Wie in TS170/20 zur Senfgemeinde Tettnang berichtet, soll in einer Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2020 die Wahl zum/zur Ersten Beigeordneten der Stadt Tettnang stattfinden. Im Vorfeld dieser Wahl war es schon beim Auswahlverfahren der Bewerber zu „Unregelmäßigkeiten“ und jeder Menge Ärger gekommen.
Interessant ist nun die Frage, wie die Terminierung dieser wichtigen Gemeinderatssitzung mit Beigeordneten-Wahl unter den besonderen Bedingungen des „harten“ Lockdowns, der exakt ab 16. Dezember 2020 in Kraft tritt, zu bewerten ist.
Der auf diesem Blog (und vielfach in der SchwäZ) schon mehrfach zur Erwähnung gekommene Freie-Wähler-Gemeinderat Konrad Renz hat dazu eine sehr überzeugende Meinung: Er sieht den Grundsatz der Öffentlichkeit, der für öffentliche Gemeinderatssitzungen im Allgemeinen und für die Beigeordneten-Wahl im Besonderen gilt, „im Hinblick auf die auf den 16.12.2020 terminierte Sitzung mit dem TOP >Wahl eines Beigeordneten< nicht gewahrt“ (Renz Antrag auf Aufhebung des Wahltermins vom 16.12.2020).
Renz fordert Bürgermeister Bruno Walter, dessen Stellvertreterin Sylvia Zwisler sowie seine Ratskollegen dazu auf, „den behördlich angeordneten Lock Down [sic] genauso ernst (zu) nehmen wie den damit zwangsläufig verbundenen faktischen und rechtlichen Ausschluss der Öffentlichkeit in der anstehenden Gemeinderatssitzung“ (ibid.).
Der streitbare Gemeinderat fasziniert des Weiteren durch sprachlich fein ziselierte Spitzen, die in dieser Präzision nicht unbedingt in den (mir bekannten) Sprachgebrauch von Gemeinderäten der Region gehören. Man lese und genieße diese:
Der Gemeinderat und dessen Vorsitzender sollten auch nicht den Eindruck erwecken, den Tagesordnungspunkt trotzdem faktisch nichtöffentlich „durchzuziehen“, weil dies in gewisser Weise seiner bisherigen aufsichtsrechtlich beanstandeten Praxis entsprechen würde.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)
Übersetze ich: Die Tettnanger Verwaltungsspitze habe sich – aufsichtsrechtlich dokumentiert – schon in der Vergangenheit nicht an die Regeln gehalten und sollte doch bitte nicht anheben oder schon gar nicht erst den Eindruck erwecken (Stichwort: böser Schein), dieses regelwidrige Verhalten fortzusetzen zu wollen.
Saugut! Ich liebe das! Weiterlesen