Tag Archiv:Karlheinz Fahlbusch

SatBur18: Nachgetreten: Der Südkurier, Siegfried Volk und die Silphie

Im SaSe-Bericht über eine Veranstaltung des Arbeitskreis bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in Pfullendorf am 14. Februar 2019 hatte ich den Kommentar des Südkurier-Redakteurs (Pfullendorf) Siegfried Volk gelobt. Darin arbeitet der Journalist den eigentlichen Zweck der AbL-Veranstaltung heraus und beschreibt das durchgängige Dilemma agrarpolitischer Debatten. Aus seiner Sicht.

Verzichtet hatte ich bei meinem Lob in dem ohnehin wieder einmal sehr lese-intensiven Beitrag auf die Kommentierung des Predigtteils, ohne den beim Südkurier auch nichts möglich zu sein scheint. Ein Südkurier-Moralprediger besonderer Güte ist etwa auch der Journalist Karlheinz Fahlbusch, der seine seelsorgerischen Tätigkeiten bei dieser oder einer anderen Gemeinderatssitzung auch gleich auf die gesamte Besetzung des Pressetisches ausdehnt. Diese Aufgabenüberlastung führt dann gelegentlich dazu, dass seine Berichte nicht ganz fehlerfrei sind. Anders als in diesem (auch nur bedingt, da von den Betroffenen als „toxisch“ empfunden) lobenswerten Fall wurde im obigen Beispiel der Fehler für die Leser nicht nachvollziehbar korrigiert. Das ist ein Verstoß gegen den Pressekodex, Ziffer 3: Richtigstellung.

Angesichts des aktuellsten Medienskandals um das „Framing Manual“ der ARD entwickeln die unsäglichen Moralpredigten im Südkurier ein ganz neues Assoziationsszenario. Weiterlesen

TS09/19: Heiligenberg: Südkurier-Artikel wiederholt Falschinformation zur Kurtaxe

+++ Bitte lesen Sie diesen TagesSenf mit Hingabe. Zwei Leute haben sich zwei Tage lange die Birne strubbelig diskutiert, wie man all die Fehlinformationen und Unwahrheiten des hier zur Kuratierung anstehenden Südkurier-Artikels nachvollziehbar auseinanderdividieren kann! +++

Der Südkurier-Artikel vom 29. Januar 2019 „Tourismuschef: Kurtaxe in Heiligenberg entspricht Gesetzeslage“ ist kein „normaler“ Bericht, keine „reguläre“ Berichterstattung. Er hat eine Vorgeschichte. Diese beginnt mit dem Südkurier-Artikel vom 22. November 2018 „Gäste müssen mehr bezahlen“ (online barrierefrei nicht verfügbar). Darin berichtet Karlheinz Fahlbusch, der in seiner Funktion beim Südkurier keinesfalls zu unterschätzen ist und nach Ansicht einiger Satiriker inzwischen Inventarstatus genießt, über die Gemeinderatssitzung Heiligenberg am 20. November 2018. Thema war unter anderem die Verdopplung der Kurtaxe sowie im Gegenzug die Einführung der Echt Bodensee Card (EBC). Der Protokollant des Südkuriers zitiert Bürgermeister Frank Amann mit der Aussage:

Die Kurtaxe ist nicht zweckgebunden und fließt in den allgemeinen Haushalt ein, wie Bürgermeister Frank Amann auf Anfrage von Claudia Schacht (Bürgerliste) feststellte.
(Südkurier 22.11.2018: „Gäste müssen mehr bezahlen“)

Diese Aussage sei sachlich falsch, argumentiert Herbert März vom Verein Gastgeber Uhldingen-Mühlhofen (GUM). Das sowie den tatsächlichen (und für jedermann leicht überprüfbaren) Sachverhalt beschrieb er in einem Leserbrief an den Südkurier, der, wen vermöge es noch zu verwundern, (wieder einmal) nicht abgedruckt wurde. Der Leserbrief ist kurz, sachlich und informativ. Weiterlesen

HInfo15: Erdgas Südwest Flüssiggasanlage: Südkurier-Artikel mit inhaltlichem Fehler verschwindet

Das SüdkurierOnline-Abo ist eine wahre Gelddruckmaschine. Und das in zweifacher Hinsicht. Zuerst einmal werden die „freien“ Lieferanten des Produktes, mit dem Südkurier online Knete macht, um ihr Honorar geprellt. Zumindest in der Vergangenheit (die letzte mir vorliegende Info dazu bezieht sich auf März 2017); über die Honorierungsgepflogenheiten des Südkuriers heute kann ich keine Angaben machen.

Warum Gelddruckmaschine? Weil der Südkurier vielen (wenn nicht gar allen?) seiner freien Mitarbeitern die Online-Verwertung (im Fachjargon „Zweitabdruck“ genannt) ihrer Artikel – zumindest bis Stand März 2017 – NICHT vergütet. Damit unterläuft der Südkurier nicht nur das Urheberrecht, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung (dazu gibt es Dutzende von Beispielen: hier, hier, hier und ganz persönlich hier).

Und deshalb ist es auch jedem (!) freien Mitarbeiter des Südkuriers und anderer – meiner Meinung nach ausbeuterischer – Verlagshäuser möglich, über Jahre zurück (mit der Einschränkung der Verjährung) die ihm zustehenden Honorare nachzufordern. Solche Honoraransprüche können sich ganz leicht in den fünfstelligen Bereich hinein summieren.
Dieser Rechtsanspruch bezieht sich übrigens nicht nur auf hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten, wie die Rechtsprechung inzwischen festgelegt hat.

Der Südkurier unterläuft mit dieser Honorierungspraxis nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch die Vereinbarungen, die der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e. V., bei dem der Südkurier Mitglied ist, im Jahr 2010 mit dem Deutschen Journalistenverband und der Deutschen Journalistenunion getroffen hat. Diese Vereinbarung titelt Gemeinsame Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen (GVR). Dort kann sich der Interessierte über die Honorare für den sogenannten Zweitabdruck auf Seite 3 informieren. Weiterlesen

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.