Tag Archiv:Landratsamt Bodenseekreis

TS10/21: Aschauer Achberg: Das Landratsamt Ravensburg ist jetzt wach und trippelt den Krähentanz

Ja, natürlich. War eh klar: Kaum war TS09/21 mit der Kritik an der immer noch fehlenden Presseauskunft des Landratsamts Ravensburg zur Causa Bürgermeister Dr. Johannes Aschauer erschienen, trudelte dieselbe hier ein.

Wie auszugsweise schon angesprochen, hatte ich der Kommunalaufsicht Fragen zu den schockierenden Details des Aschauer-Briefes betreffs des Ausspionierens eines Bauhof-Mitarbeiters der Stadt Lindau gestellt. Aschauers Denunziation führte seinerzeit zur Kündigung des Mannes. Dazu schreibt das Landratsamt Ravensburg (LRA RV):

Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt wurde bisher nicht an den Landkreis herangetragen, die weiteren Details und der Zeitraum des Vorwurfs sind nicht bekannt. Eine rechtliche Bewertung werden wir vornehmen, falls der Betroffene oder eine andere Bürgerin/ein anderer Bürger der Gemeinde Achberg hierzu eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben sollte.
(Presseauskunft Landratsamt Ravensburg am 25.01.20201)

Prima. Dann wird also nichts weiter passieren. Denn der Betroffene selbst wird garantiert keine Beschwerde führen. Die heißt übrigens in Bezug auf Bürgermeister „Fachaufsichtsbeschwerde“ und nicht, wie hier fälschlich geschrieben, „Dienstaufsichtsbeschwerde“. Das Denunziationsopfer muss – wie viele seiner Kolleg*innen – in Achberg leben. Und welcher Terror über diejenigen hereinbricht, die es wagen, Kritik am Achberger Bürgermeister zu üben, hatten wir ja gerade erst wieder in TS09/21 gesehen. Der gechasste Bauhof-Mitarbeiter hat auch dieser Redaktion gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er in dieser ja schon einige Jahre zurückliegenden Angelegenheit nichts mehr unternehmen werde. Die bekam ja nur durch die schockierenden Geständnisse des Achberger Bürgermeisters in seinem Januar-Brief neue Aktualität.
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TS101/20: Corona: Auch Schwäbische Zeitung zweifelt an den Presseauskünften der Behörden

Im gestrigen TagesSenf TS100/20 hatte ich mit Bekundungen des Staunens einen Südkurier-Kommentar besenft, welcher die dürftigen Presseauskünfte des Landratsamts Bodenseekreis zu den aktuellen Corona-Fällen kritisierte.

Im Nachhinein hatte ich mich darüber geärgert, in meinem Kommentar den eigentlichen Knackpunkt nicht expliziter herausgearbeitet zu haben. Und der Knackpunkt ist: An diesem Bespiel sieht man sehr deutlich, dass die Behörden (i. e. in unserem Kontext vor allem Bürgermeister und Landratsämter) der Presse (egal, ob „etabliert“ und im Monopol oder in der Erscheinungsform lästiger Bloggerinnen) nur dann flüssig Auskunft erteilen, wenn die Fragen nicht kritisch sind.

Bei Corona sind sie zwangsläufig kritisch. Und schon klappt es dann eben nicht mehr; noch nicht einmal bei den vergleichsweise zahmen Fragen von Südkurier und SchwäZ.

Dazu passend trudelt heute ein weiteres Beispiel aus dem Landkreis Ravensburg in der SaSe-Redaktion ein. Dieses Mal mosert die SchwäZ. In dem Artikel „Nach Corona-Infektionen im Allgäu: Betroffene Familie meldet sich zu Wort“.

Es geht um Corona-Fälle in Ortsteil Eisenharz der Gemeinde Argenbühl (Landkreis Ravensburg) und die Auskünfte, welche die SchwäZ dazu bisher (!) vom Rathaus und vom Landratsamt erhalten hatte. Weiterlesen

TS100/20: Corona: Südkurier kritisiert mangelnde Infos ex Landratsamt Bodenseekreis

Dann muss die Lage aber schon wirklich verzweifelt sein: Wenn der Südkurier sich in einem Kommentar zu deutlicher Kritik an der Informationspolitik des Landratsamts Bodenseekreis aufrafft: „Steigende Corona-Fälle: Informationen der Behörden sind Mangelware“.

Übersehen wir jetzt einmal großzügig den sprachlichen Unsinn in der Headline: Fälle können nicht steigen; höchstens die Anzahl derer. Konzentrieren wir uns auf das Positive und konservieren dieses seltene Stück kritischen Journalismus der Lokalberichterstattung.

Einen Teil des Mutes dazu bezieht Redakteurin Kerstin Mommsen sicherlich aus dem brisanten Thema, um das es geht: Corona und die aktuellen Infiziertenzahlen im Bodenseekreis. Die Journalistin beklagt, es sei schwierig, an präzise Informationen aus dem Landratsamt zu kommen. Von dort kämen nur „dürre Pressemitteilungen“ (siehe dazu Situation im Landkreis Biberach hier).

Die Presse weiß zwar von 31 Infizierten, kann aber nicht in Erfahrung bringen, wo diese Menschen leben bzw. herkommen. Aber genau das ist eine wichtige Info für die Bevölkerung. Auch die Anzahl weiterer Verdachtsfälle sei ungeklärt, ebenso wie das vom Landratsamt gefahrene Test-Regime. Weiterlesen

TS58/20: Spargel-Zeit – auch wenn Onkel Tom nicht überlebt!

Wem das derzeitige Getue von wegen „Gemeinsamkeit“ und „Solidarität“ in der Corona-Krise nachhaltigen Brechreiz verursacht, der möchte sich vielleicht mit einer lecken Portion des Luxus-Gemüses Spargel trösten?

Nicht zuletzt in Anknüpfung an diese SaSe-Artikel-Serie über die Langenargener Gärtnerei Knam nachstehend hier der sehr eindrückliche Spiegel-Artikel zu dem toten rumänischen Saisonarbeiter Nicolae Bahan in Bad Krozingen.

Angefangen hatte die Langenargener Recherche mit Fragen zu der Unterbringung der Saisonarbeitskräfte in dem genannten Gartenbaubetrieb. Diese Fragen waren wohl so brisant, dass der Chef der Gärtnerei Knam darauf mit einem Hausverbot für die fragende Journalistin Elke Krieg reagiert hatte. Daraufhin hatte ich dann das Thema übernommen.

Unabhängig von Zeit und Ort persistiert der nur schlecht kaschierte Usus offensichtlicher Ausbeutung ost- und südeuropäischer Saisonarbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft. Inzwischen – und in Corona-Zeiten – geht es dabei schlicht um Leben oder Tod. Denn der Spiegel-Artikel-Titel „Ein Leben für den Spargel“ beschreibt nicht etwa metaphorisch die dekadenz-kompetente Leidenschaft für dieses Nahrungsmittel, sondern ist ganz wörtlich gemeint. Die Botschaft zwischen den Zeilen ist klar: Alle Verantwortlichen (in Deutschland) nehmen für Spargel, Erdbeeren & Co. offensichtlich billigend in Kauf, dass die eingeflogenen osteuropäischen Erntearbeiter an Corona erkranken und möglicherweise auch daran sterben. Und sei es, dass sie das Virus aus dem Kreis Suceava, aus dem fast alle rumänischen Erntehelfer stammen, mitbringen. Dieser Kreis sei der von Corona am stärksten betroffene in dem bitterarmen Land. Weiterlesen

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

HInfo44: Langenargen: Mysterium Schützenweg weitgehend geklärt

Der Marathonläufer. Wenn er durchs Ziel geht, stehen immer irgendwelche Menschen da, die seinen Sieg zumindest registrieren und ihn im günstigsten Fall dafür feiern. Mein „Marathonlauf“, zu dem Mysterium Schützenweg in Langenargen von den zuständigen Behörden irgendeine bündige oder mindestens plausible Erklärung zu erhalten, vollzog sich in singulärer Stille. Aber er vollzog sich. Nun doch. Noch.

Das Setting des erst im Verlaufe des Rennens als Marathon sich darstellenden Phänomens ist in HInfo38 (länglich) beschrieben: Der Langenargener Gartenbaubetrieb Knam hatte 2019 am Schützenweg eine Kühlhalle mit Baugenehmigung nach Paragraf 35 Bau-Gesetzbuch im Außenbereich errichtet. Voraussetzung für eine solche Baugenehmigung ist eine vorhandene Erschließung des Baugrundstücks.

Die Frage für die Langenargener Bloggerin Elke Krieg und mich war, ob der Schützenweg als besserer Feldweg ohne befestigte Seitenbankette und andere volkstümliche Merkmale einer „Straße“ als Erschließung der Zufahrt zu bewerten ist.

Ich hatte die gesamte Recherche übernommen, weil der Inhaber der Gärtnerei Knam es für eine gute Idee gehalten hatte, Elke Krieg bei ihren ersten kritischen Fragen zu diesem Thema mit einem Hausverbot zu belegen. Kam dann aber raus: War doch keine so gute Idee … Weiterlesen

HInfo38: Gärtnerei Knam (4): Die geheimnisvolle Baugenehmigung

HInfo38: Gärtnerei Knam (4): Die geheimnisvolle Baugenehmigung
Gärtnerei Knam“ ist eine Artikelserie auf diesem Blog. Bisher erschienen:
+ HInfo35: Langenargen: Gärtnerei Knam erteilt Journalistin Hausverbot (1)
+ HInfo36: Gärtnerei Knam (2): Ein Hausverbot in zwei Versionen
+ HInfo37: Gärtnerei Knam (3): Saisonarbeiter im weiten Feld der Fragezeichen

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Begonnen hatte das gesamte Knam-Galama mit der Baugenehmigung Roter Punkt, der von außerhalb des Gärtnerei-Geländes für die Blogger-Kollegin Elke Krieg am 6. September 2019 nicht erkennbar gewesen war. Obwohl die gesetzlichen Vorschriften zur Lesbarkeit von der Straße aus eindeutig sind.

Daraufhin betrat sie das Gelände. Dort kam sie mit den rumänischen Saisonarbeitern der Gärtnerei Knam ins Gespräch und stutzte angesichts deren Unterbringung in einem Container.

Auf eine detaillierte Presseanfrage von mir hatte die Gärtnerei Knam rasch und ausführlich geantwortet. Deren Stellungnahme zu den verschiedenen Themenbereichen wurde in den vorausgegangenen Artikeln der Serie ausführlich wiedergegeben. Auch zum „Roten Punkt“ hatte sich das Unternehmen geäußert:

Der rote Punkt muss, wie Sie völlig zu Recht anmerken, von außen einsehbar und geschützt aufgehängt sein. Im Zuge des Baufortschrittes wurde er deswegen mehrfach umgehängt. Er ist nach unserer Auffassung am aktuellen Ort der Aufhängung gut einsehbar. Er weist den vormals planerstellenden Architekten und den aktuellen Bauleiter Hermann Bentele aus und entspricht damit den Vorschriften.
(Gärtnerei Knam Presseauskunft am 24.09.2019 an diese Redaktion; Hervorhebg. K. B.)

Nebenbei: Was bedeutet die Wendung „vormals planerstellender Architekt“? Am 6.September 2019 soll dort nach Angaben der Kollegin Krieg als Planverfasser noch der Name „Dipl.-Ing. (FH) Martin Bruhns“ gestanden haben. Weiterlesen

HInfo37: Gärtnerei Knam (3): Saisonarbeiter im weiten Feld der Fragezeichen

„Gärtnerei Knam“ ist eine Artikelserie auf diesem Blog. Bisher erschienen:
+ HInfo35: Langenargen: Gärtnerei Knam erteilt Journalistin Hausverbot (1)
+ HInfo36: Gärtnerei Knam (2): Ein Hausverbot in zwei Versionen

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Es war das gegenüber der Langenargener Bloggerin Elke Krieg ausgesprochene Hausverbot, das die nachfolgenden und tiefergehenden Recherchen zur Gärtnerei Knam, Langenargen, überhaupt erst ausgelöst hat. Diese Recherchen haben zu Ergebnissen geführt, welche eine allgemeine journalistische Erfahrung bestätigen: Wenn Verantwortliche auf kritische Fragen hin dermaßen überreagieren, wie das ein Hausverbot markiert, steckt gern mehr dahinter.

Hier noch einmal die Unterbringungsmodalitäten, wie Elke Krieg sie am 6. September 2019 auf dem Gelände der Gärtnerei Knam für die rumänischen Saisonarbeiter fotografiert hatte.
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Container auf dem Geländer der Gärtnerei Knam in der Nähe der neu und mit EU-Geldern erbauten Kühlhalle. Die Aufnahmen stammen von der Journalistin Elke Krieg. Sie wurden am 6. September 2019 angefertigt. Eine Stellungnahme der Gärtnerei Knam zu diesen Unterbringungsmodalitäten folgt. Foto: Elke Krieg

Container auf dem Geländer der Gärtnerei Knam in der Nähe der neu und mit EU-Geldern erbauten Kühlhalle. Die Aufnahmen stammen von der Journalistin Elke Krieg. Sie wurden am 6. September 2019 angefertigt.
Foto: Elke Krieg

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Mündlich hatten die Arbeiter der Kollegin berichtet, wenn sie sich waschen wollen, müssten sie zum „Haus von Patron“ fahren. Ihren Lohn würden sie bar vom „Patron“ ausgezahlt bekommen.

Zu der Unterbringung im Container nimmt die Gärtnerei Knam wie folgt Stellung:

Für die Unterbringung unsere Arbeitskräfte nützen wir Ferienwohnungen, aber auch Wohncontainer. Sanitäreinrichtungen befinden sich in einem festen Gebäude auf unserem Gelände. Die Unterbringung auf dem Gelände wurde bislang gewerbeaufsichtsrechtlich nicht überprüft. Wenn Sie überprüft würde, gäbe es nach unserer Überzeugung gemäß ASR A4.4 unter Berücksichtigung der weiteren Anforderungen ASR A4.1 für Sanitärräume und ASR A1.8 für die Verkehrswege keine Beanstandungen. Bitte verwechseln Sie in diesem Zusammenhang nicht die für die Entsorgung vorgesehenen zwischengelagerten Altmöbel mit den Möbeln in den Containern.
(Gärtnerei Knam Presseauskunft am 24.09.2019 an diese Redaktion; Hervorhebg. K. B.)

Es steht zu vermuten, dass mit den „für die Entsorgung vorgesehenen zwischengelagerten Altmöbeln“ dieses Arrangement gemeint ist: Weiterlesen

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