungspunkt zu diesem Thema auf der Agenda …

Klar ist aber auch – und das macht Huggers Appell an die Räte deutlich -: Mögliche Befangenheit zu erkennen ist nicht primär und allein die Aufgabe der Verwaltung. Hier sind die Mandatsträger selbst gefordert, auf potentielle Fußangeln hinzuweisen. Im Zweifelsfall können sie sich mit dieser Frage an die Verwaltung wenden. Die werde den Einzelfall dann prüfen, verspricht der Spaichinger Verwaltungschef.

Unterm Strich berichtet der Heuberger Bote im oben zitierten Artikel Erfreuliches und Hoffnungsvolles für Spaichingen: Das Problem Befangenheit von Räten ist erkannt und thematisiert. Ein entsprechender Fall wurde aufgedeckt und verfahrenstechnisch durch eine wiederholte Abstimmung ohne die befangenen Räte geheilt. Räte und Öffentlichkeit wurden so für das Problem sensibilisiert.

Wenn sie in Langenargen nur auch schon SOO WEIT wären!

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