TS01/19: Langenargen: Einordnungshilfen zu einem Jubelbericht über Integration

Das neue Jahr hat begonnen, aber das alte pocht mit bisher (von SaSe) noch nicht kuratierten Meldungen auf seine Langzeitwirkung. Zum Beispiel ein – auch ohne satirischen Impetus –nur als Jubelbericht zu bezeichnender Artikel in der Schwäbischen Zeitung über die Qualität der Integrationsarbeit in den Seegemeinden i. e. Eriskirch, Kressbronn und Langenargen.  In der vornehmen Pflicht der Kuratorin reiche ich den SaSe– und SZ-Leser/innen noch folgende wichtige Informationen zu, die sie für eine sachgerechte Einordnung des bezeichneten Berichts benötigen:

Erstens: Fast möchte man dem Langenargener Bürgermeister Achim Krafft zu seiner vorausschauenden Öffentlichkeitsarbeit gratulieren. Der Jubelbeitrag „In den Seegemeinden funktioniert die Integrationsarbeit gut“ erschien am 17. Dezember 2018. Wenige Tage zuvor muss bei der Gemeinde Langenargen ein drei Seiten umfassendes Widerspruchsschreiben eingegangen sein, das ziemlich exakt und unter Verweis auf konkrete Daten und Fakten den Eindruck zu erwecken in der Lage sein könnte, dass es mit der Integrationsarbeit im Einzelfall dann doch nicht ganz so gut klappert. Dieses Schreiben eines ehrenamtlichen Flüchtlingshelfers, das schwere Vorwürfe gegen Gemeinde, Landratsamt sowie einen der im SZ-Artikel bejubelten Mitarbeiter des „Integrationsteams“  erhebt, liegt dieser Redaktion vor.

Natürlich ist es nicht vorausschauende Öffentlichkeitsarbeit von BüM Krafft, sondern pure Synchronizität der Ereignisse, dass der Hofbericht eines journalistelnden Auftragnehmers der Gemeinde kurz nach Eingang des genannten Widerspruchs erscheint. Denn sollte nun der im Widerspruch thematisierte Fall öffentlich werden, machen die dort engagierten Flüchtlingshelfer auf jedem Fall den zweiten Platz. Denn in der SZ stand ja zu lesen, wie wunderbar die Integrationsarbeit integrierend arbeitet.

Zweitens sollten SZ-Leser vielleicht wissen, dass der Verfasser des genannten Artikels, der (eigentlich nur Bild-) Journalist Andy Heinrich, in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Gemeinde Langenargen steht. Stolz prahlt Heinrich auf seiner Homepage unter „Referenzen“ mit dem Hinweis, er sei „zuverlässiger Partner“ für die Gemeinde Langenargen.

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Bildzitat Screenshot der Homepage des Bildjournalisten Andy Heinrich (Farbmarkierungen von K. B.)

Bildzitat Screenshot der Homepage des Bildjournalisten Andy Heinrich (Farbmarkierungen von K. B.)

Dass diese Position als Auftragnehmer der Kommune mit unabhängigem Journalismus nicht vereinbar ist und dass der Pressekodex außerdem verlangt, den Lesern solche Abhängigkeiten zur Kenntnis zu bringen, stört offensichtlich weder Herrn Heinrich noch die Schwäbische Zeitung. Die Leser des hier zur Diskussion stehenden Artikels jedenfalls erfahren nicht, dass dessen Verfasser sich als „zuverlässiger Partner“ der Gemeinde Langenargen versteht.

Auch sonst scheint Andy Heinrich seine Journalisten- und Publizistenpflichten nicht so ernst zu nehmen. Zu denen gehört zum Beispiel auch das Vorhalten eines ordnungsgemäßes Impressums für eine gewerbliche Internetpräsenz.  Das sieht auf Andy Heinrichs Homepagedann  so aus:

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 Bildzitat Screenshot andy-heinrich.com unter "Impressum"

Bildzitat Screenshot andy-heinrich.com unter „Impressum“

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Aber anwaltlich kostenpflichtige Abmahnungen wegen fehlerhafter Impressen haben nur kritische Journalisten zu befürchten. Davon ist Andy Heinrich so weit entfernt wie die Integrationsarbeit der genannten Seegemeinden von funktionierender Qualität.

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Lese-Empfehlung zum Thema „Flüchtlingshilfe unter kommunaler Regie“: SatBur14, SatBur15 (ein dritter Teil soll noch folgen).

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