TS35/21: Proteste gegen den Regionalplan Bodensee-Oberschwaben: Eine wichtige Korrektur zu einer gefährlichen Empfehlung des Aktionsbündnisses

Ja: schön! Jetzt muss ich mich gegenüber dem Aktionsbündnis für einen zukunftsfähigen Regionalplan (AbzR) schon wieder in die Nesseln setzen? Nachdem ich hier schon die Outlaw gegeben hatte?

Aktuell verteilt das AbzR per Rundmail Ratschläge und Empfehlungen an seine Mitstreiter, die dem Rechtskundigen die Haare zu Berge stehen lassen.

Ich verstehe das nicht: Die Akteure dort scheinen teilweise beratungsresistent? Wie kann das sein? Zum einen sind diverse Gemeinderät*innen aktive Mitglieder und Organisatoren des Zusammenschlusses, die Nachstehendes zum Beispiel doch wissen müssten? Zum anderen hatte ich mich – nicht ganz verträglich mit dem Journalisten-Teil meiner Rolle – für entsprechende Rückfragen zur Form publizistischen Outputs als Auskunft anerboten.

Trotzdem findet sich in einer aktuellen Rundmail des AbzR dieser katastrophale Ratschlag:

Zurzeit wird in verschiedenen Gemeinderäten über die Regionalplanung diskutiert, demnächst in Weingarten. Endlich bekommt die Raumplanung in Bodensee-Oberschwaben die Aufmerksamkeit, die sie schon lange verdient hätte!!!
Macht mit, geht in die Sitzungen, am Besten [sic] gleich mit Transparenten, das Thema ist zwar kompliziert aber es kann sicher immer jemand übersetzen  und wenn nicht erklärt es Euch Petra, unsere Blogging-Queen auf www.ländle4Future.de.
(Rundmail des Aktionsbündnisses für einen zukunftsfähigen Regionalplan am 21.03.2021; Hervorhebg. K. B.)

Aktivisten, Klimaschützern oder auch Bürgern ohne ergänzende Merkmale ist hochdringend davon abzuraten, dieser  – sorry: saudummen – Empfehlung des AbzR zu folgen und in Gemeinderatssitzungen mit Transparenten oder anderen nonverbalen demonstrativen Ausdrucksformen des Protestes gegen den Regionalplan zu erscheinen. Das ist nämlich  in Gemeinderatssitzungen selbst – und zwar aus gutem Grund – verboten! Dazu gibt es höchstrichterliche Urteile:

Dem Urteil des VG Arnsberg vom 24.08.2007 (12 K 127/07) lag u.a. folgender Sachverhalt zu Grunde: In einer Ratssitzung hielten Zuhörer Plakate hoch, die sich auf den Verkauf der Anteile an den Stadtwerken bezogen. Der Kläger hatte beantragt, die Plakate der Zuhörer als unzulässige Meinungsäußerung aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Der Bürgermeister war der Auffassung, dass von den Plakaten keine Störung des Sitzungsablaufes ausging, handelte jedoch den Kompromiss aus, dass die Plakate umgedreht wurden und die Meinungskundgabe somit nicht mehr sichtbar war. Der Kläger hielt dies ebenfalls für eine unzulässige Beeinträchtigung des Sitzungsablaufes.
Das VG Arnsberg stellte fest, dass der Bürgermeister verpflichtet war, in der Ratssitzung das Hochhalten von Plakaten zu untersagen und weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen ungestörten Sitzungsverlauf sicher zu stellen. Nach Ansicht des VG ist das fortdauernde Hochhalten von Plakaten, auch nachdem diese umgedreht worden waren, eine Störung der Ordnung der Ratssitzung im Sinne des § 51 Abs, 1 GO NRW (vergleichbar zu § 36 Abs.1 GO BW), gegen die der Bürgermeister durch Ausübung seiner Sitzungsgewalt hätte einschreiten müssen, da der in der Gemeindeordnung umschriebene Begriff der „Ordnung“ in den Sitzungen nicht nur die den Verfahrensablauf regelnden normativen Bestimmungen der Gemeindeordnung, sondern darüber hinaus auch den Gesamtbestand der – im Parlamentsrecht zumindest der Konvention zugerechneten – innerorganisatorischen Verhaltensregeln, die für einen reibungslosen Geschäftsablauf notwendig sind, umfasst.
(Ratsinfo Schwäbischhall.de 17.12.2014; Hervorhebg. K. B.)

Wenn sich also die Aktivisten des AbzR und die Kritiker des aktuellen Entwurfs Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (RPBO) noch weiter (nach der Causa „Dachschaden am RVBO-Gebäude“ und der Pfusch-Satire) ins Aus kegeln, gegen geltendes Recht verstoßen und weite Teile der Bevölkerung gegen sich aufbringen wollen, nur dann sollten sie oben zitiertem AbzR-Ratschlag folgen.

Gleiches Recht für ALLE – zumindest in Berichterstattung und Besenfung dieses Blogs!
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Das Ergebnis solcher Protestaktionen IN (!) Gemeinderatssitzungen ist vorhersagbar: Jeder Bürgermeister, der die Gemeindeordnung und die aktuelle Rechtsprechung kennt, wird solche Protestler zu Recht und sofort des Saales verweisen. Darüber wird anschließend die anwesende Presse ordnungsgemäß und in der bekannten Tonalität berichten. Damit handelt sich das AbzR proaktiv noch mehr Imageschaden ein. In der Folge wird die absolut berechtigte Kritik am RPBO weiter geschwächt.

Die Satirikerin würde fragen, ob einzelne Akteure des AbzR vielleicht vom RVBO bezahlt werden?

Es wäre für mich ein Gewinn an Lebensqualität, wenn sich die Akteure dort bitte endlich einmal etwas professionalisieren könnten, angebotenen Rat auch annehmen, sich zu ihren Aktionen juristisch kompetent beraten lassen und insgesamt weniger kopflosen Aktionismus zeigen würden?

Und es ist auch keine gute Idee, auf meine diesbezügliche Berichterstattung unterdrückend einwirken zu wollen. Wenn sich der RVBO etwas zuschulden kommen lässt und SaSe seinen satirischen Haken genussvoll ins Fleisch bohrt, schlagen die Begeisterungswellen hoch, werden Schenkel nicht tierschutzgerecht geklopft. Aber umgekehrt sollen solche Haaraufsteller unter den Tisch fallen? Ganz bestimmt nicht!

Überdies ist darauf hinzuweisen, dass durch diesen Senf möglicherweise Schlimmeres verhindert wird.

Ob oder nicht ich jetzt „zur Strafe“ aus dem Verteiler des AbzR genommen werden, werde ich dann hier berichten.

Dieses ist ein echtes schmeiß Freunde-verlieren-Wochenende! 

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