Das Südkurier–Online-Abo ist eine wahre Gelddruckmaschine. Und das in zweifacher Hinsicht. Zuerst einmal werden die „freien“ Lieferanten des Produktes, mit dem Südkurier online Knete macht, um ihr Honorar geprellt. Zumindest in der Vergangenheit (die letzte mir vorliegende Info dazu bezieht sich auf März 2017); über die Honorierungsgepflogenheiten des Südkuriers heute kann ich keine Angaben machen.
Warum Gelddruckmaschine? Weil der Südkurier vielen (wenn nicht gar allen?) seiner freien Mitarbeitern die Online-Verwertung (im Fachjargon „Zweitabdruck“ genannt) ihrer Artikel – zumindest bis Stand März 2017 – NICHT vergütet. Damit unterläuft der Südkurier nicht nur das Urheberrecht, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung (dazu gibt es Dutzende von Beispielen: hier, hier, hier und ganz persönlich hier).
Und deshalb ist es auch jedem (!) freien Mitarbeiter des Südkuriers und anderer – meiner Meinung nach ausbeuterischer – Verlagshäuser möglich, über Jahre zurück (mit der Einschränkung der Verjährung) die ihm zustehenden Honorare nachzufordern. Solche Honoraransprüche können sich ganz leicht in den fünfstelligen Bereich hinein summieren.
Dieser Rechtsanspruch bezieht sich übrigens nicht nur auf hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten, wie die Rechtsprechung inzwischen festgelegt hat.
Der Südkurier unterläuft mit dieser Honorierungspraxis nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch die Vereinbarungen, die der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e. V., bei dem der Südkurier Mitglied ist, im Jahr 2010 mit dem Deutschen Journalistenverband und der Deutschen Journalistenunion getroffen hat. Diese Vereinbarung titelt Gemeinsame Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen (GVR). Dort kann sich der Interessierte über die Honorare für den sogenannten Zweitabdruck auf Seite 3 informieren. Weiterlesen