Tag Archiv:Stadt Tettnang

TS42/21: Sexy Angebot an den mutigen Whistleblower in Heitersheim: Veröffentlichungsplattform gesucht?

Ja, ja, die viel zu vielen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen! Sie beschäftigen uns weiter. Jüngst hatten wir dieses nette Beispiel aus Tettnang (Landkreis Bodenseekreis). Mehr Furore machte das nichtöffentliche Verhandeln von Vergabekriterien für kommunale Baugrundstücke der Gemeinde Ummendorf (Landkreis Biberach). Hier steht Bürgern und Demokratieanhängern sogar ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zu dieser unseligen Hinterzimmer-Praxis zur Verfügung.

Bei der mündlichen Verhandlung zur Causa Ummendorf allerdings war klar erkennbar, dass verantwortliche Bürgermeister – in diesem Fall Rathauschef Klaus B. Reichert – sich auf den Belehrungen des Vorsitzenden Richters der 3. Kammer des VG Sig zum Öffentlichkeitsgebot von Gemeinderatssitzungen gelassen ein Ei backen. O-Ton Reichert an den Richter: „Da können Sie mir erzählen, was Sie wollen.“

Bundesweite Aufmerksamkeit erzielte das Vorgehen der Stadt Meßkirch, den Ansiedlungsbeschluss für ein Verteilzentrum der Konzernkrake Amazon nichtöffentlich vom Zweckverband Gewerbegebiet Industriepark Nördlicher [sic] Bodensee fassen zu lassen – ebenso wie die Stadt Trossingen zum gleichen Thema!
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Amazon-Verteilzentrum Meßkirch: Der entscheidende Beschluss zu dieser gruseligen und wirtschaftstoxischen Ansiedlung wurde nichtöffentlich gefasst!
Foto: Thomas W. Ascher

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Den Schadensrekord zum Thema Nichtöffentlichkeit hält die Gemeinde Bötzingen

Will man die offensichtlich zu häufig rechtswidrige, weil nicht den Ansprüchen von Paragraf 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) genügende Praxis nichtöffentlicher Sitzungen nach der Quantität des angerichteten Schadens bemessen, liegt der aktuelle Rekord vermutlich bei der Gemeinde Bötzingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald; 5.331 Einwohner). Dort hatten Gemeinderat und Bürgermeister Dieter Schneckenburger die Richtlinien zum Umgang mit dem Gemeindevermögen nichtöffentlich beschlossen (vgl. Berichterstattung Badische Zeitung). In der Folge hatten die Bötzinger Schlaubären 13,2 Millionen Euro, das sind 40 Prozent des gesamten Vermögens dieser Hobbit-Gemeinde, bei der inzwischen insolventen Bremer Privatbank Greensill Bank angelegt. Aktueller Stand: Das Vermögen ist mutmaßlich futsch, auch wenn eine von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei derzeit noch versuche, irgendetwas zu retten.
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TS28/21: Blackbox Gemeinderatssitzungen: Was in Tettnang nichtöffentlich verhandelt wird

Es gibt kaum ein anderes Phänomen, das die – meine Meinung: exponentielle – Demokratie-Anämie, Intransparenz und Bürgerferne von Kommunen und Verwaltung auf Kommunalebene anschaulicher beweist als nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen. Welchen Schaden solche und die in ihnen ggf. gefassten Beschlüsse anrichten, sieht man derzeit eindrücklich an den Beispielen der Amazon-Ansiedlungsbeschlüsse in Meßkirch und Trossingen. Wer die einschlägigen Pressemeldungen zu Amazon-Ansiedlungen bundesweit beobachtet (wer mag das wohl sein?), kommt schnell dahinter: Sie werden offensichtlich mehrheitlich, wenn nicht sogar ausschließlich, nichtöffentlich gefasst. Es ließe sich meines Erachtens sogar die These in den Raum stellen, ob Amazon und die willfährigen Drahtzieher des Konzerns es zur Ansiedlungsvoraussetzung machen, dass die Gemeinderats- oder Verbandsbeschlüsse dazu nichtöffentlich verhandelt werden?

Schon das rein formale Merkmal >Nichtöffentlichkeit< ist mit einer für Hinterzimmer- und Blackbox-Akteure logischen und sehr vorteilhaften Begleiterscheinung verknüpft: Eine Berichterstattung darüber findet nicht statt. Folge: Die Bürger kriegen gar nicht mit, dass es hier ein kapitales Problem gibt. Das Instrument Nichtöffentlichkeit wird gelegentlich/häufig/oft (?) – Genaues weiß man nicht – missbraucht. Richterliche Befunde zu dieser demokratiefeindlichen Praxis sind selten. Der Fall Ummendorf und dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) bilden eine angenehme Ausnahme. Dessen Reichweite wird von jenen, die auf frischer Tat ertappt werden, selbstredend wieder massiv zurückgesteckt – siehe unten.

Die Gemeinderäte selbst sind hinsichtlich der nichtöffentlichen Sitzungen zur Verschwiegenheit verpflichtet (Gemeindeordnung § 35 Absatz 2). Ausnahmen sind nur bei besonderer Konstellation möglich (Fallbeispiele hier und hier). Verstöße dagegen können ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden (hier).
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SaSe hat für Sie einmal einen Blick auf Thema und Gestaltung einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung in Tettnang zu offensichtlichen Grundsatzfragen geworfen.
Bild von Enrique Meseguer auf Pixabay

 

Exklusiv: SaSe berichtet über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung
Nachstehend berichtet dieser Blog, was der Presse selten bis nie gelingt: über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung. Und zwar in Tettnang. Anschließend lesen wir uns die Rechtfertigungsversuche von Bürgermeister Bruno Walter dazu an.
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TS173/20: Trossingen: Gemeinderat beschließt Amazon-Ansiedlung komplett an der Öffentlichkeit vorbei

Worüber möchtest Du denn nun zuerst schreiben?
[entnervt] Mir platzt jetzt gleich der Kopf.
Vielleicht über Langenargen? Auf welch unfassbar derbe Weise die Schwäbische Zeitung dort den neuen Bürgermeister Ole Münder schon vor seinem Amtsantritt am 1. Januar 2021 durch alternative Tatsachenbehauptungen diskreditiert?
[guckt irgendwie kuhblöd …]
Oder doch lieber über Tettnang, wo Bürgermeister Bruno Walter sein Ding mit der Beigeordneten-Wahl stur und erfolgreich durchgezogen hat? Obwohl sowohl die geschlossene CDU- wie auch die SPD-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag des Freie-Wähler-Gemeinderats unterstützt hatten, diese Sitzung angesichts der katastrophalen Corona-Lage zu verschieben?
[guckt eindeutig saublöd …]
Oder doch lieber über Kolbingen, wo ALLE Gemeinderäte – außer dem streitbaren Hans Schreiber – einen oberüblen Leserbrief unterschrieben haben, der jetzt die kapitalen Probleme des Ortes unter einer klebrig-süßen Harmoniesoße verschwinden lassen soll?
[Stößt schier verzweifelt und schlecht artikuliert heraus:] Tros … ing … en
Ja, dann mach hinne!

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„Paukenschlag in der letzte Gemeinderatssitzung dieses Jahres“ beginnt der SchwäZ-Artikel über einen neuen Höhepunkt an Demokratieferne und Regelwidrigkeit im Gemeinderat der Stadt Trossingen (16.856 Einwohner; Landkreis Tuttlingen).

Ein Paukenschlag in der Tat: Denn erst jetzt und nachdem alle relevanten Beschlüsse schon in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden waren, erfahren die Trossinger, dass ihr Gemeinderat hinter verschlossenen Türen und in klarer Verletzung des Öffentlichkeitsgebots der Gemeindeordnung Baden-Württemberg „mehrheitlich abgenickt“ (nicht meine Formulierung!) hat, dass sich das asozialste Unternehmen der Welt, die Firma Amazon, in Trossingen ansiedeln darf.

Das ist dann selbst der SchwäZ und der (hinsichtlich Verwaltungsrecht fortbildungsbedürftigen) jungen Redakteurin Larissa Schütz zu viel an Regelwidrigkeit, Demokratie- und Bürgerferne. Denn alle Entscheidungen sind schon gefallen, die dazugehörigen Verträge geschlossen, bevor die Öffentlichkeit überhaupt nur von diesem Vorhaben erfährt.

Als am Montagabend erstmals öffentlich über das Vorhaben gesprochen wurde, war die Entscheidung in nicht-öffentlicher Sitzung schon gefallen. Der Gemeinderat hatte die Amazon-Ansiedlung mehrheitlich abgenickt, die Stadt das rund fünf Hektar große Gelände im Gewerbegebiet Greut zwischen Hirschweiden und der Christian-Messner-Straße bereits verkauft. Erste Beratungen über das Projekt hatte es bereits vor der Sommerpause unter dem ehemaligen Bürgermeister Clemens Maier gegeben.
(Schwäbische Zeitung 15.12.2020: „Frust nach Entscheidung zur Amazon-Ansiedlung: Es war <eine der schwierigsten Entscheidungen>“; Hervorhebg. K. B.)

Das ist ein vergiftetes Erbe des ehemaligen Bürgermeisters Dr. Clemens Maier, der für diese Entscheidung nicht mehr geradestehen muss. Am 6. Dezember 2020 wurde Susanne Irion mit 3.647 Stimmen (56,05 Prozent) bei drei Mitbewerbern (Ralf Sulzmann, Stephen Trewer, Torsten Kelpin) zur neuen Bürgermeisterin gewählt (Quelle). Dr. Clemens Maier hat am 2. November 2020 sein neues Amt als Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport in Stuttgart angetreten (hier). Weiterlesen

TS172/20: Tettnang: Beigeordneten-Wahl im öffentlichkeitsfernen Windschatten des Lockdowns?

Wie in TS170/20 zur Senfgemeinde Tettnang berichtet, soll in einer Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2020 die Wahl zum/zur Ersten Beigeordneten der Stadt Tettnang stattfinden. Im Vorfeld dieser Wahl war es schon beim Auswahlverfahren der Bewerber zu „Unregelmäßigkeiten“ und jeder Menge Ärger gekommen.

Interessant ist nun die Frage, wie die Terminierung dieser wichtigen Gemeinderatssitzung mit Beigeordneten-Wahl unter den besonderen Bedingungen des „harten“ Lockdowns, der exakt ab 16. Dezember 2020 in Kraft tritt, zu bewerten ist.

Der auf diesem Blog (und vielfach in der SchwäZ) schon mehrfach zur Erwähnung gekommene Freie-Wähler-Gemeinderat Konrad Renz hat dazu eine sehr überzeugende Meinung: Er sieht den Grundsatz der Öffentlichkeit, der für öffentliche Gemeinderatssitzungen im Allgemeinen und für die Beigeordneten-Wahl im Besonderen gilt, „im Hinblick auf die auf den 16.12.2020 terminierte Sitzung mit dem TOP >Wahl eines Beigeordneten< nicht gewahrt“ (Renz Antrag auf Aufhebung des Wahltermins vom 16.12.2020).

Renz fordert Bürgermeister Bruno Walter, dessen Stellvertreterin Sylvia Zwisler sowie seine Ratskollegen dazu auf, „den behördlich angeordneten Lock Down [sic] genauso ernst (zu) nehmen wie den damit zwangsläufig verbundenen faktischen und rechtlichen Ausschluss der Öffentlichkeit in der anstehenden Gemeinderatssitzung“ (ibid.).

Der streitbare Gemeinderat fasziniert des Weiteren durch sprachlich fein ziselierte Spitzen, die in dieser Präzision nicht unbedingt in den (mir bekannten) Sprachgebrauch von Gemeinderäten der Region gehören. Man lese und genieße diese:

Der Gemeinderat und dessen Vorsitzender sollten auch nicht den Eindruck erwecken, den Tagesordnungspunkt trotzdem faktisch nichtöffentlich „durchzuziehen“, weil dies in gewisser Weise seiner bisherigen aufsichtsrechtlich beanstandeten Praxis entsprechen würde.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Übersetze ich: Die Tettnanger Verwaltungsspitze habe sich – aufsichtsrechtlich dokumentiert – schon in der Vergangenheit nicht an die Regeln gehalten und sollte doch bitte nicht anheben oder schon gar nicht erst den Eindruck erwecken (Stichwort: böser Schein), dieses regelwidrige Verhalten fortzusetzen zu wollen.

Saugut! Ich liebe das! Weiterlesen

TS170/20: Beigeordneten-Wahl Tettnang: „Grenzenloses Chaos jenseits von Demokratie und Anstand“

Es begab sich aber zu jener Zeit, dass es der Stadt Tettnang in die Birne fuhr, sie müsse eine/n Beigeordnete/n haben. Dabei hätte der Blick nach Friedrichshafen und das Tamtam dort bei der Wahl des Beigeordneten 2018 (hier und hier) die Tettnanger dazu belehren können, dass so eine Beigeordnetenwahl ziemlich anstrengend werden kann – wenn man sie an den bestehenden Vorschriften vorbei gestalten möchte …

Ohne all diese Rücksichten, Überlegungen und Klugheiten war das Auswahlverfahren zur Beigeordnetenwahl in Tettnang dann der fröhliche Kopfsprung in ein  „grenzenloses Chaos jenseits von Demokratie und Anstand“. Dieses vernichtende Etikett bezeichne, folgt man dem höchst umstrittenen Freie-Wähler-Gemeinderat Konrad Renz, aber nicht nur das Verfahren zur Beigeordneten-Wahl, sondern die kommunalpolitische Gesamtsituation in Tettnang.

Erschwerend kommt für diesen Blog hinzu: Das schreibt und sagt ausgerechnet ein Konrad Renz. Der ist so umstritten (weil rechtsoffen), dass sich schon seine eigene Fraktion von ihm distanziert hat (Quelle; Infokasten).

Aber wir haben ja gelernt: Auch wenn der Bote Macken hat, wirkt sich das nicht unmittelbar auf die Faktizität der Botschaft aus.

Für den Boten spricht auch die Tatsache, dass das kritisierte Gemauschel bei dem Auswahlverfahren VOR der Beigeordneten-“Wahl“ so offensichtlich war, dass die sonst durchgehend komatöse Kommunalaufsicht eingeschritten sei – will man dem Boten glauben. Weiterlesen

TS146/20: Von dem Versuch, einem SchwäZ-Artikel über den Tettnanger Gemeinderat konkrete Informationen zu entnehmen

Ein Hoch auf meine Leser: Einer derer schickt mir einen interessanten Link. Es ist der SchwäZ-Artikel vom 23. Oktober 2020 (also: heute!) „Tettnanger Rat stimmt Regeln gegen Korruption zu“.

Das hört sich schier ein mal nach einer guten Nachricht (selten!) an? Auf sie … mit Senf.

Dieser Artikel bietet zugleich die Gelegenheit, mich mit den SchwäZ– wie den SaSe-Lesern auf eine Wissensstufe zu stellen. Tettnang gehört bisher nicht zu den SaSe-Senf-Gemeinden. Ich weiß von der kleinen Stadt im Landkreis Ravensburg Bodenseekreis so gut wie nichts (nicht mal, dass sie im Bodenseekreis liegt, bis mich ein Leser freundlicherweise auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hat).

Aber dafür gibt es ja die Zeitung? Lassen Sie uns den Artikel gemeinsam lesen:

Den Compliance-Richtlinien der Stadt Tettnang für den Gemeinderat, die Ortschaftsräte und Ausschüsse hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch in der Aula des Montfort-Gymnasiums bei zwei Gegenstimmen von Daniel Funke (CDU) und Konrad Renz (FW) zugestimmt. Dabei geht es grundsätzlich um ein Regelwerk, das „die Grenze zwischen zulässiger ehrenamtlicher Mandatsausübung und unzulässigem eigennützigen Verhalten“ (so die Sitzungsvorlage) aufzeigt. Es soll also Korruption vorbeugen und enthält Aussagen darüber, welche Verhaltensweisen der Ehrenamtlichen zulässig sind oder nicht.
(ibid.)

Einer der unschätzbaren Vorteile des Internets – und mithin auch der Online-Ausgaben von Zeitungen – sind Links. Sie bieten dem Leser die Chance, sich rasch selbst ein Bild von wichtigen Unterlagen und Dokumenten zu verschaffen. Bei behördlichen Dokumenten ist das Haftungsrisiko von Links für den Verlinker gleich null. Eine andere und von diesem Blog häufig genutzte Möglichkeit ist dann noch die, das fragliche Dokumente selbst hochzuladen. Das ist bei Behördenunterlagen wie obiger problemlos möglich, weil sie nicht dem Urheberrecht unterliegen.

Der zitierte SchwäZ-Artikel enthält keinen Link zu der zitierten Sitzungsunterlage. Die findet sich auch sonst nirgends in dem Beitrag: kein Upload. Der am Thema weitergehend interessierte Leser muss sich erst selbst auf die mühsame Suche machen. Oder er wartet, bis SaSe den Link oder das öffentlich zugängliche Dokument liefert. SaSe liefert.

SaSe liefert deshalb, weil diesem Blog daran gelegen ist, dass sich seine Leser ihre Meinung selbst bilden können.

Außerdem steht zu hoffen, dass sich einige der bei mir mitlesenden Gemeinderäte anderer Kommunen an Tettnang und diesen lobenswerten Compliance-Richtlinien einen Bleistift nehmen. Weiterlesen

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