Das ist jetzt doch eine Überraschung: Urplötzlich flattert der Presse eine Mitteilung der Gruppe Klimacamp Ravensburg zu, in der jetzt auf einmal die Verantwortung für die „Satire“ auf dem Briefpapier vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) übernommen wird. Das problematische Schreiben war um den 20. Februar 2021 herum sowohl als Postwurfsendung an einige Haushalbe im Raum Ravensburg wie als pdf-Anhang per E-Mail im Internet verteilt worden (auf SaSe zum ersten Mal hier besenft).
Warum bekennt sich das Klimacamp erst jetzt dazu? Möglicherweise sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Staatsschutzes (hier) so weit fortgeschritten, dass das Outing ohnehin kurz bevorstand? Die auch dieser Redaktion vorliegende Pressemitteilung des Klimacamp Ravensburg macht keine Angaben dazu.
*
Nächster schwerer Fehler des Klimacamp Ravensburg: weitere Verbreitung
Nachfolgend die genannte Pressemitteilung (kursiv in Grün) – allerdings in Portionen, weil insbesondere der Schlussteil der PM einer Kommentierung bedarf.
Leider unterläuft den Akteuren bei dieser Pressemitteilung meiner Meinung nach schon wieder der nächste schwere Fehler: Denn sie fügen die jetzt schon inkriminierte „Satire“ im Original als Link auf ein pdf-Dokument der Pressemitteilung bei. Das halte ich für äußerst problematisch, weshalb ich den Link auch für die Veröffentlichung gelöscht habe. Wenn hier schon eine Straftat im Raume und zur Diskussion steht, würde ich mich als professionelle Satirikerin nicht trauen, für die weitere Verbreitung des inkriminierten Textes im Internet zu sorgen! Selbst bei „nur“ zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zu solchen Texten ist es erstes und oberstes Gebot, nicht für die weitere Verbreitung strittiger Publikationen zu sorgen, bis die Unklarheiten dazu beseitigt sind.
HINWEIS: Der inkriminierte Text auf dem Briefpapier des RVBO ist aktuell – heute, 13. April 2021 – über die in der Pressemitteilung angegebene URL aufrufbar!
Die Hervorhebungen im Text der PM stammen von dieser Redaktion:
*
Pressemitteilung vom Ravensburger Klimacamp am 13.4.2021
Klimagerechtigkeitsaktivist*innen leisten ehrenamtlich Transparenzarbeit für Regionalverband
Vor knapp zwei Monaten (am 20.2.2021) verteilten etwa 40 Klimagerechtigkeitsaktivist*innen einen satirischen Rundbrief [1] an zahlreiche Haushalte in der Region Bodensee-Oberschwaben (die Schwäbische berichtete [2]). Der Rundbrief klärte über einige Inhalte des aktuellen Regionalplanentwurfs auf und war dem Erscheinungsbild nach wie ein Brief des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben verfasst, derjenigen Einrichtung, die den Regionalplan verantwortet.
„Mit der Aktion halfen wir ehrenamtlich dem Regionalverband, das demokratische Transparenzideal hochzuhalten“, so Klimacamper Kim Schulz (24). „Denn inhaltlich sind all unsere Aussagen über den Regionalplanentwurf absolut richtig: das größte Straßenneubauprojekt der letzten Jahrzehnte auf den Weg zu bringen, wertvolle Wälder zu roden und Flächen zu versiegeln — das hat der RVBO allen ernstes [sic] vor! Es ist lediglich das erste Mal, dass unter dem Logo des RVBO der Entwurf verständlich erklärt und so als Klimahöllenplan entlarvt wird.“ Auch knapp zwei Monate nach der Aktion gab der RVBO noch nicht an, welche Punkte des Informationsschreibens inhaltlich falsch seien; gegenüber der Schwäbischen gab Verbandsdirektor Wilfried Franke nur an, dass „wesentliche Aussagen“ falsch seien [2], ohne Details zu nennen.
„Dabei hat der Regionalverband ein gewaltiges Demokratieproblem“, ergänzt Kollegin Johanna Wenz (17). In der Verbandsversammlung sind fast ausschließlich Bürgermeister und Altbürgermeister von CDU und FWV vertreten. „Die Grünen haben kaum Sitze — obwohl sie in den Gemeinderäten starke Kräfte sind. Auch andere Parteien sind kaum vertreten. Unter den 56 Mitgliedern sind nur sieben Frauen [3]. Wir bezweifeln die demokratische Legitimation des RVBO.“
Passant*innen, die die Aktivist*innen in den Folgetagen wegen des Rundschreibens ansprachen, zeigten sich erschüttert über das Ausmaß der Klima- und Umweltzerstörung, die der RVBO plant. „Ich ging nicht davon aus, dass der RVBO die Zukunft der Jugendlichen so geringschätzt“, kommentierte eine Anwohnerin.
[1] [der hier ursprünglich hinterlegte Link auf die nicht gekennzeichnete „Satire“ auf dem Briefpapier des RVBO wurde von mir komplett entfernt. Ich tue dies vorsorglich, um diesen Blog nicht dem Vorwurf auszusetzen, er würde für die weitere Verbreitung des schon als „Straftat“ markierten Textes sorgen]
[2] https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-ravensburg/ravensburg_artikel,-gefaelschter-rundbrief-zum-regionalplan-sorgt-fuer-furore-_arid,11331882.html
[3] https://www.rvbo.de/Verband/Gremien-des-Regionalverbandes-Bodensee-Oberschwaben
(Pressemitteilung Klimacamp Ravensburg am 13.04.2021, erster Teil; Hervorhebg. K. B.)
*
Bis hierhin gibt es an der PM nichts zu meckern. Insbesondere der Hinweis auf die doch zu bezweifelnde demokratische Legitimation des RVBO scheint mir schwer zu wiegen.
Wenn die Aktivisten aber allen Ernstes für sich in Anspruch nehmen, Transparenzarbeit für den RVBO zu leisten, ist das eher schon wieder Satire. Das ist so ähnlich, als würde Julian Assange behaupten, die nötige Transparenz für das amerikanische Militär im Irak herzustellen.
Man ahnt, was die Aktivisten tatsächlich meinen. Aber sie formulieren es nicht. Und sie verwenden die falsche Präposition.
*
*
Welcher Jurist berät so einen Bockmist zusammen?
Richtig bitter wird es im zweiten Teil der Pressemitteilung:
HINWEIS: Der Aktion ging eine sorgfältige juristische Beratung voraus. Es handelt sich nicht um eine Straftat. Details:
Als „Urkundenfälschung“ werden Fälschungen zur Täuschung im Rechtsverkehr bestraft. Wenn wir mit Regionalverband unterzeichnen, ist das natürlich eine Fälschung. Aber die ist nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr. Täuschung im Rechtsverkehr wäre zum Beispiel, wenn man einen Vertrag fälscht, um sich irgendeinen Vorteil zu verschaffen, oder wenn man einen Führerschein fälscht, um der Polizei vorzutäuschen, man hätte eine Fahrerlaubnis. Was wir machen ist eine politische Fälschung.
Das ist nicht strafbar. Im Übrigen ist jede einzelne unserer Aussagen über den Regionalplanentwurf wahr.
Ein Betrug kann es nicht sein, weil es nicht um einen Vermögensvorteil geht.
Eine Amtsanmaßung nach § 132 StGB ist es nicht, weil wir damit kein öffentliches Amt ausüben und keine Handlung vornehmen, die nur ein Amtsträger ausüben darf.
(2. Teil der PM wie oben)
Der Aktion ging mit Sicherheit keine sorgfältige juristische Beratung voraus – zumindest nicht von einem Rechtsanwalt mit Äußerungsrecht-Expertise oder gar einem Medienanwalt. Der nämlich hätte das Klimacamp Ravensburg möglicherweise auf diese Fälle hingewiesen: Ein langjähriger und schlecht bezahlter Zeitungsausträger druckt Postkarten mit dem Emblem der Lokalzeitung und verschickt sie. Im Stile eines Preisausschreibens stellt er darin verschiedene (eher lustige) Fragen und bittet um Rücksendung der Karten an den Verlag:
Die Staatsanwaltschaft klagte wegen Urkundenfälschung an und erreichte vor dem AG Regensburg auch eine Verurteilung zu 50 Tagessätzen. In der Berufung sah das LG Regensburg vergangene Woche die Sache nicht als so gravierend an und es wurde eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 300 Euro ausgehandelt.
(CommunityBeck Posting 2012 Professor Dr. Henning Müller „Satire oder Urkundenfälschung?“; Hervorhebg. K. B.)
Benanntes Posting birgt noch weitere interessant Fälle zu dem Problemkomplex im Graubereich zwischen „Satire“ und „Urkundenfälschung“. Dieser dürfte dem RVBO-Fall am nächsten kommen:
So wurden vor zwei Jahren Flugblätter eines „Bundesamts für Heimatschutz“ verbreitet, die anlässlich der Erhöhung einer angeblichen Terroralarm-Stufe Bürger einer Kleinstadt aufforderten, zuhause zu bleiben – es erfolgte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung (Quelle: Rhein-Zeitung)
(ibid.)
Wenn hier also die Verantwortlichen ziemlich kühn und ohne jeden Verweis auf Urteile, welche ihre „Rechtsauffassung“ belegen würden, vorab behaupten zu wissen, dass es sich nicht um eine Straftat handelt, machen sie sich – und leider auch ihr so wichtiges politisches Anliegen – lächerlich. Ihre Argumentation verläuft auf erschütternd kindlichem Niveau. Ob etwas eine Straftat ist oder nicht, das entscheiden die Gerichte; aber nicht die gefährlich selbstüberzeugten Akteure einer Umweltgruppe!
Wahrscheinlich studiert der „Rechtsbeistand“ des Klimacamps Ravensburg noch? Nach dem Motto: „Ich schicke Ihnen meinen Anwalt … wenn der mit dem Studium fertig ist.“
*
Wenn das Zivilrecht zum Strafrecht noch hinzu käme …
Noch dazu unterscheidet die PM des Klimacamp Ravensburg in keiner Weise zwischen den straf- und den zivilrechtlichen Folgen ihrer Kindskopf-Pseudo-Satire. Bisher ist nur die Rede von den Ermittlungen des Staatsanwaltes und des Staatsschutzes. Nachdem sich aber die Urheber dieser fatalen Nicht-Satire geoutet haben, steht dem RVBO zusätzlich noch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Intervention zur Verfügung. Und da das Klimacamp den fraglichen Text augenscheinlich auch noch weiter und ganz aktuell verbreitet, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der RVBO auch noch zivilrechtlich dagegen vorgehen könnte. Bedeutet: einstweilige Anordnung eines Amts- oder sogar Landgerichts mit den entsprechenden hohen Gerichts- und Anwaltskosten für das Klimacamp Ravensburg.
Hätte man alles vermeiden können. Ich hätte gern dabei geholfen, das zu vermeiden! Aber die Ravensburger Aktivisten zeichnen sich allgemein – und auch im publizistischen Bereich – durch brandgefährliche Wissenslücken zum gelten Recht und ganz offensichtliche Beratungsresistenz aus. Das hatte schon bei den teilweise hanebüchenen Aktionen im Kontext der Proteste gegen den 1.000-Kühe-Stall zu völlig unnötigem Ärger geführt!