Tag Archiv:Gemeindetag Baden-Württemberg

TS139/20: Ummendorf: Ist auch die wiederholte Bauplatzvergabe fragwürdig?

Ja.
Beleg:

Ich habe schon wieder einen anonymen Brief erhalten!
Ach du armes, armes Hascherl! [reicht der Redakteurin ein Tempo zu]
Nee, nicht so. Dieses Mal richtet sich die Anonymität gegen
den Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert.

„Anonymität gegen …“ – bist du sicher, Frau Linguistin?
Krutzitürken! Du weißt genau, was ich meine!
Besser wär, du schriebest es?
Und die verwendete Exklamation ist übrigens rassistisch.

Der anonyme Brief in der Causa Ummendorf, der mir gestern per Post zuging, endet mit:

Warum anonym? Vermeidung von negativen Folgen für den kritischen Fragesteller.
(Auszug aus einem anonymen Brief an „Karin Burger, SatireSenf“ vom 06.10.2020)

*
Der kritische Fragesteller … aus Ummendorf?

Allmählich wird es mit den anonymen Briefen und anonymen Ansichtskarten etwas anstrengend. Eingewebt in den vorliegenden Fall ist das mit obigem Zitat zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegen diese Redaktion, den immer wieder versprochenen Informanten-(Fragemanten-)schutz auch wirklich zu gewähren.

Hinzu kommt, dass der Adressat der im Brief gestellten Fragen nicht wirklich eindeutig ist. Soll ich die beantworten? Kann ich nicht. Ich kann sie noch nicht einmal so in einer Presseanfrage an die Gemeinde Ummendorf verwerten.

Außerdem wissen wir ja spätestens seit hier, dass der Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert auch noch über dem Landespressegesetz Baden-Württemberg steht und kritische Pressenfragen nicht beantwortet. Weiterlesen

TS80/20: Baupilot verspricht Rechtssicherheit – Aber: Unsicherheit bei Bauplatzvergabe bleibt

Es sind ständige Wiederholungen, die ich hier zu schreiben habe. Zum Beispiel zum Thema kommunale Bauplatzvergabe. Aber gegen die „Fake News“ mancher Unternehmen kommt man eben nur durch ständige Wiederholung der Fakten an. Umso erfreulicher, dass mir die SchwäZ nun auch endlich mal diesbezüglich zur Seite springt. Allerdings nur im vorderen, im Baden-Württemberg-Teil der heutigen Zeitung. Dort spricht sie Klartext im Artikel „Unsicherheit bei Vergabe von Bauplätzen bleibt“.

Im Lokalteil dann gleich wieder ein Artikel zum Thema Baupilot GmbH, dieses Mal im Kontext mit der Gemeinde Eberhardzell (natürlich: Landkreis Biberach), in dem neuerlich der nicht zutreffende Eindruck erweckt wird, die Firma Baupilot und die von ihr angebotene Software zur Vermarktung kommunaler Bauplätze könne Rechtssicherheit bieten (hier).

Ich habe dazu schon eine Presseanfrage an Bürgermeister Guntram Grabherr gerichtet. Schauen wir mal … Die Bürgermeister im Landkreis Biberach verstoßen ja gern mal gegen das Landespressegesetz und beantworten (nicht nur meine!) Presseanfragen nicht. Weiterlesen

HInfo48: Gemeinderatssitzungen in Zeiten von Corona

Auch hinsichtlich des aktuell in manchen Gemeinden – zum Beispiel Kressbronn am Bodensee – heiß diskutierten Themas von Gemeinderatssitzungen in Zeiten von Corona präsentiert sich Deutschland als ein durch den Föderalismus bedingter Flickenteppich. Die Frage, ob derzeit und unter den verschärften Ausgangsbeschränkungen für die Bürger Gemeinderats- und Ausschusssitzungen abgehalten werden sollten, wird nicht nur in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, sondern auch in den Landkreisen und – im Falle der Verwaltungsgemeinschaft Eriskirch—Kressbronn-Langenargen – sogar innerhalb solcher. Während Langenargen und Eriskirch für den Moment alle Gemeinderatssitzungen abgesagt haben, drückt der knubbelige Kressbronner Bürgermeister Daniel Enzensperger eine solche gegen den Widerstand einiger Gemeinderäte und gegen breite öffentliche Kritik durch. Auffallend an seiner wenig überzeugende Argumentation dazu: Die Gemeinde möchte „Handlungsfähigkeit“ beweisen.

Im Landkreis Ravensburg etwa verzichten (gemäß SchwäZ) die Stadt Ravensburg, Altshausen und Grünkraut auf die demokratierelevante Basis-Veranstaltung. Die Stadt Aulendorf jedoch hat gerade erst eine Gemeinderatssitzung abgehalten.

Bei diesem ganzen Durcheinander wird es höchste Zeit, dass ich einmal wieder auf meinen guten Freund und Chefredakteur Christian Erhardt von Kommunal.de zurückgreife. Der kommt „just in time“ (manche Begriffe verändern derzeit ihren Klang …) mit dem sehr informativen Artikel „Gemeinderatssitzungen in Zeiten von Corona“ um die Ecke, der insbesondere die Empfehlungen der Juristen zusammenfasse. Weiterlesen

TS32/20: Link- und Leseliste zu meinem KONTEXT-Artikel Baupilot GmbH

Bitte beachten Sie die Aktualisierung vom 4. März 2020 am Ende des Textes!

Normalerweise bildet ein KONTEXT-Artikel von mir zu einem bestimmten Thema auch den zumindest vorläufigen Abschluss einer Recherche. Das ist im Fall Stephan Mantz, Bürgermeister der Gemeinde Wain (Landkreis Biberach) und Geschäftsführer sowohl der Firma Baupilot GmbH wie der HMF Holding GmbH, anders. Aber der Umfang an Informationen, der in einem Artikel verpackt werden kann, ist begrenzt.

Das Thema Baupilot und Stephan Mantz ist mit diesem KONTEXT-Artikel noch lange nicht abgeschlossen.
*

Legitimität versus Legalität
Noch einmal expressis verbis: Die Tatsache, dass ein Bürgermeister neben dieser hauptamtlichen Tätigkeit noch Geschäftsführer zweier privatwirtschaftlicher Unternehmen ist, die noch dazu Geschäftspartner anderer Kommunen sind, ist nicht illegal! Der „Skandal“ an dem Mantz-Konstrukt oder das, was man als den „Nachrichtenwert“ bezeichnet, liegt gerade in der Tatsache, dass so etwas eben nicht verboten ist. Wie das Landratsamt Biberach als „Dienstherr“ ja auch für den Fall Stephan Mantz bestätigt.

Aber es gibt – heute mehr denn je – einen von vielen Bürgern auch scharfkantig empfundenen Unterschied zwischen Legitimität und Legalität. Die meisten Menschen haben wenig Verständnis dafür, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister solche Nebentätigkeiten ausübt. Auch wenn es ihm vom Gesetz erlaubt ist. Weiterlesen

TS29/20: Biberacher Landrat Heiko Schmid instrumentalisiert Rechtsterror gegen Narrenschelte

Mit so einem substantiellen Artikel in den „närrischen Tagen“ war nicht zu rechnen. Doch diese Rechnung wäre ohne den mimosenhaften Biberacher Landrat Heiko Schmid (Freie Wähler) gemacht, der offensichtlich den Schuss nicht gehört hat. Am 24. Februar titelt die Schwäbische Zeitung<Menschenverachtende> Fasnetsrede: Landrat sagt Teilnahme an Froschkuttelnessen ab“.

Zuvor geschah, was folgt: In Rieldingen (Landkreis Biberach) richtet die Narrenzunft Gole jedes Jahr am Fasnachtsdienstag ein weit über die Region hinaus berühmtes „Froschkuttelnessen“ aus. Zu dem erscheint auch regelmäßig hohe politische Prominenz aus Stuttgart. Auch der Biberacher Landrat Heiko Schmid war in der Vergangenheit dort Gast. Dieses Jahr nicht. Den Grund dafür habe er der Narrenzunft Gole, namentlich dessen Vorsitzenden Thomas Maichel, in einem Brief schriftlich mitgeteilt.

Bezeichnender Formfehler schon hier: Dieser Brief mit den weitreichenden politischen Folgen liegt offensichtlich nur der Narrenzunft selbst sowie exklusiv der Schwäbischen Zeitung (i. e. „SchwäZ“) vor. In den Pressemitteilungen des Landratsamt Biberach ist er jedenfalls (Stand: heute) nicht zu finden. Das kommt vielleicht auch daher, weil die Pressestelle dieses Landratsamts mehr damit beschäftigt ist, Journalisten an ihrer Arbeit zu hindern.

In seinem Brief beziehe sich der Landrat auf eine Büttenrede beim Riedlinger Narrenball. Dort hatte „Büttel“ Wolfgang Böck mit Bezug auf das in Riedlingen sehr heikle Thema <Verkauf des Krankenhauses> gereimt:

Oh wie herrlich ist die Fasnet, oh wie schön ist die Welt. Wir verkaufen unseren Landrat und versaufen dann sein Geld.“
(zitiert nach Schwäbische Zeitung 24.02.2020: „<Menschenverachtende> Büttenrede: Landrat sagt Teilnahme an Froschkuttelnessen ab“)

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TS28/20: Bauplatzvergabe Ummendorf: SWR korrigiert Bericht massiv!

Wer auch immer beruflich über die Causa Ummendorf und die strittige Bauplatzvergabe dort berichtet, an den dabei aufgestellten Behauptungen und an der im Artikel verwendeten Sprache ist die – meistens einzige – Quelle der Informationen unschwer identifizierbar:  die Gemeinde Ummendorf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob BüM Klaus B. Reichert (CDU) als (einzige) Quelle fungiert oder vielleicht auch der diesbezüglich sehr umtriebige Ummendorfer Gemeinderat, stellvertretende Bürgermeister und MdL Thomas Dörflinger (CDU).

Journalisten, die sich in ihrer Berichterstattung über die Causa Ummendorf exklusiv auf diese eine Quelle stützen,  würdigen etwa die Verfügungskläger durchgehend als „Ehepaar“ herab, um solcherart einen Kontrast zu den armen „Familien“ herzustellen, die aktuell und durch die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) an der Realisierung ihrer Häuslebauerträume gehindert sind. Meiner Beobachtung nach ist die Bezeichnung „Ehepaar“ nachgerade der sicherste Hinweis auf diese eine und einzige Quelle, die von meinen Berufskollegen nicht einmal durch eine Nachfrage beim VG Sig abgesichert wird.

Das sprachliche Instrumentarium zur „Sündenbockisierung“ der Verfügungskläger ist nun jüngst durch die tatsachenwidrige Behauptung erweitert worden, selbige hätten die Gemeinde „zum  zweiten Mal verklagt“. Das ist schlicht und einfach nicht wahr und mithin eine falsche Tatsachenbehauptung.

Nach wie vor läuft ein (1) aus prozesstechnischen Gründen zweigliedriges Verfahren vor dem VG Sig und – schon seit Sommer 2019 – ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Für das Verfahren vor dem VG Sig wurde für den 10. März 2020 ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaunt. Weiterlesen

HInfo46: Das schreibt der Gemeindetag Baden-Württemberg zu Baupilot GmbH

Heute habe ich mich mal „chic“ gemacht. Heißt bei mir: Aschenbecher geleert und ein buntes Schleifchen am Rollator. Und auf geht’s zum Redaktionstresor. Mit feierlichem Ernst ergreifen die zum Schutz des wertvollen Dokuments weiß behandschuhten Hände das kostbare und vereinzelte Exponat: eine Presseauskunft zur Firma Baupilot GmbH.

Wie hier schon einmal aufgezählt, halten sich insbesondere die Presseantworten von den Behörden, welche mit der Firma Baupilot kooperieren, in verdammt engen Grenzen. Der Trick, mit dem diese Umgehung von Paragraf 4 des Landespressegesetzes möglich wird: Man aberkennt mir meinen seit über 30 Jahren durchgehend bestehenden Journalistenstatus (sowohl sozialversicherungsrechtlich wie fiskalisch dokumentiert) in Verbindung mit diesem Blog. Aber keine Sorge: Ich werde jede einzelne der nicht beantworteten Anfragen und insbesondere von wem sie nicht beantwortet wurden, noch veröffentlichen.

Aus der Reihe der Schweigenden, Mauernden und Trotzenden rund um den kommunalen Dienstleister Baupilot GmbH sticht der Gemeindetag Baden-Württemberg (GT) wohltuend heraus. Zwar beantwortet auch er die ursprünglich neun Fragen von mir nur summarisch und unter Umgehung derjenigen Fragen, die auf die Seriosität des Unternehmens anspielen, aber immerhin: Er antwortet. Das verdient einen Keks und eine nicht durch defätistische Kommentare unterbrochene Wiedergabe. Here we are: Weiterlesen

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

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