Tag Archiv:RVBO-Vorsitzender Thomas Kugler

TS27/21: Fake-Satire: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben antwortet

[Aktualisierung am 23.02.2021/17.05 Uhr]

HINWEIS: Der ganze Senf unten ist eher Makulatur. Wie ich erst heute Nachmittag diesem Artikel der SchwäZ zum Thema  entnehmen muss, sind die Überlegungen des RVBO zum Thema Strafantrag gegen Unbekannt doch konkreter, als die Presseauskunft des RVBO an diese Redaktion erkennen lässt. Also nichts vonwegen „rechtliche Würdigung zu gegebener Zeit“. Deshalb habe ich einzelne Passagen des Textes unten auch ostentativ durchgestrichen.
Interesssant auch, dass sich Franke der SchwäZ gegenüber weit differenzierter zum Thema äußert.
Und meine Glaskugel habe ich mit Asche überstreut!

Dieser wird jetzt einmal ein extrem kurzer TagesSenf. Er ergänzt TS25/21, in dem es um eine eher fragwürdige Pseudo-Satire auf dem Briefpapier des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) ging. Die Satire selbst war okay; die sie begleitenden Formalien (kein Urheber, kein „V. i. s. d. P.“ genannt; Etikettierung als „Postwurfsendung“, auf dem Briefpapier des RVBO) unter Umständen strafwürdig. Insgesamt: ärgerlich, unnötig, kontraproduktiv.

Inzwischen liegt die Presseantwort des RVBO, namentlich von Verbandsdirektor Wilfried Franke, vor. Sie lebt vor allem von der Würze, die sich aus ihrer souveränen Kürze ergibt:

[…] auf Ihre Anfrage vom 20.02.2021 teile ich Ihnen in Absprache mit Herrn Verbandsvorsitzendem Thomas Kugler folgendes mit:
1. Das besagte Schreiben stammt nicht vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.
2. Eine inhaltliche und vor allem rechtliche Würdigung erfolgt zu gegebener Zeit in Absprache mit unserem Anwalt.
(Presseantwort Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Wilfried Franke, am 22.02.2021 auf diese Fragen; Hervorhebg. K. B.)

Nicht nur liegt die Würze in der Kürze, die Ruhe dazu schlummert überdies in der Kraft, wie sie von diesem lässigen „zu gegebener Zeit“ ausgeht.

Und man beachte den Lernfortschritt beim RVBO: Immerhin sind wir jetzt schon bei Presseauskünften angekommen, die nicht erst vom Regierungspräsidium „angestoßen“ werden müssen!

Sagt meine Glaskugel zur Satire-Causa: Da kommt nichts mehr. Durch meine Veröffentlichung und Warnung an die Klimaschützer-Szene dürfte sich die weitere Verbreitung des Teils und damit der Schaden begrenzt haben. Den an seiner auffallenden Sprachverwendung zwar grob beschreibbaren Verfasser wird man trotzdem nicht ausfindig machen können. Und selbst wenn: So what? Der RVBO wäre gut beraten, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen?

Ich mein‘ ja bloß …

TS25/21: WICHTIG und EILT: SaSe-Distanzierungserklärung zu einer FAKE-Postwurfsendung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben

[Aktuallisierung vom 23.02.2021 unten]

Mit E-Mail von heute informiert mich ein Leser, dass im Internet ein Dokument auf dem Briefpapier des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) unterwegs sei. Das Dokument liegt mir im Original vor.

In dem Dokument wird behauptet, es handele ich um eine „Postwurfsendung an alle Haushalte in Bodensee-Oberschwaben“. Die Überschrift lautet: „Regionalplan: Das kommt auf Sie zu“.

Wer den Text liest, kommt schnell dahinter, dass es sich keinesfalls um eine Pressemitteilung oder eine Postwurfsendung des RVBO handeln kann. In der Art einer „Satire“ (es ist keine!) beschuldigt sich der RVBO in dieser Postwurfsendung der engen Zusammenarbeit mit Industrie und Wirtschaft. Er bittet um Verständnis dafür, dass der jetzt schon mit knappen Gemeindemitteln bezuschusste Busverkehr nicht erweitert werden kann und künftig sogar noch verteuert werden müsse.

In diesem Stil geht es im gesamten Dokument weiter.

Da in der Region viele Menschen möglicherweise bei den gekoppelten Begriffen „Satire“ „Regionalplan“ sofort an diesen Blog denken, weise ich, Karin Burger, ausdrücklich darauf hin, dass ich mit diesem Pamphlet nichts zu tun habe. Meiner Meinung nach handelt es sich bei dem Dokument möglicherweise um eine Straftat. Dies insbesondere auch, weil sie eventuell auf dem Original-Briefpapier des RVBO verschickt wird.

Mir ist bekannt, dass viele Menschen meinen, Satire könne jeder. Dem ist nicht so! Damit Satire nicht nur legitim, sondern vor allem auch legal und äußerungsrechtlich unangreifbar ist, muss sie eine ganze Reihe von formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllen, was beim vorliegenden Dokument nicht der Fall ist.
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