TS140/20: Bürgermeisterwahl Salem: Da hat MdL Klaus Hoher (FDP) aber Schwein gehabt?

[Aktualisierung hinsichtlich der Zahl nötiger Einsprüche am 12.10.2020 / 16.26 Uhr mit Dank an F. W.]

Des Schicksals Fügungen bewertet der Volksmund als unendlich. Aber diese Unendlichkeit erblasst angesichts der Fülle der für Politiker protektiven Fügungen deutschen Verwaltungsrechts. Von einer solchen profitiert jetzt möglicherweise der FDP-Landtagsabgeordnete Klaus Hoher.

Für dessen „Rettung“ vor irgendwelchen Konsequenzen für seine potentiell nicht statthafte Unterstützung an Amtsinhaber Manfred Härle (CDU) zwei Tage vor der Bürgermeisterwahl bekennt sich breit grinsend schuldig das Kommunalwahlgesetz (KommWG) Baden-Württemberg.

Das legt in Paragraf 31 „Wahlanfechtung“ fest:

(1) Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten.
(KommWG § 31 Wahlanfechtung; Hervorhebg. K. B.)

Heißt für Salem: Um die Kommunalaufsicht zur Prüfung zum Beispiel des Verhaltens von MdL Klaus Hoher bewegen zu können, werden/wurden 93 [ausgehend von 9.213 Wahlberechtigen im Wählerverzeichnis]  in Salem wahlberechtigte Unterstützer benötigt, die dem Einspruch „beitreten“.  Nach mir vorliegender Auskunft von Oppositionspolitikern in Salem waren die Wähler dort aber von dem höchst dreckigen (z. B. hier und hier) Bürgermeister-Wahlkampf so dermaßen entnervt, dass sie sich auch nicht mehr zur Wahlanfechtung aufraffen konnten.

Wir winken gemeinsam dem inzwischen abgefahrenen Zug hinterher.*

Dabei hätte der Wahlanfechtungszug für Salem sogar drei Waggons haben sollen, folgt man dem oppositionellem Raunen im Ort: 1. Waggon: Bei der Kandidatenvorstellung der Gemeinde hatten die Bürger keine Möglichkeit, Fragen an die Kandidaten zu stellen. 2. Waggon: Die möglicherweise unstatthafte Wahlkampfhilfe des MdL Klaus Hoher. 3. Waggon: Angeblich fehlende Wählerinformation auf den Wahlunterlagen, dass dort noch weitere Kandidaten als Vorschlag eingetragen werden können. Nun werden wir nie erfahren, ob das tatsächlich solide Wahlanfechtungsgründe sind.
Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay

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Tätige Wahlkampfhilfe trotz Sitz im Gemeindewahlausschuss
Dabei hatte sich MdL Klaus Hoher wirklich weit aus dem Fenster gelehnt. Hoher ist nicht nur Landtagsabgeordneter. Im Salemer Gemeinderat ist er überdies FDP-Fraktionsvorsitzender. Außerdem – und das ist der Dreh- und Angelpunkt der aktuellen Kritik an Hoher – war er Mitglied im Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl 2020.

Zu den besonderen Anforderungen an Mitglieder eines Wahlausschusses hat das KommWG auch etwas zu sagen. Zum Beispiel dies:

15 Gemeinsame Vorschriften über die Ausschüsse und Wahlvorstände
(2) Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter und die Schriftführer sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen in Ausübung ihres Amts ihr Gesicht nicht verhüllen.

(ibid.)

So, so. Mitglieder der Wahlorgane wie etwa MdL Klaus Hoher (FDP – man kann nicht oft genug darauf hinweisen) sind zur „unparteiischen Wahrnehmung“ ihres Amts verpflichtet.
Die Passage mit dem Gesichtsverhüllungsverbot birgt eigenes satirisches Potential, soll uns im Moment aber nicht weiter beschäftigen.

Für mich als die Generalskeptikerin stellt sich nun die Frage, ob folgender Pro-Härle-Einsatz von MdL Klaus Hoher mit seiner Funktion als Mitglied des Gemeindewahlausschusses verträglich ist:
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„Informationsbesuch“ zwei Tage vor der Wahl
Die Bürgermeisterwahl in Salem fand am 27. September 2020 statt. Zwei Tage zuvor, am 25. September 2020, stattet Hoher in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter und bei gleichzeitigem Sitz im Wahlausschuss der Gemeinde Salem und dem Amtsinhaber und Wiederbewerber Manfred Härle einen sogenannten Informationsbesuch ab. Damit das und das dabei vom Landtagsabgeordneten überreich ausgeschüttete Lob über Härle möglichst viele Wähler in Salem auch mitkriegen, postet Hoher entsprechende Bilder (viele) und Berichte auf Facebook und Instagram.
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Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Facebook MdL Klaus Hoher (FDP): Zwei Tage vor der Bürgermeisterwahl schlendert Hoher mit seinem Busenfreund Härle durch Salem, voll des Lobes für die (von Härle) erreichten Ziele für diese Gemeinde. Die Lobgesänge plus jeder Menge Bilder werden dann werbeträchtig (für Härle) auf Facebook und Instagram hochgeladen.

Welchen Einfluss dieser „Informationsbesuch“ (Bullshit – Hoher ist Salemer Gemeinderat und wird wohl wissen, was in seinem Ort abgeht) auf die Bürgermeisterwahl gehabt hat, lässt sich nicht feststellen. Feststellen lässt sich lediglich, dass das Wahlergebnis des „Siegers“ Manfred Härle denkbar knapp ausgefallen ist. Er hat die Wahl mit 50,6 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen gewonnen.

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Keine Konsequenzen für Hoher
Aus oben genannten KommWG-Gründen wird diese zumindest mit einem starken Gschmäckle und dem berühmten „bösen Schein“ versehene Wahlkampfhilfe des Landtagsabgeordneten keinerlei (negative) Konsequenzen haben. Eben wegen der eingangs zitierten Fügungsfülle des Verwaltungsrechts und den für jedwelche Prüfung notwendigen 93 Unterstützern einer Wahlanfechtung.

Den ersten Persilschein für Hoher gibt es vom Landtag Baden-Württemberg. Der antwortet mir auf eine entsprechende Anfrage lakonisch:

[…] haben Sie viele Dank für Ihre Anfrage zur Bürgermeisterwahl in Salem.
Die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sind in der Ausübung ihres Mandats frei. Insofern steht es der Landtagsverwaltung nicht zu, die Mandatsausübung einzelner Abgeordneter zu bewerten.
(Presseauskunft Landtag Baden-Württemberg an diese Redaktion am 06.10.2020)

So, wissen wir das auch.

Dann stellt sich als nächstes die Frage: Wie bewertet denn die Kommunalaufsicht diese potentiell unstatthafte Wahlkampfhilfe eines FDP-Landtagsabgeordneten für den amtierenden Bürgermeister seiner Wohngemeinde? Der aufmerksame Leser macht sich da zurecht wenig Hoffnung. Stimmt:

[…] die Rechtsaufsichtsbehörde führt die Wahlprüfung nach den in § 32 Kommunalwahlgesetz festgelegten Grundsätzen durch. Im Falle einer möglichen Wahlanfechtung werden wir die in der Anfechtung vorgebrachten konkreten Gründe dann auch entsprechend prüfen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt zum jetzigen Zeitpunkt keine Bewertung abgeben können.
(Presseauskunft Landratsamt Bodenseekreis Kommunalaufsicht an diese Redaktion am 12.10.2020)

Auch wenn ich sonst gerne auf die Kommunalaufsicht einprügele: Unter satirefreier Rezeption des KommWG hat sie in diesem Fall tatsächlich keine Option. Da hätten sich dann schon 93 Salemer Wahlberechtigte finden müssen, die notwendig gewesen wären, um den entsprechenden Prüfungsvorgang in Betrieb zu setzen.

Quintessenz: Selber schuld! Und das wollen wir für die kommenden acht Amtsjahre des in Salem zumindest von knapp der Hälfte der Wahlberechtigten nicht mandatierten Manfred Härle schön im Hinterkopf behalten. Demokratie ist halt eine anstrengende Sache und verlangt den richtigen Biss  … gelegentlich auch über die Ziellinie hinaus.
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Phantombild des Schweins, das MdL Klaus Hoher möglicherweise gehabt hat: In Salem fanden sich nicht einmal die knapp 100 Unterstützer für eine mögliche Anfechtung der Bürgermeisterwahl vom 27. September 2020. Die erst hätte eine behördliche Prüfung dessen ermöglicht, was ich hier als äußerst fragwürdige Wahlkampfhilfe eines Mitglieds des Salemer Gemeindewahlausschusses für Amtsinhaber Manfred Härle bewerte.
Bild von Free-Photos auf Pixabay

Ich weise nur deshalb extra auf dieses Schwein hin, weil wir ja demnächst in der Region noch mehrere BüM-Wahlen haben werden, für die sich in seenahen Einzelfällen jetzt schon jede Menge mögliche Wahlanfechtungsgründe aufhäufen …. Und weil im kommenden Jahr die Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg neu gewählt werden …

„Seenahe Einzelfälle“: Du schreibst wieder in Rätseln!
Die ich aber irgendwann dann alle auch wieder auflöse!
[wiegt zweifelnd mit dem Kopf]

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