„Gärtnerei Knam“ ist eine Artikelserie auf diesem Blog. Bisher erschienen:
+ HInfo35: Langenargen: Gärtnerei Knam erteilt Journalistin Hausverbot (1)
+ HInfo36: Gärtnerei Knam (2): Ein Hausverbot in zwei Versionen
*
Es war das gegenüber der Langenargener Bloggerin Elke Krieg ausgesprochene Hausverbot, das die nachfolgenden und tiefergehenden Recherchen zur Gärtnerei Knam, Langenargen, überhaupt erst ausgelöst hat. Diese Recherchen haben zu Ergebnissen geführt, welche eine allgemeine journalistische Erfahrung bestätigen: Wenn Verantwortliche auf kritische Fragen hin dermaßen überreagieren, wie das ein Hausverbot markiert, steckt gern mehr dahinter.
Hier noch einmal die Unterbringungsmodalitäten, wie Elke Krieg sie am 6. September 2019 auf dem Gelände der Gärtnerei Knam für die rumänischen Saisonarbeiter fotografiert hatte.
*
*
Mündlich hatten die Arbeiter der Kollegin berichtet, wenn sie sich waschen wollen, müssten sie zum „Haus von Patron“ fahren. Ihren Lohn würden sie bar vom „Patron“ ausgezahlt bekommen.
Zu der Unterbringung im Container nimmt die Gärtnerei Knam wie folgt Stellung:
Für die Unterbringung unsere Arbeitskräfte nützen wir Ferienwohnungen, aber auch Wohncontainer. Sanitäreinrichtungen befinden sich in einem festen Gebäude auf unserem Gelände. Die Unterbringung auf dem Gelände wurde bislang gewerbeaufsichtsrechtlich nicht überprüft. Wenn Sie überprüft würde, gäbe es nach unserer Überzeugung gemäß ASR A4.4 unter Berücksichtigung der weiteren Anforderungen ASR A4.1 für Sanitärräume und ASR A1.8 für die Verkehrswege keine Beanstandungen. Bitte verwechseln Sie in diesem Zusammenhang nicht die für die Entsorgung vorgesehenen zwischengelagerten Altmöbel mit den Möbeln in den Containern.
(Gärtnerei Knam Presseauskunft am 24.09.2019 an diese Redaktion; Hervorhebg. K. B.)
Es steht zu vermuten, dass mit den „für die Entsorgung vorgesehenen zwischengelagerten Altmöbeln“ dieses Arrangement gemeint ist:
*
*
Die in obiger Presseauskunft verwendete Abkürzung „ASR A4.4“ steht für die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Das Unterkapital ASR A4.4 regelt dabei die Einrichtung und Ausstattung von Unterkünften.
Das ganze Regelwerk ist hoch komplex und gehört zum Rechtsgebiet der Gewerbeaufsicht.
Wie in anderen Bereichen auch – man denke etwa an die Haltung von Tieren in der Landwirtschaft – hat das Selbstattestat eines Verantwortlichen, die von ihm zur Verfügung gestellte Unterbringung entspreche den einschlägigen Vorschriften, keine Aussagekraft. Ob diese Art der Unterbringung den Vorschriften entspricht oder nicht, entscheiden weder die Gartenbau Knam GbR noch für diese Beurteilung nicht qualifizierte Bloggerinnen und Journalistinnen. Das entscheidet schlussendlich die Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Bodenseekreis; schlimmstenfalls ein Gericht.
Deshalb ist es besonders schade, dass sich das Landratsamt Bodenseekreis seit über zehn Tagen nicht zu diesem Sachverhalt äußert. Eine erste Presseanfrage von mir zu dieser und weiteren Fragen die Gärtnerei Knam betreffend ging am 23. September 2019 raus. Ursprünglicher Redaktionsschluss war für den 25. September angegeben. Aber der Pressesprecher des Landratsamts, Peter Schwarz, wies mich noch per Mail am gleichen Tag darauf hin, dass dieses Zeitfenster aufgrund der Breite der Themen vermutlich nicht ausreichen werde.
In einer zweiten Mail am gleichen Tag erklärte das Landratsamt Bodenseekreis dann, für die von mir angefragten Themenbereiche <Baugenehmigung trotz Fehlen einer funktionierenden Erschließungsstraße> (Artikel dazu folgt) sowie die vom Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Langenargen-Kressbronn verweigerte Presseauskunft (Artikel dazu folgt) nicht zuständig zu sein: „Wir sehen hier keinen Fall für die Kommunalaufsicht.“
Und es glaubt mir wieder keiner, wenn ich behaupte, diese Nichtzuständigkeitserklärung des Landratsamtes sei eine Riesenüberraschung für mich gewesen.
Der 25. September ist nun auch schon lange vorbei. Und bis dato (04.10.2019) liegt mir immer noch keine Stellungnahme des Landratsamt Bodenseekreis als zuständige Gewerbeaufsicht vor; noch nicht einmal ein Zwischenbescheid dahingehend, dass der Fall überhaupt bearbeitet wird. Sollte eine solche Auskunft jemals in dieser Redaktion eintrudeln, was ich tatsächlich aber bezweifle, würde ich sie dann nachreichen.
*
Saisonarbeiter genießen weniger Schutz als Hunde und Katzen
Wer in der Bundesrepublik Deutschland zu gewerblichen Zwecken Hunde, Katzen oder andere Tiere unterbringen will, bedarf dafür einer ausdrücklichen Genehmigung des Staates. Und zwar: im Voraus! Welcher Y auch immer beabsichtigt, Säugetiere zu gewerblichen Zwecken Heimstatt zu bieten, muss dafür eine Genehmigung beim zuständigen Staatlichen Veterinäramt (zumeist den Landratsämtern zugeordnet) einholen:
Gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG bedarf, wer Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Mit der Ausübung dieser Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden (Abs. 3 Satz 1). Die zuständige Behörde soll demjenigen die Ausübung der Tätigkeit untersagen, der die Erlaubnis nicht hat (Abs. 3 Satz 2).
(Rechtslupe 01.06.2011 „Tierheimähnliche Einrichtung oder Gnadenhof?“)
Überdies muss ein solcher Y auch noch die entsprechende Sachkunde für die Unterbringung der Tiere nachweisen.
So viel Schutz gewährt dieser Staat den Menschen, die zu gewerblichen Zwecken in Deutschland untergebracht werden, nicht – oder zumindest nicht im Falle der Gärtnerei Knam. Die bekennt auf meine entsprechende Pressefrage: „Die Unterbringung auf dem Gelände wurde bislang gewerbeaufsichtsrechtlich nicht überprüft.“
Da fahren Saisonarbeitskräfte aus Rumänien, Polen oder anderen Ostgebieten dann doch eindeutig schlechter als Hundele und Katzele.
Liest man dann noch die Checkliste der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu den Minimalanforderungen an die Unterbringung von Saisonarbeitskräften quer, verdichtet sich die Vermutung, dass die Unterbringung in der Gärtnerei Knam diesen Vorschriften eher nicht genügen kann. Dort wird unter Punkt 7 zum Beispiel gefragt, ob Waschmöglichkeiten und Duschen zur Verfügung stehen.
Da bisher nicht erkennbar ist, dass sich das Landratsamt Bodenseekreis mit der gebotenen (und vom Steuerbürger bezahlten) Diensteifrigkeit dieses Falles annimmt, habe ich ihn an die Institutionen weitergereicht, die nur mit enormem Aufwand überhaupt zu ermitteln waren: Das ist zum einen das PECO-Institut e. V., eine Einrichtung der Industriegewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt (IG BAU). Das ist zum anderen das Probjekt „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
In einem aktuellen Beitrag auf der Baden-Württemberg-Seite der Schwäbischen Zeitung vom 2. Oktober 2019 mit dem Titel „Nur alle 30 Jahre ein Betriebsbesuch“ (kein Link, da hohe Bezahlschranke) kommentiert Katja Korf das zuvor belegte Faktum mangelnden Arbeitsschutzes in den Betrieben als eine Verletzung staatlicher Fürsorgepflicht.
*
*
Die unklare Rolle des Maschinenring Tettnang
In der Gärtnerei Knam hatte man Elke Krieg am 6. September 2019 im persönlichen Gespräch mit namentlich nicht bekannten Damen des Hauses angegeben, diese Saisonarbeitskräfte in dem bezeichneten Container – bitte beachten Sie dieses Detail – seien dem Betrieb vom Maschinenring Tettnang vermittelt worden.
Mit der Übernahme der Recherchen von der Kollegin Krieg, die durch das gegen sie ausgesprochene Hausverbot kaltgestellt wurde, habe ich am 23. September 2019 auch eine ausführliche Presseanfrage an den Maschinenring Tettnang (MR) gerichtet.
Das Desaster danach ist den Stammlesern dieses Blogs schon bekannt. Der Geschäftsführer Hubert Hengge hielt es für eine gute Idee, mir die Fragen nicht zu beantworten und mich stattdessen zu einem persönlichen Kennenlernen ins mehr als 60 Kilometer entfernte Tettnang morgens um 8.30 Uhr einzuladen. Eine solche Steilvorlage kann eine Satirikerin natürlich nicht ungenutzt vorübergehen lassen: HInfo35.
Immerhin ein Zipfelchen Info enthielt diese „Einladungsmail“ zu den gestellten Fragen dann doch:
Eine Antwort möchte ich Ihnen auch gleich auf diesem Weg gerne geben.
Als Selbsthilfeorganisation in Form eines eingetragenen Vereins haben wir eine im Vereinsregister eingetragene Satzung, die unsere Aufgaben beschreibt.
Darin ist u.a. die Vermittlung von Saisonarbeitskräften beschrieben.
(Maschinenring Tettnang Geschäftsführer Hubert Hengge: Mail an diese Redaktion vom 24.09.2019; Hervorhebg. K. B.)
Meine diesbezügliche Frage bezog sich auf das Phänomen, dass dieser Tätigkeitsbereich der Vermittlung von Saisonarbeitskräften auf der gesamten Homepage des Maschinenring Tettnang nirgends erwähnt wird.
*
Die Antwort von Hubert Hengge ist hochinteressant, weil er darin den Tätigkeitsbereich der Vermittlung von Saisonarbeitskräften dem eingetragenen Verein zuschreibt. Für das Gesamtbild ebenfalls wichtig: Die von ihm angesprochene Satzung des von ihm angesprochenen Vereins ist bis dato weder im Internet verfügbar noch war sie der Antwort an mich beigefügt.
Viel interessanter jedoch ist die Tatsache, dass Hubert Hengge diese Geschäftstätigkeit der Vermittlung von Saisonarbeitskräften in einem Gespräch mit der Publikation BW agrar im März 2019 eher dem gewerblichen Teil der sich offenbar über mehrere Körperschaften hinweg erstreckenden Konstruktion „Maschinenring Tettnang“ zuschlägt:
Der Maschinenring Tettnang hat nach Angaben seines Geschäftsführers Hubert Hengge den Umsatz im Geschäftsjahr 2018 um 32.000 Euro auf 569.000 Euro erhöht. Der Gewinn stieg von 53.600 auf 78.500 Euro. Die Umsatzrendite erreichte knapp 13,8 Prozent. Erneut gestiegen ist auch die Mitgliederzahl, und zwar von 1082 auf 1093 Mitglieder. Der Verrechnungswert hat sich gegenüber 2017 von 11,22 auf 13,48 Millionen Euro erhöht. Daran hat der Bereich „Vermittlungsgeschäfte und Strom“ einen Anteil von 64 Prozent, gefolgt von der Arbeitnehmerüberlassung mit 11,4 Prozent, der Grünpflege mit 8,7 Prozent, der Maschinenvermittlung mit 6,5 Prozent, dem Winterdienst mit 2,67 Prozent und der Betriebs- und Haushaltshilfe mit 2,65 Prozent.
(BW agrar 25.03.2019 „Unterstützung für Landwirtschaft 4.0“; Hervorhebg. K. B.)
Der Geschäftsbereich „Arbeitnehmerüberlassung“ wird hier mit 11,4 Prozent als der zweitstärkste genannt.
Ich kenne kein anderes Unternehmen, das einen so umsatzstarken Geschäftsbereich auf der Internetseite des Unternehmens mit keinem Wort erwähnt. Lediglich die Lohnabrechnung für Saisonarbeitskräfte wird den Mitgliedern des MR Tettnang angeboten; von der Vermittlung selbst kein Wort.
*
*
Als Satirikerin schlage ich dem Maschinenring Tettnang auch dringend die Umbenennung in „Menschenring Tettnang“ vor. Denn die Vermittlung von Maschinen ist ja ganz offensichtlich inzwischen ein so marginaler Geschäftsbereich, das er die Funktion der Namensgebung nicht mehr verdient.
*
Vermittler der Container-Bewohner nicht zu klären
Der Maschinenring Tettnang hat die Presseanfrage bis heute nicht bzw. nur in Teilen beantwortet. Außerdem drohte mir Hubert Hengge in einer weiteren E-Mail ebenfalls und in Reaktion auf HInfo35 juristische Schritte an.
Bei der Berichterstattung über die Gärtnerei Knam sitzen mir jetzt möglicherweise schon zwei Rechtsanwälte im Genick, die nur darauf warten, dass mir (noch) ein Fehler unterläuft. In meinen schlafgeminderten Nächten sehe ich X Knam mit blutenden Knöcheln an die Türen von Rechtsanwälten hämmern mit dem geröchelten Appell: „Macht! DAS! WEG!“
Bisher ist nicht eindeutig zu klären, ob die Saisonarbeit im Container neben der „Kathedrale vom Bierkeller“ in Langenargen nun vom Maschinenring Tettnang vermittelt wurden oder von anderen nebulösen und explizit nicht genannten Vermittlern. Die Gärtnerei Knam schreibt zu diesem Fragenteil:
Wir nehmen bei der Anwerbung von Arbeitskräften in der Tat Vermittlungsleistungen des Maschinenring Tettnang in Anspruch. Nicht alle unsere Arbeitskräfte sind vom Maschinenring Tettnang vermittelt worden.
(Gärtnerei Knam Presseauskunft am 24.09.2019 an diese Redaktion)
Die juristische Fußangel liegt im schon skizzierten Bereich: Bezieht sich die Bezeichnung „Maschinenring Tettnang“ nun auf den angeblichen Verein, zu dem man auf der HP des MR Tettnang weder eine Satzung noch andere wichtige Daten findet, oder ist es die Maschinenring Tettnang GmbH, welche die Arbeitskräfte an die Gärtnerei Knam vermittelt hat?
Auch die andere wichtige Frage ist immer noch nicht beantwortet: Sind die im Container „wohnenden“ Saisonarbeitskräfte vom MR Tettnang – welche Körperschaft daselbst auch immer – vermittelt worden?
Warum wird hier so dermaßen herumgeeiert? Warum erhält die Öffentlichkeit keine klaren Antworten?
Der MR Tettnang behauptet:
Noch ein wichtiger Hinweis/Info zu Ihrer Frage nach den Unterkünften der vom Maschinen-und Betriebshilfsring Tettnang e.V. vermittelten Saisonarbeitskräfte aus Rumänien.
Wir haben bei der Vermittlung der Saisonarbeiter natürlich auch nach den Unterkünften für diese nachgefragt. Alle der 6 von uns vermittelten Saisonarbeitskräfte wohnen in hierfür angemieteten Wohnungen in Kressbronn und Langenargen.
(Maschinenring Tettnang Hubert Hengge E-Mail an diese Redaktion vom 27.09.2019 in Reaktion auf HInfo35; Hervorhebg. K. B.)
Diese Angabe wäre umso glaubhafter, wenn die Gärtnerei Knam das in ihrer Presseauskunft bestätigt hätte. Hat sie aber nach meiner Lesart nicht. Und die Damen der Gärtnerei Knam haben im Gespräch mit Elke Krieg am 6. September 2019 genau das Gegenteil gesagt.
Im Übrigen muss man sich allmählich fragen, wie viele Saisonarbeitskräfte denn insgesamt bei der Gärtnerei Knam beschäftigt sind und welcher andere Vermittler im Spiel ist. Der MR Tettnang spricht von sechs Personen, die aber angeblich nicht im Container wohnen. Dann kämen noch die im Container dazu?
Fazit: Fast alle Fragen rund um die Saisonarbeitskräfte der Gärtnerei Knam bleiben nach all den mühevollen Presseanfragen vage und unklar. Zuständigkeiten sind nicht zu klären. Und das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige Gewerbeaufsicht schweigt (bisher).
[Fortsetzung folgt]
*** *** ***
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat und Sie die (hauptberufliche) Arbeit der Redaktion SatireSenf.de unterstützen möchten, freue ich mich über ein „Lesegeld“ via nachstehender PayPal-Optionen oder über das hier genannte Geschäftskonto:
[wp_paypal_payment]