Tag Archiv:böser Schein

TS172/20: Tettnang: Beigeordneten-Wahl im öffentlichkeitsfernen Windschatten des Lockdowns?

Wie in TS170/20 zur Senfgemeinde Tettnang berichtet, soll in einer Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2020 die Wahl zum/zur Ersten Beigeordneten der Stadt Tettnang stattfinden. Im Vorfeld dieser Wahl war es schon beim Auswahlverfahren der Bewerber zu „Unregelmäßigkeiten“ und jeder Menge Ärger gekommen.

Interessant ist nun die Frage, wie die Terminierung dieser wichtigen Gemeinderatssitzung mit Beigeordneten-Wahl unter den besonderen Bedingungen des „harten“ Lockdowns, der exakt ab 16. Dezember 2020 in Kraft tritt, zu bewerten ist.

Der auf diesem Blog (und vielfach in der SchwäZ) schon mehrfach zur Erwähnung gekommene Freie-Wähler-Gemeinderat Konrad Renz hat dazu eine sehr überzeugende Meinung: Er sieht den Grundsatz der Öffentlichkeit, der für öffentliche Gemeinderatssitzungen im Allgemeinen und für die Beigeordneten-Wahl im Besonderen gilt, „im Hinblick auf die auf den 16.12.2020 terminierte Sitzung mit dem TOP >Wahl eines Beigeordneten< nicht gewahrt“ (Renz Antrag auf Aufhebung des Wahltermins vom 16.12.2020).

Renz fordert Bürgermeister Bruno Walter, dessen Stellvertreterin Sylvia Zwisler sowie seine Ratskollegen dazu auf, „den behördlich angeordneten Lock Down [sic] genauso ernst (zu) nehmen wie den damit zwangsläufig verbundenen faktischen und rechtlichen Ausschluss der Öffentlichkeit in der anstehenden Gemeinderatssitzung“ (ibid.).

Der streitbare Gemeinderat fasziniert des Weiteren durch sprachlich fein ziselierte Spitzen, die in dieser Präzision nicht unbedingt in den (mir bekannten) Sprachgebrauch von Gemeinderäten der Region gehören. Man lese und genieße diese:

Der Gemeinderat und dessen Vorsitzender sollten auch nicht den Eindruck erwecken, den Tagesordnungspunkt trotzdem faktisch nichtöffentlich „durchzuziehen“, weil dies in gewisser Weise seiner bisherigen aufsichtsrechtlich beanstandeten Praxis entsprechen würde.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Übersetze ich: Die Tettnanger Verwaltungsspitze habe sich – aufsichtsrechtlich dokumentiert – schon in der Vergangenheit nicht an die Regeln gehalten und sollte doch bitte nicht anheben oder schon gar nicht erst den Eindruck erwecken (Stichwort: böser Schein), dieses regelwidrige Verhalten fortzusetzen zu wollen.

Saugut! Ich liebe das! Weiterlesen

TS140/20: Bürgermeisterwahl Salem: Da hat MdL Klaus Hoher (FDP) aber Schwein gehabt?

[Aktualisierung hinsichtlich der Zahl nötiger Einsprüche am 12.10.2020 / 16.26 Uhr mit Dank an F. W.]

Des Schicksals Fügungen bewertet der Volksmund als unendlich. Aber diese Unendlichkeit erblasst angesichts der Fülle der für Politiker protektiven Fügungen deutschen Verwaltungsrechts. Von einer solchen profitiert jetzt möglicherweise der FDP-Landtagsabgeordnete Klaus Hoher.

Für dessen „Rettung“ vor irgendwelchen Konsequenzen für seine potentiell nicht statthafte Unterstützung an Amtsinhaber Manfred Härle (CDU) zwei Tage vor der Bürgermeisterwahl bekennt sich breit grinsend schuldig das Kommunalwahlgesetz (KommWG) Baden-Württemberg.

Das legt in Paragraf 31 „Wahlanfechtung“ fest:

(1) Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten.
(KommWG § 31 Wahlanfechtung; Hervorhebg. K. B.)

Heißt für Salem: Um die Kommunalaufsicht zur Prüfung zum Beispiel des Verhaltens von MdL Klaus Hoher bewegen zu können, werden/wurden 93 [ausgehend von 9.213 Wahlberechtigen im Wählerverzeichnis]  in Salem wahlberechtigte Unterstützer benötigt, die dem Einspruch „beitreten“.  Nach mir vorliegender Auskunft von Oppositionspolitikern in Salem waren die Wähler dort aber von dem höchst dreckigen (z. B. hier und hier) Bürgermeister-Wahlkampf so dermaßen entnervt, dass sie sich auch nicht mehr zur Wahlanfechtung aufraffen konnten.

Wir winken gemeinsam dem inzwischen abgefahrenen Zug hinterher.*

Dabei hätte der Wahlanfechtungszug für Salem sogar drei Waggons haben sollen, folgt man dem oppositionellem Raunen im Ort: 1. Waggon: Bei der Kandidatenvorstellung der Gemeinde hatten die Bürger keine Möglichkeit, Fragen an die Kandidaten zu stellen. 2. Waggon: Die möglicherweise unstatthafte Wahlkampfhilfe des MdL Klaus Hoher. 3. Waggon: Angeblich fehlende Wählerinformation auf den Wahlunterlagen, dass dort noch weitere Kandidaten als Vorschlag eingetragen werden können. Nun werden wir nie erfahren, ob das tatsächlich solide Wahlanfechtungsgründe sind.
Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay

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Tätige Wahlkampfhilfe trotz Sitz im Gemeindewahlausschuss
Dabei hatte sich MdL Klaus Hoher wirklich weit aus dem Fenster gelehnt. Hoher ist nicht nur Landtagsabgeordneter. Im Salemer Gemeinderat ist er überdies FDP-Fraktionsvorsitzender. Außerdem – und das ist der Dreh- und Angelpunkt der aktuellen Kritik an Hoher – war er Mitglied im Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl 2020. Weiterlesen

TS138/20: Spaichingen: Neue Abstimmung wegen Befangenheit von Räten

Die wahrlich raren KRITISCHEN Zeitungsberichte über „irreguläre“ Gemeinderatssitzungen legen den Eindruck nahe, es handele sich um einen Mangel, ein Defizit, ein Versäumnis der Verwaltung. Dieser Eindruck etwa könnte entstehen angesichts des Artikels im Heuberger Bote (i. e. SchwäZ) vom 3. Oktober 2020: „Spaichinger Rat muss wegen Befangenheit eines Gemeinderats erneut abstimmen“.

Was war passiert? In der Gemeinderatssitzung vom 6. Juli 2020 gab es eine Abstimmung über die dritte Änderung des Bebauungsplans „Hauptstraße“. Mit abgestimmt hatte dabei auch Gemeinderat Harald Niemann (Pro Spaichingen). Wie sich erst nachträglich herausgestellt hatte, hätte Niemann wegen Befangenheit (er besitze ein Haus in dem betroffenen Gebiet) nicht mit abstimmen dürfen.

Das hätte vorzüglich dem votierenden Gemeinderat selbst doch klar gewesen sein müssen? Meine Hintergrundrecherche ergab dann irgendwas in Richtung „verbaselt“. So ganz überzeugt mich das leider nicht.

Wie auch immer: Mit bemerkenswerter Transparenz wurde dieser Fehler jetzt korrigiert. Der Heuberger Bote berichtet offen und ausführlich darüber, dass die Abstimmung ohne Niemann und – wie sich herausstellte – sogar ohne zwei weitere befangene Räte wiederholt wurde. Weiterlesen

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