TS74/20: Schwäbische Zeitung hält den Wainer Konflikt subtil am Köcheln

Nachdem SaSe schon am 21. Mai 2020 über die schockierende Tatsache berichtet hatte, dass die Wainer Hexenjäger ihr Ziel erreicht haben und die drei terrorisierten Gemeinderätinnen in der kommenden Sitzung am 28. Mai 2020 ihr Mandat niederlegen wollen (hier), zieht jetzt auch die Schwäbische Zeitung berichtstechnisch nach. Sie tut das wieder einmal mit einem eindeutigen Merkmal mangelnder journalistischer Sorgfalt, was den Konflikt am Köcheln hält. Schon in diesem TagesSenf hatte ich SchwäZ und Südwestpresse eine Mitverantwortung für die verstörende Eskalation in Wain zugeschrieben.

Zwar schildert der aktuelle SchwäZ-Artikel ausführlich die Vielgestalt des Terrors, der gegen die drei Frauen ins Werk gesetzt wurde:

Das auf die drei Rätinnen gemünzte Hinrichtungsszenario mit Puppen auf dem Reinhardsberg und andere Aktionen stellten einen Totalangriff auf die persönliche Integrität dar. Unter diesen Umständen könne sie ihr Mandat nicht mehr ausüben, erklärt von Herman.
Lotte Obrist berichtet von Beleidigungen, Bedrohungen und Hassbotschaften in anonymen Briefen und sozialen Medien. Das habe bei ihr zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Angstzuständen geführt. Außerdem habe sie das Vertrauen in eine pflichtgemäße Zusammenarbeit im Gemeinderat verloren.
Faiza Gummersbach sieht ihre Familie durch die Vorfälle stark belastet. Sie selbst sei physisch und psychisch an Grenzen angelangt, die sich als gesundheitsgefährdend und schädlich im Beruf erweisen würden.
(Schwäbische Zeitung 22.05.2020: „Wain: Beleidigungen, Bedrohungen, Hassbotschaften: Drei Gemeinderätinnen treten ab“; Hervorhebg. K. B.)

So weit, so gut. Aber die – meine Meinung – Manipulation der Öffentlichkeit durch die SchwäZ-Berichterstattung erfolgt ein Stück weiter vorne im Artikel:

Die drei Rätinnen hatten wiederholt Kritik am Amtsgebaren von Bürgermeister Stephan Mantz geübt. Das gipfelte laut Mantz in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn, die sich als haltlos erwiesen habe. Von Herman, Obrist und Gummersbach erklärten dazu, sie hätten lediglich „rechtliche Anfragen“ an das Landratsamt gerichtet.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)
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SchwäZ erhält das Narrativ von der Dienstaufsichtsbeschwerde
Eins der Narrative, mit denen sowohl der Wainer Bürgermeister Stephan Mantz wie seine Entourage in dieser Angelegenheit seit Wochen arbeiten, lautet: Die drei Rätinnen hätten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mantz beim Landratsamt Biberach gestellt. Wobei sich der demokratische Beobachter hier schon fragt: So what? Gemeinderäte kontrollieren den Bürgermeister. Wenn sie sich dabei – natürlich und hoffentlich nach vorausgehenden anderweitigen Klärungsbemühungen – auch an den Dienstherrn des BüMs wenden, ist das ein völlig regulärer und auch in vielen anderen Kommunen so gehandhabter Vorgang. Aber schon die Tonalität der Kolportage (nichts anderes nämlich ist das bisher  – und mit so einer Kategorie „arbeitet“ hier die SchwäZ!) suggeriert Insubordination und Majestätsbeleidigung.

Aber: Möglicherweise gab es diese ominöse Dienstaufsichtsbeschwerde im deklarierten Sinne gar nicht? Oder die Eigenschaft von Form- und Fristlosigkeit dieses Rechtsbehelfs wird gezielt missbraucht? Bürger (oder Räte), die eine Dienstaufsichtsbeschwerde im konkreten Sinne beabsichtigen, schreiben das in der Regel auch exakt darüber.

Lesen Sie genau: Die SchwäZ zitiert erst das Narrativ und verweist dann auf die Angaben der verantwortlichen Rätinnen, dass es sich bei der angeblichen Dienstaufsichtsbeschwerde lediglich um eine Rechtsauskunft des Landratsamts gehandelt habe.

Nun wäre es natürlich erste und oberste Aufgabe einer „unabhängig“ berichtenden Tageszeitung, diesen Vorwurf aufzuklären – und mithin möglicherweise dieses produktive Mantz-Narrativ zu killen. Dazu müsste Redaktionsleiter Roland Ray einfach nur eine kurze Presseanfrage an das Landratsamt Biberach stellen.

Und Sie können ganz sicher sein, Ray kriegt dort weit schneller und problemloser eine Antwort als beispielsweise ich.

Aber nein, die SchwäZ sorgt nicht für Aufklärung! Sie stellt die beiden Aussagen – Mantz auf der einen, die drei terrorisierten Rätinnen auf der anderen – einfach nur gegenüber. So wird das potentielle Narrativ nicht demontiert (oder auch als Faktum belegt) und kann weiter – ganz im Sinne von Mantz – arbeiten.
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Keine Leser-Informationen aus der SchwäZ
Wie wenig die Berichterstattung der SchwäZ mit unabhängiger Leserinformation zu tun hat, erkennt der betrübte SchwäZ-Artikel-Leser auch an der Tatsache, dass Roland Ray keinerlei Sachinformationen über das wichtige Thema „Niederlegung eines Gemeinderatsmandats“ und „rechtliche Vorgaben für Nachrücker“ anbietet. Die sind übrigens zahlreich und komplex. Und genau diese Vorschriften und Regularien sind es auch, die derzeit die Wainer Bürger interessieren und bewegen.

Stattdessen wird auch die Nachrücker-Frage von der SchwäZ faktenwidrig in die Entscheidungshoheit des ohnehin mehr als glücklosen Bürgermeisters (wie habe ich diesen Euphemismus jetzt wieder hingekriegt?) gestellt: „Wer von den sechs Bewerbern, die damals nicht zum Zuge kamen, jetzt aufgrund der erreichten Stimmenzahl nachrückt oder aber Hinderungsgründe geltend macht, will Bürgermeister Mantz, wie er auf Anfrage der SZ sagte, nach dem 28. Mai klären.“ So, so, Herr Mantz „klärt“. Klar, es ist Wain. Andernorts und in demokratischen Regionen klären das die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie die laufende Rechtsprechung zu dieser sehr heiklen Frage.

Wenn SchwäZ-Leser darauf warten wollen, von ihrer Tageszeitung dazu Informationen zu erhalten, werden sie schwarz werden. Möglicherweise so schwarz, wie es um die Demokratie im Landkreis Biberach bestellt ist.

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