Tag Archiv:Baupilot GmbH

TS15/21: So meilenweit ist der Gemeindetag Baden-Württemberg vom Bürger entfernt

Das Presseecho auf die Gerichtsentscheidung in Sachen Öpfingen-Baupilot GmbH macht Mut. Am ausführlichsten hat sich die freie Journalistin Katy Cuko mit dem „bombigen Beschluss“ des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Az.7 K 3840/20) auseinandergesetzt.

Über ihren Artikel „Verwaltungsrichter stoppen Bauplatzvergabe“ im Staatsanzeiger Baden-Württemberg besteht auch die berechtigte Hoffnung, dass die wichtige Kunde exakt jene erreicht, die gewarnt sein sollten: Bürgermeister*innen und Gemeinderät*innen. Wenn es nach mir ginge, müssten alle Gemeinderäte in Baden-Württemberg unter Androhung einer herben Geldstrafe dazu gezwungen werden, den Beschluss oder mindestens eine Zusammenfassung dessen zu lesen. Mit nachgeschalteten Verständnisfragen …

Denn leider gibt es parallel dazu auch immer wieder lokale Presseberichte darüber, wie Kommunen ihre Bauplätze fröhlich weiter mit der Baupilot GmbH vermarkten. Deren „Gschmäckle“ ist legendär. Ganz offensichtlich ohne dass die Entscheider, die, wie aus obigem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zu lernen war, ja oft zeitgleich die Profiteure der rechtswidrigen Bauplatzvergabe sind, wüssten, was sie da gerade tun. Beispiel: die Gemeinde Hochdorf im Landkreis Biberach. Die SchwäZ-Redakteurin Katrin Bölstler berichtet am 29. Januar 2021: „Alle 24 Bauplätze in diesem Hochdorfer Baugebiet auf einen Schlag vergeben“, ohne den Lesern auch nur andeutungsweise zu verraten, dass diese Bauplatzvergabe möglicherweise ebenfalls rechtswidrig sein könnte. Wozu abonniert man eine Tageszeitung, wenn man aus ihr nicht wenigstens erfährt, dass Krieg ist?
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TS08/21: Bombiger Gerichtsbeschluss: Das Ende des Geschäftsmodells der Baupilot GmbH?

Aah, du strahlst ja heute wie ein Nektarkeksgaul?
Das Teil heißt „Honigkuchenpferd“!
Okay. Reset: Aah, du strahlst ja heute wie ein Honigkuchenpferd?
(mit schwungvollem gestischem Nachdruck) Yes! Yes! Yes!

Ist so viel offensichtliche (Schaden-)Freude nicht etwas unprofessionell?
Ich liebe „unprofessionell“! In diesem besonderen Baupilot-Fall …
Trotzdem …
Trotzdem ist es gut, wenn es eine Ungerechtigkeit weniger in der Kommunalpolitik gibt?
Oder so. Und kommt ja noch hinzu: Hattest du es nicht schon immer …
(strahlt wie Nektarkeksgaul und Honigkuchenpferd zusammen)
Wirst du denn vor lauter Freude trotzdem auf dem informativen Teppich bleiben?
Ich versuch’s. Die Pressemitteilung meines lieben Freundes Dr. Nagel wird mir sicherlich dabei helfen?
Kann ich den Teppich sicherheitshalber mal sehen?
Ich dachte eigentlich, wir fangen damit an:

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Bearbeiteter (rote Rahmungen) Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot am 24.12.2020 der Webseite Baupilot GmbH, die den Kommunen nach wie vor und trotz des Urteils zu Ummendorf und weiterer Erfahrungen Rechtssicherheit bei ihrem speziellen Vergabeverfahren verspricht. Mit von der Partie ist dort insbesondere der Ulmer Oberbürgermeister a. D. und Rechtsanwalt Ivo Gönner. Ein großer Name – der nicht hält, was er verspricht. (Das Porträt Gönners wurde zum Schutz seiner Rechte am eigenen Bild unkenntlich gemacht.)

 

Wie sehr vertrauen Sie einem Autoverkäufer, der sein Produkt (selbstverständlich) als das Beste und Einzige anpreist? Die Antwort darauf dürfte konsensual ausfallen: null. Fragt sich als nächstes, wie sehr man Personen vertraut, die das kostbarste und eigentlich nur der Allgemeinheit gehörende Gut der Kommunen gewinnträchtig vermarkten: kommunale Bauplätze. Kommunale und privatwirtschaftliche Akteure, die dabei ganz offensichtlich Einheimische, Gemeinderäte, die Ummendorfer Feuerwehr und – wie der aktuelle Fall der Gemeinde Öpfingen belegt – Bürgermeister bevorzugen?
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TS176/20: Das hatte die Gesundheitscoachin der Gemeinde Öpfingen gar nicht gesagt? Gericht untersagt Bauplatzvergabe!

Als wäre die erste globale Corona-Weihnacht nicht schon bitter genug, zentriert das Verwaltungsgericht Sigmaringen (nachstehend abgekürzt mit „VG Sig“) den über hundert Bauplatzbewerbern in der Gemeinde Öpfingen (Alb-Donau-Kreis) nun ein besonders sperriges und weit bis mindestens (wenn nicht …) in das Jahr 2021 hineinreichendes Geschenk unter den Weihnachtsbaum: Dem Antrag auf einstweilige Anordnung eines nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers für einen der 24 Plätze im Baugebiet Halde hat das VG Sig nun stattgegeben: Das Gericht untersagt der Gemeinde Öpfingen, die Bauplätze zu vergeben.

SaSe hatte über diesen Nachfolgefall zur berühmten Causa Ummendorf schon hier und hier berichtet.

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Rechtssicherheit und
Baupilot GmbH: no risk, no fun?
Eine der ersten Lehren aus der Öpfinger Neuauflage von Gerichtsverfahren rund um die kommunale Bauplatzvergabe könnte auch die Frage sein, wie intelligent eine Kommune ist, die sich von einer sogenannten Gesundheitscoachin unter anderem zu Fragen der Rechtssicherheit bei einer so komplexen Aufgabe wie Bauplatzvergabe beraten lässt (hier).
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Die Gemeinde Öpfingen hatte sich zu den hochheiklen Fragen der kommunalen Bauplatzvergabe von einer Gesundheitscoachin beraten lassen, die ihr von der Firma Baupilot GmbH als sogenannte Expertin geschickt worden war. Jetzt hat die Kommune den Salat: Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen verbietet ihr die Bauplatzvergabe und bringt alles im Baugebiet Halde zum Stillstand. Davon betroffen sind vor allem auch über hundert andere Bauplatzbewerber für die insgesamt 24 Bauplätze.
Bearbeiteter (rote Rahmungen) Screenshot der Internetpräsenz der Gesundheitscoachin Martina Maigler. (Die Webseite wurde erst nach dem SaSe-Artikel TS79/20 stillgelegt.)

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Es spricht Bände über die Seriosität der auch in Öpfingen mitmischenden Firma Baupilot GmbH, dass sie solcherart „qualifizierte“ Mitarbeiter auf arglose Gemeinderäte loslässt. Aber zum Thema Seriosität dieses Unternehmens gab es ja schon verschiedentlich „Zweifel“ (hier). Weiterlesen

TS164/20: Eriskirch: Das stinkende Grundstücksglück des CDU-Gemeinderats Tobias Plümer

Hoffentlich!
Hoffentlich würdigen die Südkurier-Leser, wie viel Recherche-Schweiß in dem brillanten Artikel „Grundstücksgeschäft mit Gschmäckle? Wie ein CDU-Fraktionschef zum Investor wurde“ von meiner (ironiefrei!) hochgeschätzten Kollegin Katy Cuko steckt. Im kommunalen Kontext gehören die Begriffe Grundstücksvergabe und Gschmäckle auch sonst und mit struktureller Hilfe der Firma Baupilot GmbH zusammen (hier). Nirgends entfaltet sich die Umverteilung des Vermögens von der Allgemeinheit zu den privaten Profiteuren  (gern mit politischem Mandat) unauffälliger und nachhaltiger.

Hoffentlich.
Hoffentlich fragen sich die immer weniger werdenden Schwäbische-Zeitung-Abonnenten, warum sie einen so investigativen und wichtigen Artikel über kommunalpolitische Machenschaften am See nicht von der Tageszeitung serviert bekommen, die ansonsten und üblicherweise im Hofberichterstattungsstil über Eriskirch schreibt?

Hoffentlich!
Hoffentlich wird jedem Bürgermeister-Wähler im benachbarten Langenargen spätestens mit diesem Artikel klar, welche tiefschwarzen und weit vernetzten Kräfte derzeit dort zugunsten des Amtsinhabers Achim Krafft (CDU) wirken, um ihren Bruder im Geiste an der Macht zu halten.

Das Geschehen kurz zusammengefasst:
Tobias Plümer ist Zimmerermeister, Gemeinderat und CDU-Fraktionsvorsitzender in Eriskirch. Genau dieser Gemeinderat verkaufte ihm 2016 das letzte gemeindeeigene Grundstück in der neuen Ortsmitte  V E R B I L L I G T ! Und zwar: ohne die dazu gehörigen Verträge abzuschließen. Endergebnis nach vier Jahren: „[…] Baustopp, viel Ärger und 24 Wohnungen, verkauft zu Marktpreisen“ (Quelle). Weiterlesen

TS163/20: Bauplatzvergabe Öpfingen: Endlich klagt mal wieder ein Bewerber!

[Aktualisierung vom 22.11.2020 betr. Kriterien; in der Erstversion zu wenig differenziert]

Frohe Botschaft in schlechten Zeiten: In der Gemeinde Öpfingen, Alb-Donau-Kreis, wehrt sich jetzt endlich wieder einmal ein Bauplatzbewerber gegen das offensichtliche Unrecht bei der kommunalen Bauplatzvergabe. Der letzte spektakuläre Fall dazu war die Causa Ummendorf; das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) fiel entsprechend und zugunsten des Klägers aus.

Dass die Bauplatzvergabe viel zu vieler Kommunen – und übrigens fast immer im Zusammenwirken mit dem Gschmäckle-Unternehmen Baupilot GmbH – mutmaßlich rechtswidrig ist, hatte SaSe erst jüngst wieder hier thematisiert.

Dieser Verdacht stützt sich auch auf die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hindennach, Leuze & Partner, die „weiterhin gemeindliche Bauplatzvergabe entgegen gerichtlicher Auffassung“ vermutet. Anwalt Oliver Leuze war auch der Rechtsbeistand des Klägers in der Causa Ummendorf.

Inzwischen wurde auch die Europäische Kommission von der mutmaßlich weiterhin rechtswidrigen Vergabepraxis besonders (vermutlich aber nicht nur) in Baden-Württemberg verständigt. Feedback von dort bisher: Danke für den Hinweis. Man werde das prüfen.

Die nächste Klage, der nächste Antrag auf einstweilige Verfügung im Kontext von Bauplatzvergabe in all den Fällen, wo definierte Kriterien und damit dann wieder die Firma Baupilot zum Einsatz kommen, konnte man also in Ruhe abwarten. Jetzt ist sie da!

Die Schwäbische Zeitung berichtet aus dem Alb-Donau-Kreis: „Mitbewerber stoppt vorerst Vergabe von 24 Bauplätzen: Waren die Kriterien ungerecht?“.

Aua, aua, aua. Da ist schon die Frage vom SchwäZ-Redakteur Reiner Schick falsch. Der entscheidende Punkt nämlich ist der, ob überhaupt irgendwelche nicht sozialen Kriterien (z. B. mit Ortsbezug – wie gerecht auch immer) zum Einsatz kommen DÜRFEN. Das ist gemäß oben verlinkter Rechtsauffassung in Rückgriff auf das Ummendorf-Urteil NUR dann der Fall, wenn es sich um subventionierte Bauplätze handelt.

Abgesehen davon ist auch die Frage nach „gerecht“ versus „ungerecht“ völlig daneben. Vielmehr geht es in diesem Kontext um die Frage danach, ob Kriterien und Anwendung geltendem Recht entsprechen.

Dem SchwäZ-Artikel ist zu diesem wichtigen Merkmal der Angelegenheit überhaupt kein Hinweis zu entnehmen. Erst nach telefonischer Rücksprache mit dem Autor des Beitrags, der von der Relevanz dieses Kriteriums ganz offensichtlich gar keine Ahnung hat, war zu erfahren, es soll sich bei dem infrage stehenden Baugebiet in Öpfingen nicht um subventioniertes Bauland handeln.

Darauf einen Hopfensteiner! Ob und was der Öpfinger Bürgermeister Andreas Braun dazu weiß, habe ich nicht recherchiert. SaSe-Leser wissen, warum (nicht) … Weiterlesen

TS139/20: Ummendorf: Ist auch die wiederholte Bauplatzvergabe fragwürdig?

Ja.
Beleg:

Ich habe schon wieder einen anonymen Brief erhalten!
Ach du armes, armes Hascherl! [reicht der Redakteurin ein Tempo zu]
Nee, nicht so. Dieses Mal richtet sich die Anonymität gegen
den Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert.

„Anonymität gegen …“ – bist du sicher, Frau Linguistin?
Krutzitürken! Du weißt genau, was ich meine!
Besser wär, du schriebest es?
Und die verwendete Exklamation ist übrigens rassistisch.

Der anonyme Brief in der Causa Ummendorf, der mir gestern per Post zuging, endet mit:

Warum anonym? Vermeidung von negativen Folgen für den kritischen Fragesteller.
(Auszug aus einem anonymen Brief an „Karin Burger, SatireSenf“ vom 06.10.2020)

*
Der kritische Fragesteller … aus Ummendorf?

Allmählich wird es mit den anonymen Briefen und anonymen Ansichtskarten etwas anstrengend. Eingewebt in den vorliegenden Fall ist das mit obigem Zitat zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegen diese Redaktion, den immer wieder versprochenen Informanten-(Fragemanten-)schutz auch wirklich zu gewähren.

Hinzu kommt, dass der Adressat der im Brief gestellten Fragen nicht wirklich eindeutig ist. Soll ich die beantworten? Kann ich nicht. Ich kann sie noch nicht einmal so in einer Presseanfrage an die Gemeinde Ummendorf verwerten.

Außerdem wissen wir ja spätestens seit hier, dass der Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert auch noch über dem Landespressegesetz Baden-Württemberg steht und kritische Pressenfragen nicht beantwortet. Weiterlesen

TS107/20: „Blix“: Eine Kelle Wainer Frauengulasch für das Sommerloch

[Aktualisierung vom 03.01.2021 betr. Link auf Blix-Artikel]

Was soll dabei herauskommen, wenn ein Mann (!) die Männer-gegen-Frauen-Chose im Gemeinderat von Wain noch einmal aufköchelt? Und zwar ohne diesen zentralen Konflikt überhaupt anzusprechen. Es kommt heraus dies: „Zum Wainen“! (Bitte beachten Sie das Hammer-Gag-Wortspiel mit dem Verb <weinen>!) Der „Bildschirm-Zeitung“-Beitrag ist tatsächlich zum Weinen – und zwar in jeder Hinsicht: journalistisch, juristisch, moralisch, erzählerisch und politisch.

Die drei Wainer Ex-Gemeinderätinnen Julia Freifrau von Herman, Lotte Obrist und Faiza Gummersbach werden vom Artikelschreiber Dr. Roland Reck ein weiteres Mal dorthin geschickt, wo sie schon fast zu Hause sind: in die und in der Pfanne!

Und das vollkommen ohne Not. Denn einen erkennbaren Berichterstattungsanlass für Blix gibt es gar nicht. Die Geschehnisse, um die sich der mit quälend redundanten Passagen zur Wainer Kultur- und Siedlungsgeschichte künstlich aufgepumpte Artikel rankt, sind alt. Unter Aktualitätsgesichtspunkten sind sie uralt. Sie liegen mehr als ein Vierteljahr zurück. Seinerzeit hatte die „Bildschirmzeitung“ meines Wissens nicht berichtet. Und neuere Entwicklungen oder gar Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen zu der potentiellen Straftat in der Mainacht liegen auch nicht vor, wie der Schreiber selbst einräumt.

Der herbeigezerrte „Berichterstattungsanlass“ heißt vermutlich: Sommerloch! Weiterlesen

PB1: Neue Rubrik auf SatireSenf.de: Bondage

Man möchte ja schon lieber wieder nicht wissen, warum Leser im Internet eine Rubrik anklicken, die da „Bondage“ verspricht? Was immer der aufgeregte Klicker vorzufinden erhofft – wie es sich für einen Blog mit dem Namensbestandteil „Satire“ gehört, wird er eines viel Besseren belehrt.

Und das auch nicht unbedingt schmerzfrei …

Die neue Rubrik „Bondage“ auf SatireSenf.de dokumentiert nämlich durchaus „eine Form der Fesselung“ und „Einschränkung“. Es ist allerdings nicht die der „Bewegungs“-, stattdessen aber die der Presse-, in meinem Fall etwas tiefergehängt die der publizistischen Freiheit.

In den Gesprächen mit meinen Lesern stelle ich immer wieder fest, dass nicht allen unmittelbar einsichtig ist, warum ich, salopp geschrieben, immer so einen Terz um nicht beantwortete Presseanfragen mache. Das hat einen ganz einfachen, sehr handfesten und unter Umständen sogar existentiellen Grund: Als hauptberufliche Journalistin MUSS ich den sogenannten journalistischen Sorgfaltskriterien genügen. Verletzungen derer, wie sie sich zum Beispiel der Südkurier hier leistet, scheiden für mich aus. Und das auch dann, wenn die Publizistik – wie die auf SatireSenf.de – nur stellenweise Berührungspunkte mit dem klassischen Journalismus aufweist. Weiterlesen

TS84/20: Bauplatzvergabe: Eberhardzell, Baupilot und der böse Schein

Das ist jetzt einmal ein erfreulicher Meteoriten-Einschlag: Ein Bürgermeister aus dem Landkreis Biberach hat eine Presseanfrage von mir beantwortet! Steht zu hoffen, dass er für diesen „Regelverstoß“ gegen die „Lex Biberach“ von seinen Kollegen nicht gemobbt wird?

Der Tollkühne und Landespressegesetz-Beachter ist Bürgermeister Guntram Grabherr, Verwaltungschef der Gemeinde Eberhardzell (4.500 Einwohner; Landkreis Biberach).

Anlass meiner Presseanfrage war ein bemerkenswertes „Interview“ der SchwäZ mit Grabherr anlässlich des Beschlusses im Gemeinderat, nun auch für Eberhardzell die Software der Firma Baupilot GmbH anzuschaffen. Aktuell geht es dort um die Vergabe der Bauplätze im Gebiet „Adler“.
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SchwäZ stellt bewunderswert blöde Fragen
Mit einem fast schon bewundernswerten Talent, genau die Dinge zum Thema Bauplatzvergabe und Baupilot zu erfragen, die vergleichsweise unwichtig sind, wirft der SchwäZ-Crossmedia-Volontär Simon Schwörer lange Schatten auf seine junge Journalisten-Karriere. Seine Frage an Grabherr: „Herr Grabherr, warum hat sich die Gemeinde für den Kauf der Software entschlossen?“ (Quelle) ist unterirdisch dämlich.
Das satirische Pendant dazu wäre: „Herr Grabherr, warum arbeitet die Gemeinde Eberhardzell mit Computern?“ Weiterlesen

TS83/20: Link- und Lese-Liste zu meinem KONTEXT-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“

Die Causa Ummendorf gehört zu den zentralen Themen auf diesem Blog für den Zeitraum Sommer 2019 bis heute. Sie gipfelt in meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ vom 3. Juni 2020.

Die SaSe-Berichterstattung dazu begann im Mai 2019 mit TS65/19: Gemeinde Ummendorf: Spektakulärer Beschluss des Verwaltungsgericht Sigmaringen. „Spektakulär“ daran war die gerichtliche Feststellung fehlender Rechtsmäßigkeit bei der Bauplatzvergabe in der kleinen Gemeinde im Landkreis Biberach. Nichtgerichtlich festzustellen war das vorher auch schon. Und nicht nur in Ummendorf.
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Kein Wunder sind die Bauplätze in Ummendorf begehrt: Phantastische Lage in Hüpfnähe zur Kreisstadt Biberach. Bevor Sie sich hier um einen Bauplatz bewerben, sollten Sie sich vor allem über die Geisteshaltung der Ummendorfer Feuerwehr kundig machen!
Foto: Karin Burger

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Einseitige, maliziöse Berichterstattung der SchwäZ
Neben den in diesem Fall wirklich zahlreichen gerichtlichen Akzenten (Hängebeschluss, einstweilige Verfügung, Urteil im Hauptsachverfahren, dazwischen noch ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Mannheim) krabbelt das Interessante, Relevante, Bezeichnende und streckenweise Schockierende aber besonders aus der Art der Berichterstattung in der Schwäbischen Zeitung, beim SWR und sogar der Deutschen Presse-Agentur zu diesem Fall. Weiterlesen

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