Das Ziel ist erreicht. Aber nein, es ist kein Triumph. Ich finde es eher besorgniserregend, dass Journalist*innen solche Wege gehen müssen, wie das im Fall der diesem Blog verweigerten Presseauskunft des Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RV BO) notwendig war.
In HInfo39 hatte ich über die von Verbandsdirektor Wilfried Franke verweigerten Antworten auf meine – zugegeben – detaillierte Presseanfrage berichtet. Wie dort angekündigt, hatte ich mich danach an das Regierungspräsidium (RP) Tübingen als die zuständige Rechtsaufsicht gewandt. Dort signalisierte mir Pressesprecher Dirk Abel glaubwürdig, sich um diese Angelegenheit zu kümmern.
Nicht zu viel versprochen. Nicht nur beantwortete mir das RP Tübingen meine Fragen zur eigenen Zuständigkeit in diesem Fall und den Verpflichtungen, die Paragraf 4 Landespressegesetz dem Regionalverband vorgibt. Am Samstag (!) derselben Woche erhielt ich von Wilfried Franke himself Antwort zu allen elf Fragen.
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