Tag Archiv:Wahlanfechtung

TS140/20: Bürgermeisterwahl Salem: Da hat MdL Klaus Hoher (FDP) aber Schwein gehabt?

[Aktualisierung hinsichtlich der Zahl nötiger Einsprüche am 12.10.2020 / 16.26 Uhr mit Dank an F. W.]

Des Schicksals Fügungen bewertet der Volksmund als unendlich. Aber diese Unendlichkeit erblasst angesichts der Fülle der für Politiker protektiven Fügungen deutschen Verwaltungsrechts. Von einer solchen profitiert jetzt möglicherweise der FDP-Landtagsabgeordnete Klaus Hoher.

Für dessen „Rettung“ vor irgendwelchen Konsequenzen für seine potentiell nicht statthafte Unterstützung an Amtsinhaber Manfred Härle (CDU) zwei Tage vor der Bürgermeisterwahl bekennt sich breit grinsend schuldig das Kommunalwahlgesetz (KommWG) Baden-Württemberg.

Das legt in Paragraf 31 „Wahlanfechtung“ fest:

(1) Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten.
(KommWG § 31 Wahlanfechtung; Hervorhebg. K. B.)

Heißt für Salem: Um die Kommunalaufsicht zur Prüfung zum Beispiel des Verhaltens von MdL Klaus Hoher bewegen zu können, werden/wurden 93 [ausgehend von 9.213 Wahlberechtigen im Wählerverzeichnis]  in Salem wahlberechtigte Unterstützer benötigt, die dem Einspruch „beitreten“.  Nach mir vorliegender Auskunft von Oppositionspolitikern in Salem waren die Wähler dort aber von dem höchst dreckigen (z. B. hier und hier) Bürgermeister-Wahlkampf so dermaßen entnervt, dass sie sich auch nicht mehr zur Wahlanfechtung aufraffen konnten.

Wir winken gemeinsam dem inzwischen abgefahrenen Zug hinterher.*

Dabei hätte der Wahlanfechtungszug für Salem sogar drei Waggons haben sollen, folgt man dem oppositionellem Raunen im Ort: 1. Waggon: Bei der Kandidatenvorstellung der Gemeinde hatten die Bürger keine Möglichkeit, Fragen an die Kandidaten zu stellen. 2. Waggon: Die möglicherweise unstatthafte Wahlkampfhilfe des MdL Klaus Hoher. 3. Waggon: Angeblich fehlende Wählerinformation auf den Wahlunterlagen, dass dort noch weitere Kandidaten als Vorschlag eingetragen werden können. Nun werden wir nie erfahren, ob das tatsächlich solide Wahlanfechtungsgründe sind.
Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay

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Tätige Wahlkampfhilfe trotz Sitz im Gemeindewahlausschuss
Dabei hatte sich MdL Klaus Hoher wirklich weit aus dem Fenster gelehnt. Hoher ist nicht nur Landtagsabgeordneter. Im Salemer Gemeinderat ist er überdies FDP-Fraktionsvorsitzender. Außerdem – und das ist der Dreh- und Angelpunkt der aktuellen Kritik an Hoher – war er Mitglied im Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl 2020. Weiterlesen

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