Tag Archiv:Schutzschrift

TS49/16: Raten Sie das Thema dieser Satire-Meldungen!

+++ Diekmann veröffentlicht Fake-Interview mit Böhmermann
Zum Gähnen, aber Kai Diekmann (nicht: die BILD!) klopft sich auf die Schenkel: Der Aufmerksamkeitsdurstige hatte ein gefälschtes Böhmermann-Interview im Internet erfolgreich auf die Verteiler-Reise geschickt. Nun freut man sich über die Kollegen, die auf den Fake reinfielen. Die hätten das angeblich an Böhmermanns haarsträubenden Ansagen erkennen müssen. Die Aufregung ist groß genug für einen zweiten Meedia-Artikel. Die FAZ weiß auch etwas.
Senf: So so. Ich fand das Erdogan-Gedicht schon haarsträubend genug; aber es war kein Fake. Was bitte an der Diekmann-Aktion ist „Spaß“?


+++ Jan Böhmermann unterschreibt keine Unterlassungserklärung
Publizisten mit Prozesserfahrung (das ist jetzt eine subtile Anspielung auf mich selbst) freuen sich, dass Jan Böhmermann nicht so einfach in die Knie geht, wie das in diesem Fall einer Satire über den DSDS-Teilnehmer und Liedchenträllerer Florian Fesl leider der Fall war. Böhmermann unterschreibt eine entsprechende Unterlassungserklärung  nicht (Quelle).
Senf: „Unterlassung“ verweist auf den zivilrechtlichen Weg. Nächster Schritt des Erdogan-Anwalts Michael-Hubertus von Sprenger wäre dann möglicherweise ein Antrag auf einstweilige Verfügung bei einem Landgericht oder – noch wahrscheinlicher – einer der Pressekammern des Landes. Lassen Sie mich raten: Hamburg? Diesem Schritt könnten Böhmermann und seine Anwälte durch eine Schutzschrift versuchen vorzubeugen, wenn ihre Prozessstrategie das zulässt. Weiterlesen

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