Tag Archiv:Einheimischen-Modell

TS80/20: Baupilot verspricht Rechtssicherheit – Aber: Unsicherheit bei Bauplatzvergabe bleibt

Es sind ständige Wiederholungen, die ich hier zu schreiben habe. Zum Beispiel zum Thema kommunale Bauplatzvergabe. Aber gegen die „Fake News“ mancher Unternehmen kommt man eben nur durch ständige Wiederholung der Fakten an. Umso erfreulicher, dass mir die SchwäZ nun auch endlich mal diesbezüglich zur Seite springt. Allerdings nur im vorderen, im Baden-Württemberg-Teil der heutigen Zeitung. Dort spricht sie Klartext im Artikel „Unsicherheit bei Vergabe von Bauplätzen bleibt“.

Im Lokalteil dann gleich wieder ein Artikel zum Thema Baupilot GmbH, dieses Mal im Kontext mit der Gemeinde Eberhardzell (natürlich: Landkreis Biberach), in dem neuerlich der nicht zutreffende Eindruck erweckt wird, die Firma Baupilot und die von ihr angebotene Software zur Vermarktung kommunaler Bauplätze könne Rechtssicherheit bieten (hier).

Ich habe dazu schon eine Presseanfrage an Bürgermeister Guntram Grabherr gerichtet. Schauen wir mal … Die Bürgermeister im Landkreis Biberach verstoßen ja gern mal gegen das Landespressegesetz und beantworten (nicht nur meine!) Presseanfragen nicht. Weiterlesen

TS50/20: Nach der Causa Ummendorf die Causa Dettingen? Es empört die Unverfrorenheit!

Orte mit dem Namen „Dettingen“ gibt es mehrere. Ich beziehe mich auf Dettingen an der Iller im Landkreis Biberach. Die Gemeinde Ummendorf mit ihrer vom Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigten rechtswidrigen Bauplatzvergabe liegt auch im Landkreis Biberach. Ich schwöre: Das ist kein Zufall.

Offensichtlich jedoch hebt dieses Iller-Dettingen nun an, aus der Handvoll namensgleicher Kommunen negativ hervorzustechen. Die von Bürgermeister Alois Ruf schon seit 1986 (!) geführte Gemeinde nämlich backt sich ganz offensichtlich ein fetttriefendes Ei auf der Causa Ummendorf und den diesbezüglichen und in der mündlichen Verhandlung am 10. März 2020 vom Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) erteilten sehr ausführlichen rechtlichen Vorgaben zur Bauplatzvergabe. Was dabei gar nicht geht, ist jede Art von Einheimischen-Modell in der ausschließlichen Anwendung. Das sind Vergabekriterien, bei denen Einheimische in irgendeiner Weise bevorzugt werden. Dazu hatte der Europäische Gerichtshof schon 2013 entschieden.

Allerdings entsteht zunehmend der Eindruck, dass all so etwas für die Kommunen im Landkreis Biberach nicht gilt. Sogar der Spiegel kennt den Ausdruck „Lex Biberach“. Die Lesart dort allerdings ist eine andere, als sie mir meine Leser aus diesem dunkelsten aller südöstlichen Landkreise berichten. Nach deren Interpretation besagt „Lex Biberach“, dass man sich in diesem Landkreis grundsätzlich und gern auch mit dem Segen des Landratsamts Biberach über geltendes Recht hinwegsetze. Stimmt! Weiterlesen

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