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HInfo37: Gärtnerei Knam (3): Saisonarbeiter im weiten Feld der Fragezeichen

„Gärtnerei Knam“ ist eine Artikelserie auf diesem Blog. Bisher erschienen:
+ HInfo35: Langenargen: Gärtnerei Knam erteilt Journalistin Hausverbot (1)
+ HInfo36: Gärtnerei Knam (2): Ein Hausverbot in zwei Versionen

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Es war das gegenüber der Langenargener Bloggerin Elke Krieg ausgesprochene Hausverbot, das die nachfolgenden und tiefergehenden Recherchen zur Gärtnerei Knam, Langenargen, überhaupt erst ausgelöst hat. Diese Recherchen haben zu Ergebnissen geführt, welche eine allgemeine journalistische Erfahrung bestätigen: Wenn Verantwortliche auf kritische Fragen hin dermaßen überreagieren, wie das ein Hausverbot markiert, steckt gern mehr dahinter.

Hier noch einmal die Unterbringungsmodalitäten, wie Elke Krieg sie am 6. September 2019 auf dem Gelände der Gärtnerei Knam für die rumänischen Saisonarbeiter fotografiert hatte.
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Container auf dem Geländer der Gärtnerei Knam in der Nähe der neu und mit EU-Geldern erbauten Kühlhalle. Die Aufnahmen stammen von der Journalistin Elke Krieg. Sie wurden am 6. September 2019 angefertigt. Eine Stellungnahme der Gärtnerei Knam zu diesen Unterbringungsmodalitäten folgt. Foto: Elke Krieg

Container auf dem Geländer der Gärtnerei Knam in der Nähe der neu und mit EU-Geldern erbauten Kühlhalle. Die Aufnahmen stammen von der Journalistin Elke Krieg. Sie wurden am 6. September 2019 angefertigt.
Foto: Elke Krieg

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Mündlich hatten die Arbeiter der Kollegin berichtet, wenn sie sich waschen wollen, müssten sie zum „Haus von Patron“ fahren. Ihren Lohn würden sie bar vom „Patron“ ausgezahlt bekommen.

Zu der Unterbringung im Container nimmt die Gärtnerei Knam wie folgt Stellung:

Für die Unterbringung unsere Arbeitskräfte nützen wir Ferienwohnungen, aber auch Wohncontainer. Sanitäreinrichtungen befinden sich in einem festen Gebäude auf unserem Gelände. Die Unterbringung auf dem Gelände wurde bislang gewerbeaufsichtsrechtlich nicht überprüft. Wenn Sie überprüft würde, gäbe es nach unserer Überzeugung gemäß ASR A4.4 unter Berücksichtigung der weiteren Anforderungen ASR A4.1 für Sanitärräume und ASR A1.8 für die Verkehrswege keine Beanstandungen. Bitte verwechseln Sie in diesem Zusammenhang nicht die für die Entsorgung vorgesehenen zwischengelagerten Altmöbel mit den Möbeln in den Containern.
(Gärtnerei Knam Presseauskunft am 24.09.2019 an diese Redaktion; Hervorhebg. K. B.)

Es steht zu vermuten, dass mit den „für die Entsorgung vorgesehenen zwischengelagerten Altmöbeln“ dieses Arrangement gemeint ist: Weiterlesen

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