TS80/20: Baupilot verspricht Rechtssicherheit – Aber: Unsicherheit bei Bauplatzvergabe bleibt

Es sind ständige Wiederholungen, die ich hier zu schreiben habe. Zum Beispiel zum Thema kommunale Bauplatzvergabe. Aber gegen die „Fake News“ mancher Unternehmen kommt man eben nur durch ständige Wiederholung der Fakten an. Umso erfreulicher, dass mir die SchwäZ nun auch endlich mal diesbezüglich zur Seite springt. Allerdings nur im vorderen, im Baden-Württemberg-Teil der heutigen Zeitung. Dort spricht sie Klartext im Artikel „Unsicherheit bei Vergabe von Bauplätzen bleibt“.

Im Lokalteil dann gleich wieder ein Artikel zum Thema Baupilot GmbH, dieses Mal im Kontext mit der Gemeinde Eberhardzell (natürlich: Landkreis Biberach), in dem neuerlich der nicht zutreffende Eindruck erweckt wird, die Firma Baupilot und die von ihr angebotene Software zur Vermarktung kommunaler Bauplätze könne Rechtssicherheit bieten (hier).

Ich habe dazu schon eine Presseanfrage an Bürgermeister Guntram Grabherr gerichtet. Schauen wir mal … Die Bürgermeister im Landkreis Biberach verstoßen ja gern mal gegen das Landespressegesetz und beantworten (nicht nur meine!) Presseanfragen nicht.

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Baupilot
kann keine Rechtssicherheit bieten
Festzuhalten bleibt: Baupilot kann definitiv keine Rechtssicherheit bei der Vergabe von Bauplätzen bieten. Logisch nicht: Eine noch so gute Rechensoftware verhindert keine falschen Ergebnisse, wenn der User unzutreffende Zahlen eingibt. Und für die Vergabekriterien verbleibt die Entscheidung und Verantwortung komplett, ausschließlich und ohne Abstriche bei der jeweiligen Kommune.

(Rhetorische) Frage: Warum suggerieren die Bürgermeister ihren Gemeinderäten genau das Gegenteil?

Um die Unmöglichkeit, Rechtssicherheit zusichern zu können,  wissen die Baupilot-Manager sehr wohl. Das hat der zweite Geschäftsführer Mathias Heinzler bei seinem Auftritt vor dem Gemeinderat Ummendorf auf präzise Nachfrage eines Gemeinderats auch eingeräumt (Quelle mit Zitat).

In dem den Fakten näher zugeneigten SchwäZ-Artikel von heute heißt es dazu:

„Zum Thema Diskriminierung haben die Richter aus meiner Sicht nichts Habhaftes gesagt“, kommentiert Andreas Staudacher. Der Verwaltungsjurist mit Kanzlei in Laupheim berät die Gemeinde Ummendorf in diesem Fall. Ein Grundsatzurteil mit Leuchtturmwirkung bleibe aus. Auch Christopher Heck vom Gemeindetag hatte sich mehr erhofft. „Aus dem Urteil hat sich für die Kommunen keine Neuerung ergeben. Es kann nicht als rechtliche Grundlage gesehen werden.“
(Schwäbische Zeitung Baden-Württemberg 29.05.2020: „Unsicherheit bei der Vergabe von Bauplätzen bleibt“)

Schade, dass auch dieser SchwäZ-Artikel – möglicherweise ganz im Sinne von Rechtsanwalt Andreas Staudacher  – den Eindruck erweckt, diese fehlenden Angaben und Hinweise des Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig)  seien ein Mangel. Warum wird hier von der SchwäZ nicht die Frage thematisiert, warum die Bürger und ihre Meister so etwas von einem Gericht gar nicht erwarten können? Ein zarter Hinweis auf die Gewaltenteilung und die Tatsache, dass die Judikative nicht die Hausaufgaben der Exekutive zu erledigen hat, wäre hilfreich gewesen? Warum gelingt die mentale Übertragungsleistung auf etwa die Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht? Dort ist es jeweils auch so, dass darüber befunden wird, ob ein Gesetz verfassungskonform ist oder nicht – ohne der Legislative in die Feder zu diktieren, wie ein solches Gesetz genau auszusehen hat.

Das ist auch eine Form der verdummenden Berichterstattung, die den Verdruss an diesem Staat befördert! Und den Populisten weiterhin breiten Zustrom garantiert.

(Und diese Zusammenhänge wiederum sind der eigentliche Grund und Antrieb für diesen Blog! Für mich ergibt es keinen Sinn, leidenschaftlich gegen die Populisten und Rechtsextremisten anzuschreiben, ohne die Blutung abzubinden!)
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Das kommunale Gejammere geht mir zunehmend auf den Keks
Man kann den grundlegenden Konflikt, dem die Gemeinden ausgesetzt sind, ruhig noch einmal klar definieren: Sie möchten gern Bewerber mit Ortsbezug klar bevorzugen (i. E. das Einheimischen-Modell praktizieren), dürfen es aber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Diskriminierungsverbot) nicht. Punkt. Das kommunale Gejammere, von Rechtsbeiständen wie Andreas Staudacher (der von Verfahren wie dem vor dem VG Sig ja prächtig profitiert) und dem Gemeindetag Baden-Württemberg (der meine letzte Presseanfrage auch nicht beantwortet hat) unterstützt, geht mir zunehmend auf den Keks. Das Taktieren der Kommunen in dieser Frage ist ähnlich dem Versuch, sich ein Schmuckstück aneignen zu wollen, dass man sich nicht leisten kann. Gemeinden, die endlich Abschied von der Privilegierung der Bewerber mit starkem Ortsbezug und Ehrenamt nehmen, haben mehr als die Hälfte der Probleme bei der Bauplatzvergabe schon gelöst.

Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe anderer Anbieter von Software-Lösungen zur Vermarktung von kommunalen Bauplätzen, die nicht so anrüchig daherschlappen wie die Firma Baupilot. Seriöse Unternehmen, die nicht auf die Schnapsidee kommen, zur Beratung der Rechtssicherheitsfrage bei der Bauplatzvergabe eine Gesundheitscoachin in Gemeinderatssitzungen zu schicken (hier)!

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