TS146/20: Von dem Versuch, einem SchwäZ-Artikel über den Tettnanger Gemeinderat konkrete Informationen zu entnehmen

Ein Hoch auf meine Leser: Einer derer schickt mir einen interessanten Link. Es ist der SchwäZ-Artikel vom 23. Oktober 2020 (also: heute!) „Tettnanger Rat stimmt Regeln gegen Korruption zu“.

Das hört sich schier ein mal nach einer guten Nachricht (selten!) an? Auf sie … mit Senf.

Dieser Artikel bietet zugleich die Gelegenheit, mich mit den SchwäZ– wie den SaSe-Lesern auf eine Wissensstufe zu stellen. Tettnang gehört bisher nicht zu den SaSe-Senf-Gemeinden. Ich weiß von der kleinen Stadt im Landkreis Ravensburg Bodenseekreis so gut wie nichts (nicht mal, dass sie im Bodenseekreis liegt, bis mich ein Leser freundlicherweise auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hat).

Aber dafür gibt es ja die Zeitung? Lassen Sie uns den Artikel gemeinsam lesen:

Den Compliance-Richtlinien der Stadt Tettnang für den Gemeinderat, die Ortschaftsräte und Ausschüsse hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch in der Aula des Montfort-Gymnasiums bei zwei Gegenstimmen von Daniel Funke (CDU) und Konrad Renz (FW) zugestimmt. Dabei geht es grundsätzlich um ein Regelwerk, das „die Grenze zwischen zulässiger ehrenamtlicher Mandatsausübung und unzulässigem eigennützigen Verhalten“ (so die Sitzungsvorlage) aufzeigt. Es soll also Korruption vorbeugen und enthält Aussagen darüber, welche Verhaltensweisen der Ehrenamtlichen zulässig sind oder nicht.
(ibid.)

Einer der unschätzbaren Vorteile des Internets – und mithin auch der Online-Ausgaben von Zeitungen – sind Links. Sie bieten dem Leser die Chance, sich rasch selbst ein Bild von wichtigen Unterlagen und Dokumenten zu verschaffen. Bei behördlichen Dokumenten ist das Haftungsrisiko von Links für den Verlinker gleich null. Eine andere und von diesem Blog häufig genutzte Möglichkeit ist dann noch die, das fragliche Dokumente selbst hochzuladen. Das ist bei Behördenunterlagen wie obiger problemlos möglich, weil sie nicht dem Urheberrecht unterliegen.

Der zitierte SchwäZ-Artikel enthält keinen Link zu der zitierten Sitzungsunterlage. Die findet sich auch sonst nirgends in dem Beitrag: kein Upload. Der am Thema weitergehend interessierte Leser muss sich erst selbst auf die mühsame Suche machen. Oder er wartet, bis SaSe den Link oder das öffentlich zugängliche Dokument liefert. SaSe liefert.

SaSe liefert deshalb, weil diesem Blog daran gelegen ist, dass sich seine Leser ihre Meinung selbst bilden können.

Außerdem steht zu hoffen, dass sich einige der bei mir mitlesenden Gemeinderäte anderer Kommunen an Tettnang und diesen lobenswerten Compliance-Richtlinien einen Bleistift nehmen.

Zurück zu dem SchwäZ-Quälartkel: Damit der Leser ja nicht alle bestechenden Vorteile des Internets nutzen und sich – da sei der oberste Meinungsmanipulator vor – auch nicht selbst einen Eindruck verschaffen kann, fasst die SchwäZ die wesentliche Inhalte der Compliance-Richtlinie zusammen, was wir ihr nicht vorwerfen wollen.

Die Regeln beziehen sich dabei auf Bereiche wie Bewirtung, Freikarten, Annahme von Geschenken oder Nebentätigkeiten. Dies ist analog zu Regelwerken dieser Art, die in Unternehmen üblich sind. Im Grundsatz geht es laut Richtlinie darum, dass die gewählten Gemeinde- und Ortschaftsräte „jeden Anschein vermeiden sollen“, im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Und weiter: „Grundsätzlich sollte alles, was von einer kritischen Öffentlichkeit als unangemessener Vorteil angesehen wird, nicht angenommen oder der Geschäftsstelle Gemeinderat unverzüglich angezeigt werden.“
(ibid.)

 

Erfreulich überraschend oder überraschend erfreulich: Das Thema Korruption und Compliance-Richtlinien begegnen uns im Gemeinderat Tettnang zum ersten Mal!
Bild von Michał K. auf Pixabay

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Keine Zitate trotz länglichen „Monologs“

Recht eigentlich geht es aber in dem vorliegenden SchwäZ-Artikel gar nicht um die Compliance-Regeln, sondern um den Gemeinderat Konrad Renz (Freie Wähler) und seine offensichtlich in der betreffenden Gemeinderatssitzung geäußerte Kritik:

Konrad Renz (FW) hielt einen längeren, monologischen Vortrag darüber, dass er die Fragen als nicht beantwortet betrachte und dass er gegen das Regelwerk sei.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Wie verwirrend: Eignet es den Wortmeldungen von Gemeinderäten in Gemeinderatssitzungen nicht grundsätzlich, dass sie monologisch sind? Irgendwie?

So, und jetzt kommt wieder der schöne Moment, wo der SchwäZ-Jumbo Wasser lässt. Dieser offensichtlich kritikwürdige Gemeinderat Konrad Renz hat also einen längeren und in der Tonalität anschließend zu Diskussionen führenden „Monolog“ gehalten. Schön, dass die SchwäZ kein einziges anschauliches Zitat aus diesem „Monolog“ anführt, das dem Leser die Möglichkeit gäbe, die ansonsten grassierende Empörung anderer Räte in Reaktion auf diesen „Monolog“ nachempfinden oder doch mindestens nachvollziehen zu können. Der einzige und eher harmlose Renz-Satz, der dem Leser zuteil wird, lautet: „Da scheint eine Berechtigung für Compliance-Richtlinien zu bestehen.“

Nun ja, der tiefere Sinn der SchwäZ-Berichterstattung ist es natürlich auch nicht, den Leser in die Lage zu versetzen, sich selbst ein Urteil zu bilden. Der tiefere Sinn ist es, dem Leser die Mehrheitsmeinung aufzudübeln.

Dieses Ziel wird dann zum Beispiel mit der nächsten Zwischenüberschrift betrieben: „Die Art und der Ton des Vortrags von Renz stießen fast allen Mitgliedern des Gremiums offensichtlich sehr sauer auf.“ [sic] (ibid.). Dem Leser bleibt nichts anderes übrig, als sich entweder dieser Meinung anzuschließen oder die SchwäZ dorthin zu pfeffern, wo sie hingehört. Denn er selbst hat durch fehlende Zitate keine Möglichkeit, sich einen Eindruck davon zu verschaffen, ob „die Art und der Ton des Vortrags“ zu solchen Säuerungsprozessen wirklich Anlass bieten. Erst die weitere und mühsame Recherche führt zu der Vermutung: Ja! Aber hallo gibt es Empörungsanlass! Oder man ruft gleich beim Staatsschutz an.
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Die stigmatisierte Einzelmeinung
In der Kommunalpolitik gibt es wenig Schlimmeres als „Einzelmeinung“. Zwar bietet die Geschichte Hülle und Fülle von Belegen dafür, dass „Einzelmeinungen“ gelegentlich sehr berechtigt, sehr wahr und sehr prophetisch sein können. Aber in der tatsächlich wenig demokratischen kommunalen Alltagspraxis ist das Etikett „Einzelmeinung“ nachgerade ein Todesurteil – mindestens für deren Inhalt, wenn nicht gleich für das Ansehen des Meinungsemittenten.

Den Lesern dieses offenbarungseidigen SchwäZ-Artikels werden zwar aussagekräftige Zitate des bösen Bubens (der mit der „Einzelmeinung“) Renz vorenthalten, nicht aber die distanzierende Stellungnahme der Freien Wähler und der FDP auf Renz‘ Positionspapier „Baulandpolitik – Tettnanger Modell“. Die Distanzierungserklärung findet sich in einem extra angelöteten und weinrot unterlegten Info-Kasten links neben dem Artikel.

Ach, du Schmeiße. Schon wieder Renz-Äußerungen, die der Leser nicht kennt. Was ist das jetzt wieder – dieses Positionspapier „Baulandpolitik – Tettnanger Modell“. NATÜRLICH bietet der SchwäZ-Blupp auch dazu keinen Link. Eben ging es doch noch um die Compliance-Richtlinie. Wieso sind wir jetzt bei der Baulandpolitik in Tettnang?

Wer kommt bei dieser Themenhoppserei noch mit?

Keiner, wenn er nicht weiter recherchiert und erst noch andere Artikel zum Tettnanger Gemeinderat liest. Zum Beispiel den vom 20. Oktober 2020: „Konrad Renz greift in einem Positionspapier Bürgermeister Walter“ an.

Achtung, Spoiler: Der Artikel bestärkt mich zwar in der aber immer noch sehr dumpfen Ahnung, dass dieser Konrad Renz tatsächlich ein böser bzw. ziemlich brauner Bube ist. Konkretes Wissen dazu vermittelt mir aber auch dieser Beitrag nicht, weil ich wieder nichts Originäres von diesem Positionspapier erfahre. Als Leser bin ich komplett auf die huldvolle Wissens- oder Meinungsvermittlung durch die SchwäZ angewiesen, der das Dokument im Original vorliegt, wie sie selbst berichtet:

Im von ihm verfassten Positionspapier „Baulandpolitik – Tettnanger Modell“ fordert der Freie-Wähler-Gemeinderat Konrad Renz nicht nur eine Rückkehr zur bis vor einigen Jahren angewandten Praxis, sondern auch drei flankierende Maßnahmen, um den Baudruck zu verringern. Dies sind grob zusammengefasst die Bevorzugung Einheimischer bei der Bauplatzvergabe, die Schaffung der Stelle „eines/einer „Rückführungsbeauftragte/n“ (siehe Kasten links) für die Abschiebung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sowie die Einführung von „interessegerechten Compliance-Richtlinen [sic]“. Auch greift er in seinem Papier Bürgermeister Bruno Walter an. Das Dokument ging an die Stadt, die Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie an die „Schwäbische Zeitung“.
(Schwäbische Zeitung 20.10.2020: „Konrad Renz greift in einem Positionspapier Bürgermeister Walter an“; Hervorhebg. K. B.)

Puuh, das hört sich im Bereich Flüchtlingspolitik ziemlich dunkelbraun und im Bereich Baulandvergabe klar rechtswidrig an (Stichwort: Einheimischenmodell)? Aber erst jetzt und durch eigene, in diesem Fall mit den Lesern zusammen gestartete Kurzrecherchen erhält unser Ausgangsartikel so langsam Hintergrund und Information. Aus sich heraus ist der erst genannte Artikel der Schwäbischen Zeitung nicht verständlich und nachvollziehbar, weil wichtige Informationen fehlen. Die muss sich der am Thema Interessierte und mit der Ortspolitik nicht Vertraute erst mühsam zusammensuchen.

Nebenbefund: Die angebliche „Einzelmeinung“ ist leider gar keine! Sie ist auch nicht deshalb kritikwürdig, weil sie angeblich alleine daherkommt, sondern weil sie zumindest rechtsoffen, wenn nicht sogar möglicherweise rechtsextremistisch und auf jeden Fall fremdenfeindlich ist. Aber warum benennt der SchwäZ-Schreiber das nicht klar und verständlich? Warum stigmatisiert er rechtsoffene politische Positionen nahezu verharmlosend als „Einzelmeinung“?

Interessant wäre natürlich dieses vielfach kritisierte „Positionspapier“ im Original. Das aber kann ich selbst über Google-Recherche nicht finden. Es besteht also wieder keine Möglichkeit für den Leser, sich selbst einen Eindruck von den möglicherweise ziemlich rechtsoffenen Emissionen dieses Gemeinderats Renz zu verschaffen und sich damit eine fundierte (!) Meinung zu bilden.

Behaupte ich: Das soll er auch gar nicht, denn welches die „richtige“ Meinung ist, wird ihm die SchwäZ schon noch rechtzeitig mitteilen.

Eine von mir sonst sehr geschätzte SchwäZ-Redakteurin in einem ganz anderen Landkreis behauptet steif und fest, dem aufrechten Journalismus dieser Zeitung gehe es um die Vermittlung von Informationen.

Jau, das haben wir ja jetzt oben gesehen!
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Gemeinderat Konrad Renz ist ein Beobachtungsfall?
Allerdings scheint dieser Gemeinderat Konrad Renz weiterer Betreuung würdig. Denn zumindest folgender Artikel-Absatz mit einer Stellungnahme von Bürgermeister Bruno Walter zu den Renz-Einlassungen lässt alarmiert aufhorchen:

Bezüglich des Begriffs des „Rückführungsbeauftragten“ spricht Walter von einer „gewissen Irritation“ bezüglich dieses Wortes. Bei „etwas genauerem Nachforschen“ stoße man darauf, dass es insbesondere von „rechtsextremen Kreisen“ oder „dieser Szene nahestehenden Personen“ verwendet werde. In dem Asyl- und Migrationspakt werde von einem Rückführungskoordinator und Abschiebepatenschaften gesprochen, „dies jedoch in einem anderen Zusammenhang“. Der von Renz skizzierte Aufgabenkreis gehöre eindeutig nicht zum Aufgabenkatalog der Stadt Tettnang, sondern sei gegebenenfalls übergeordneten Behörden zuzuordnen oder durch den Gesetzgeber zu definieren.
Walter äußert, er erwarte von Renz, dass er die Äußerung, dass in Tettnang Personen lebten, die keine Aufenthaltsberechtigung hätten und die örtlichen Finanzen und Ressourcen belasteten, belege und nicht einfach eine willkürliche Behauptung äußere. Es entstehe der Eindruck einer grundsätzlichen Ablehnung von Fremden beziehungsweise zuzugswilligen Menschen aus anderen Kommunen und insbesondere von geflüchteten Menschen oder von Menschen mit Migrationshintergrund. „Ich erwarte angesichts der irritierenden Äußerungen eine Klarstellung von Herrn Renz“, so Walter.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Dieser Gemeinderat Konrad Renz ist übrigens … Rechtsanwalt! Und mit seinen oben zitierten rechtsoffenen Positionen Mandatsträger der … Freien Wähler!

Für das SaSe-Dauerthema „Bauplatzvergabe“ (letzte Artikel dazu hier und hier) behalten wir hübsch im Hinterkopf, dass in diesem Fall die Begeisterung für das rechtswidrige Einheimischenmodell mit rechtsoffener Gesinnung kopuliert.

Dafür hatte ich schon lange nach einem Beleg gesucht …

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