HInfo40: Rechtsaufsicht erwirkt Presseauskunft vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Das Ziel ist erreicht. Aber nein, es ist kein Triumph.  Ich finde es eher besorgniserregend, dass Journalist*innen solche Wege gehen müssen, wie das im Fall der diesem Blog verweigerten Presseauskunft des Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RV BO) notwendig war.

In HInfo39 hatte ich über die von Verbandsdirektor Wilfried Franke verweigerten Antworten auf meine – zugegeben – detaillierte Presseanfrage berichtet. Wie dort angekündigt, hatte ich mich danach an das Regierungspräsidium (RP) Tübingen als die zuständige Rechtsaufsicht gewandt. Dort signalisierte mir Pressesprecher Dirk Abel glaubwürdig, sich um diese Angelegenheit zu kümmern.

Nicht zu viel versprochen. Nicht nur beantwortete mir das RP Tübingen meine Fragen zur eigenen Zuständigkeit in diesem Fall und den Verpflichtungen, die Paragraf 4 Landespressegesetz dem Regionalverband vorgibt. Am Samstag (!) derselben Woche erhielt ich von Wilfried Franke himself Antwort zu allen elf Fragen.

Potz, Blitz und Regenwurm!
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Immer im Hinterkopf behalten: Der Regionalplan ist nur ein (1) Baustein im Gesamtplan, wie ihn diese Grafik auf der Webseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg übersichtlich darstellt. Grafik: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Rechtliche und planerische Grundlagen

Immer im Hinterkopf behalten: Der Regionalplan ist nur ein (1) Baustein im Gesamtplan, wie ihn diese Grafik auf der Webseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg übersichtlich darstellt. Allerdings sitzen in diversen Gremien die jeweils identischen Entscheider.
Grafik: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Rechtliche und planerische Grundlagen

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Formelhafte Wiederholungen statt wirklicher Antworten

Die Bezeichnung „Antworten“ kennzeichnet nicht wirklich das, was Franke mir da als gedruckte Buchstabenfolgen zukommen lässt. „Auskunft“ kommt dem näher. Und diese „Auskunft“ bestätigt den Eindruck, den mir auch andere Beobachter von Veranstaltungen des RV BO wiedergeben. Dieser Eindruck wird bekräftigt durch bestimmte und auffallend häufig wiederholte Äußerungen des Verbandsdirektors: Ihm – und mithin dem gesamten Regionalverband? – geht es vor allem (oder nur?) um die formalrechtliche Tadellosigkeit der Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben?

Ich greife vor: Und diese sehe ich auch – bisher – nicht angegriffen oder angreifbar! Ich persönlich glaube nicht, dass Franke sich ein solches Waterloo erlauben würde.

Immer wieder verweist der unbestrittene Planungsfuchs in seinen öffentlichen Auftritten darauf, dass das, was auch immer schlussendlich fortgeschrieben wird, vor den (Verwaltungs-)Gerichten bestehen müsse. Und diesbezüglich – so mein persönlicher Eindruck – kann Franke auch auf entsprechende Erfolge verweisen. Eine kurze Google-Recherche bestätigt die Vermutung.
Eine weitere Presseanfrage dazu erspare ich mir lieber … Es ist auch nicht sicher, ob meine Lebenszeit dazu noch ausreicht.

These: Es geht (dem Verband in toto oder nur dem Direktor?) also nicht darum, ob diese Fortschreibung des Regionalplans wirklich klimawandelgerecht ist und sich das eventuell an bestimmten Merkmalen auch nachweisen lässt. Ob sich die Jugend unter der Fahne von Fridays for Future mit den Planungen, welche die Entwicklung der Region für die nächsten 15 Jahre – buchstäblich – zementieren, identifizieren kann.

Möglicherweise geht es dem Verband und seinem Direktor auch nicht darum, wie den Bürgern diese Planungen zu vermitteln sind und welche enormen „Bewegungen“ die aktuelle Fortschreibung schon bisher in den drei betroffenen Landkreisen ausgelöst hat.

Nein. Hier halten sich potente Entscheider an (formalrechtliche) Befehle, die strukturimmanent neuere gesellschaftliche und politische Erfordernisse (noch gar) nicht berücksichtigen.

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„Rechtlich verbindliche Vorgaben“ in penetranten Wiederholungen
Frankes verheerend knappe Antworten zu den einzelnen Fragen wiederholen permanent eine einzige Wendung: „rechtlich verbindliche Vorgaben“. Alles und jedes bei der Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben ist an ihnen „ausgerichtet“.

Daraus folgt nahezu logisch, dass Instrumente wie die „Handreichung klimawandelgerechter Regionalplan“ des Bundesverkehrsministeriums oder das mit Steuergeldern entwickelte Webtool KlimReg des Bundesinnenministeriums für den Regionalverband BO und seinen Direktor kaum oder gar keine Rolle spielen – denn das sind ja keine „rechtlich verbindlichen Vorgaben“.

Ich bitte um eine Gedenkminute für die in die Entwicklung dieser Hilfen versenkten Steuergelder. Außerdem ist ein ernstes Wort mit den Verantwortlichen in den genannten Ministerien zu wechseln, warum solche Instrumente dann überhaupt kostenintensiv entwickelt werden? Wenn sich Exekutoren wie die beim RV BO ein leckeres Ei auf ihrer Irrelevanz backen, da sie ja nicht rechtlich verbindlich sind.
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Das ist es: Das Ei, das sich der RV BO und sein Direktor Wilfried Franke auf allen möglichen Handreichungen und Instrumenten, die von Ministerien und Wissenschaftlern als Hilfe für klimawandelgerechte Regionalplanung entwickelt haben, backen. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Das ist es: Das Ei, das sich der RV BO und sein Direktor Wilfried Franke auf allen möglichen Handreichungen und Instrumenten backen, die von Ministerien und Wissenschaftlern als Hilfe für klimawandelgerechte Regionalplanung entwickelt haben.
Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

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Das gebackene Ei auf der „Handreichung klimawandelgerechter Regionalplan“
Ich wiederhole meine einzelnen Fragen an den RV BO hier nicht; sie sind in HInfo39 wörtlich zu finden.

Auf die Frage, inwieweit die schon genannte Handreichung des Bundesinnenministeriums Berücksichtigung in der Fortschreibung gefunden habe, konnte ich folgende Auskunft erringen:

Klimabelange sind wesentlich auf Basis unseres Klimagutachtens für die Region eingeflossen. Ob die benannte Broschüre den Verbandsversammlungsmitgliedern bekannt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Fortschreibungsentwurf ist maßgeblich an den rechtlichen Vorgaben ausgerichtet, weitere Handreichungen und Empfehlungen wurden nach Möglichkeit berücksichtigt.
(Presseauskunft Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Wilfried Franke nach Intervention RP Tübingen am 09.11.2019 an diese Redaktion; Hervorhebg. K. B.)

Keine Antwort ist auch eine Antwort. Diese Antwort ist keine Antwort, denn nun wissen wir immer noch nicht, inwieweit – bei welchen Belangen, zu welchen Fragen, in welchem Umfang – die Handreichung Berücksichtigung fand.

Was heißt „nach Möglichkeit“?
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Keine Forderungen von Fridays for Future an den RV BO
Eine klare Ansage, die mir in der Tat und für eine andere geplante Publikation zu dem Thema weiterhilft, erteilt mir Franke zu der Frage, ob Vertreter der Bewegung Fridays for Future jemals Forderungen an den RV BO artikuliert haben. Da der Weg zu der Antwort weit und beschwerlich war, muss diese im O-Ton und in Originallänge wiedergegeben werden:

Nein.
(ibid.)
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Verbindliche Zahlen erst nach Brunnensturz
In der dritten Frage hatte ich nach den Flächenverbrauchszahlen der Fortschreibung gefragt, wie sie u. a. vom Aktionsbündnis Grünzug Salem derzeit verwendet werden: 1.100 Hektar neue Wohnbauflächen, 1.000 Hektar Gewerbeflächen, 300 Hektar für Straßen, 500 Hektar für Rohstoffabbau.

Auch wenn sich die Diskussion und Besorgnis zum neuen Regionalplan immer stärker auf dessen exzessiven Flächenfraß konzentrieren, soll es verbindliche und vom RV BO bestätigte Zahlen erst geben, wenn das Kind sicher in den Brunnen gefallen ist. Oder wie Franke es formuliert:

[…] das Verfahren läuft und verbindliche Zahlen können erst genannt werden, wenn der Regionalplan als Satzung beschlossen und vom WM für verbindlich erklärt worden ist.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Die (finale und gerichtsfeste) Verbindlichkeit wäre mir gar nicht so wichtig gewesen. Hausnummern würden im Moment schon reichen. Aber wenn der RV BO den o. g. Zahlen nicht widerspricht, liebes Aktionsbündnis Grünzug Salem, könnt ihr sie frohgemut weiter verwenden.
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Hammer: Es gibt keine Vergleichszahlen!
Die Antwort auf die nächste Frage verblüfft mich sehr. Sie zeigt aber auch, welche enormen Gefahren in Akteuren ruhen, die sich ausschließlich an „formalen rechtlichen Vorgaben“ orientieren. Mit der nächsten Frage hatte ich nach dem Flächenverbrauch im Regionalplan BO 1996 gefragt. Das ist die Antwort:

Regional bedeutsame Schwerpunkte für Wohnungsbau und Gewerbe wurden 1996 nicht festgelegt. Straßenflächen wurden nicht erfasst.
(ibid.)

Diese Nichterfassung ist immerhin dahingehend äußerst praktisch, dass mithin überhaupt keine Vergleichsmöglichkeit zwischen dem alten Regionalplan und der aktuellen Fortschreibung besteht.

Supiii.
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Foto: berwis / pixelio.de

Foto: berwis / pixelio.de

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Keine Vergleichbarkeit mit anderen Regionalplänen möglich
Wer seine gesamte wenn nicht schon Lebens-, dann aber regionalplanerische Schaffenskraft darauf fokussiert, alles und jedes nach den rechtlichen Vorgaben auszurichten, backt sich – ohne Rücksicht auf den Cholesterinspiegel – das nächste Ei auf der Vergleichbarkeit mit anderen Regionalplänen ähnlicher Strukturgegebenheiten. Die Antwort auf die Frage nach dem Vorliegen von Vergleichszahlen hinsichtlich des Flächenverbrauchs lautet – ich zitiere erneut in voller Länge:

Nein.
(ibid.)

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Beliebigkeit der Ermittlung des Flächenbedarfs

Bedarfsermittlung und –festlegung des Flächenbedarfs ist eines der Themen, die im Kontext der Fortschreibung dieses Regionalplans am meisten Diskussionsstoff bietet. Ich will meine Leser nicht quälen mit dem Unterschied zwischen der statistisch-probabilistischen Ermittlung und dem sogenannten Komponentenmodell.

Die Antwort Frankes auf die Frage nach dem angewandten Ermittlungsverfahren zeigt aber immerhin die Beliebigkeit der verschiedenen Modelle:

[…] der externe Gutachter kam nach 3 verschiedenen Methoden auf eine Größenordnung zwischen 600 und 1480 ha.
Im Entwurf sind zunächst 940 ha vorgesehen.
(ibid.)

Drei verschiedene Methoden, nach denen man zu Ergebnissen dieser extremen Streuung gelangt, würden in der Wissenschaft zwingend eine Methodendiskussion auslösen. Da hat es der RV BO leichter, greift mutig zum Würfel und ermittelt den groben Querschnitt.

Der inzwischen durch SaSe fortgebildete Leser erkennt sofort: Hier fehlt es eindeutig an den „rechtlich verbindlichen Vorgaben“!

Mannomannomann.
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Noch mehr Steuergelder zum Eierbacken!
Ich frage mich zunehmend, warum es in Deutschland so viele Behörden, Institutionen und wissenschaftliche Einrichtungen gibt, die sich mit klimawandelgerechter Regionalplanerei beschäftigen, wenn die Ergebnisse dieser Arbeit bei den Praktikern und Entscheidern wie dem RV BO offensichtlich überhaupt nicht ankommen? Die Hochschule Nürtingen-Geislingen hat 2016 eine Studie „Gewerbeflächenentwicklung in Baden-Württemberg“ veröffentlicht.

Sie hätten es auch sein lassen können, denn beim RV BO sind die Ergebnisse dieser Studie offensichtlich gar kein („rechtlich verbindliches“) Thema:

Mir ist die Studie bekannt. Inwieweit sie den Gremiumsmitgliedern bekannt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Generell ist unsere Planung an den rechtlich verbindlichen Vorgaben ausgerichtet.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Sobald ich diesen Artikel online habe, starte ich eine Petition, institutionell alles abzuschaffen, was keine „rechtlich verbindlichen Vorgaben“ produziert!
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So akkurat wie hier wäre es nicht nötig gewesen, aber ein bisschen mehr Ausgewogenheit all der vielen und besonders für den Klimawandel relevanten Faktoren, die in so eine Regionalplanung einfließen können, wäre schon wünschenswert gewesen. Foto: Anna / pixelio.de

So akkurat wie hier wäre es nicht nötig gewesen, aber ein bisschen mehr Ausgewogenheit all der vielen und besonders für den Klimawandel relevanten Faktoren, die in so eine Regionalplanung einfließen können, wäre schon wünschenswert gewesen.
Foto: Anna / pixelio.de

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Achtung – ganz neu: An den rechtlich verbindlichen Vorgaben ausgerichtet
Wahrscheinlich komme ich dran wegen Leser-Quälerei, aber ich kann meiner Zielgruppe Frankes Antwort auf die Frage nach der Verwendung des genannten Webtools „KlimReg“ nicht ersparen. Überdies entsteht zunehmend der Eindruck, dass Franke sowohl die Öffentlichkeit wie die Journalistin mit den lästigen Fragen verposchen will?

[Das Webtool „KlimReg“] Ist bekannt. Generell ist unsere Planung an den rechtlich verbindlichen Vorgaben ausgerichtet.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

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Keine Angaben zur Summe der geplanten Gewerbeflächen
Da kann auch das Regierungspräsidium Tübingen mit seiner exekutierten Rechtsaufsicht nicht mehr helfen, wenn die Antwort des RV BO auf die Frage nach der Summe der für Gewerbe und Industrie disponierten Flächen solcherart ausfällt:

[…] das Verfahren läuft und verbindliche Zahlen können erst genannt werden, wenn der Regionalplan als Satzung beschlossen und vom WM [heißt mutmaßlich „Wirtschaftsministerium“, meint aber mutmaßlich Landeswirtschaftsministerium Ba-Wü] für verbindlich erklärt worden ist.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Nur nebenbei: Ich hatte nicht nach den „verbindlichen“ Zahlen gefragt.
Frankes Antworten zu all diesen Fragen sind für mich reine Ausweichbewegungen. Aus Gründen?
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Von rechts (!) nach links: Wilfried Franke, Direktor Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Rechtlich Verbindliche Vorgaben. Foto: Lizzy Tewordt / pixelio.de

Von rechts (!) nach links: Wilfried Franke, Direktor Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Rechtlich Verbindliche Vorgaben.
Foto: Lizzy Tewordt / pixelio.de

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Grünzüge gelten in NRW als Heiligtümer

… das ist eine weitere Erkenntnis aus der „Handlungshilfe klimawandelgerechter Regionalplan“ des Bundesverkehrsministeriums (dort S. 83). Mit meiner zehnten Frage hatte ich den RV BO gebeten zu erläutern, warum der Umgang mit (bisherigen) Grünzügen bei der Fortschreibung des Regionalplan BO offensichtlich ein anderer ist. Antwort:

[…] der Fortschreibungsentwurf ist maßgeblich an den rechtlichen Vorgaben ausgerichtet, weitere Handreichungen und Empfehlungen wurden nach Möglichkeit berücksichtigt.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

„Nach Möglichkeit berücksichtigt“? Und wie waren die Möglichkeiten denn so, Herr Franke? Das Obige ist keine Antwort auf die Frage!
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Weder die Fortschreibung des Regionalplan noch die Presseauskunft von Direktor Wilfried Franke sind das Gelbe vom Ei. Aber das Grüne sind sie auch nicht! Foto: Etak / pixelio.de

Weder die Fortschreibung des Regionalplan noch die Presseauskunft von Direktor Wilfried Franke sind das Gelbe vom Ei. Aber das Grüne sind sie auch nicht!
Foto: Etak / pixelio.de

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DAS sind die dürftigen Merkmale für Klimagerechtigkeit
Die letzte Frage bot dem RV BO die Möglichkeit,  alle Merkmale des aktuellen Entwurfs der Fortschreibung Regionalplan Bodensee-Oberschwaben zu benennen, mit denen der Verband auch für den Laien erkennbar dokumentiert, dass er bei der Planung auf die aktuelle Klimawandeldiskussion reagiert und die neuen Herausforderungen insbesondere zum verantwortungsvollen Umgang mit Flächen angenommen hat.

Kritiker der Fortschreibung wird folgende Antwort nicht wirklich verstören:

Sicherung der Flächen für den Hochwasserschutz und die Kaltluftströme mittels der Grünzüge und Sicherung der Flächen für 2. Gleisabschnitte für den Ausbau des SPNV.
(ibid.)

Klimawandelgerechtigkeit in 1,5 Zeilen!
„SPNV“ heißt:  Schienenpersonennahverkehr. Ansonsten klingt die Antwort wie blanker Hohn für diejenigen Kommunen (z. B. Salem und Überlingen), in denen bisherige Grünzüge zukünftig für Gewerbeansiedlungen zur Verfügung gestellt werden sollen.
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Gelernt: Moralisches Versagen trotz „Ausrichtung an rechtlichen Vorgaben“
Zwar habe ich mir die Presseauskunft vom RV BO ebenso mühsam wie erfolgreich erstritten, wirklich weiter bringen Frankes durchweg ausweichende und formelhaften Antworten die Diskussion aber nicht.

Alarmierend allerdings ist die penetrante Wiederholung der Ausrichtung des RV BO und Frankes an den rechtlichen Vorgaben  – in anderem Kontext auch bekannt als „Befehle“. Hatten wir nicht blutig gelernt, dass Führer und Entscheider auch dann moralisch fehlen können, wenn sie sich korrekt, aber ausschließlich an den „rechtlichen Vorgaben“ orientieren? War es nicht eine wichtige Lehre aus der Geschichte, dass politische und gesellschaftliche Verantwortung mehr umfasst als den Kadavergehorsam gegenüber Befehlen „den rechtlichen Vorgaben“? Gibt es nicht offensichtlich – obiges Beispiel der Heiligtümer „Grünzüge“ in NRW – ein weites Handlungs- und Gestaltungsfeld bei der Regionalplanung, ohne dabei gleich gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen?

Oder pointiert:  Wenn Obiges die Antworten des RV BO nicht nur auf meine Fragen, sondern auf die neuen gigantischen Herausforderungen für Regionalplanung sind, sollten sich Interessierte, Kümmerer und Planetenfreunde fragen, ob dieser Mann und dieser Verband der Aufgabe überhaupt gewachsen sind.

w  e  i  e  l

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