Tag Archiv:Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemO BW

TS54/21: Amazon Trossingen – Bürgerinitiative Schura präsentiert erschöpft: Rüffelinchen

Die Redakteurin beugt sich über das Neugeborene und grinst enthirnt: „Dutzi, dutzi, dutzi! Ja, was bist du denn du für ein Süßbollen? Meine Güte, so ein putziger Knuffel! Ja,  und wo ist denn der Papa? Wo ist er denn?“

Hier: Bürgerinitiative Schura (BI Schura), namentlich Andreas Solleder. Er präsentiert das Hervorgebrachte mit deutlich gedimmtem Stolz. Der „Zeugungsakt“ in diesem Fall lässt auch die Lust, für die er sonst bekannt ist und erstrebt wird, erheblich vermissen. Und die Geburt zog sich über ganze drei Monate hinweg. Wer möchte denn so etwas?

Die quälend lange Niederkunft mit einem eher kleinwüchsigen Ergebnis fällt klar in die Verantwortung der Gebärenden: Landratsamt Tuttlingen. Am 19. Januar 2021 hatte sich die BI Schura zu der nichtöffentlichen Beschlussfassung der Trossinger Amazon-Ansiedlung (bundesweite Berichterstattung hier) in einem Schreiben an Landrat Stefan Bär gewandt:

Wir fragen uns, ob eine solche Grundsatzentscheidung, welche das Leben in Trossingen mit Sicherheit erheblich verändern wird, ohne Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinformation getroffen werden darf und mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vereinbar ist. Unsere Beschwerde bezieht sich tatsächlich auf das politische Vorgehen der Stadtverwaltung, nämlich eine solch grundsätzliche Entscheidung hinter verschlossener Tür zu treffen. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung bleiben bei solch einem Vorgehen seitens der Stadtverwaltung dann überhaupt noch den Bürgerinnen und Bürgern?
(Bürgerinitiative Schura Schreiben an Landrat Stefan Bär 21.01.2021; Hervorhebg. K. B.)

Die BI bat das Landratsamt Tuttlingen als zuständige Kommunalaufsicht darüber hinaus, „die getroffene Entscheidung einer rechtlichen Prüfung“ zu unterziehen.

Damit war die Geburt eingeleitet. Allerdings musst Solleder in den Wochen und Monaten danach immer wieder einen Wehentropf anlegen und in weiteren Mails um Antwort zu der ja nicht ganz uninteressanten Frage bitten.
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TS135/20: Krauchenwies: Bürgermeister Jochen Spieß verbietet öffentliche Diskussion

Ach, die SchwäZ kommt tatsächlich doch mal aus dem Quark? Da danke ich doch recht schön, wenn ich zum Thema >größenwahnsinnige Bürgermeister gefährden die Demokratie< nicht alles allein machen muss. Allerdings muss es wohl schon so dicke kommen wie in Krauchenwies, damit die Tageszeitung sich zu leisester Kritik aufrafft …

Krauchenwies (ca. 5.000 Einwohner) liegt im Landkreis Sigmaringen und fällt damit unter die Herrschaft der Landrätin Stefanie Bürkle. Die fällt vorzüglich dadurch auf, dass sie gleichzeitig noch im Aufsichtsrat des Energieversorgers EnBW sitzt. Was hier – in meinem Landkreis – übrigens kaum jemand weiß. Immerhin ist sie dort als Landrätin nicht allein und kann sich prima mit Lothar Wölfle (Landrat Bodenseekreis), Harald Sievers (Landrat Ravensburg) und Dr. Wolf-Rüdiger Michel (Landrat Rottweil) austauschen. Der politische Filz der EnBW ist legendär!

Dieser kleine Ausflug nur zur Erklärung für den Umstand, dass die für Krauchenwies zuständige Kommunalaufsicht – das Landratsamt Sigmaringen – möglicherweise eher nicht eingreifen wird? Der herrliche SchwäZ-Artikel „Bürgermeister Jochen Spieß verbietet Gemeinderäten öffentliche Diskussion“ erwähnt jedenfalls nichts Diesbezügliches.

Wer überhaupt noch an eine funktionierende Kommunalaufsicht glaubt, dem ist an sich schon nicht mehr zu helfen?
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Spieß untersage selbst Grundsatzdiskussionen
Dabei wäre das aktuelle Thema, das den Gemeinderat in Krauchenwies beschäftigt, durchaus diskussionswürdig. Es geht um Photovoltaik-Anlagen auf der Krauchenwieser Waldhornhalle und dem Bürgerhaus in Bittelschieß. Und es geht um eine Grundsatzfrage.

Das Thema Kiesabbau in Göggingen hat der Krauchenwieser Sonnenkönig Jochen Spieß (CDU) ohnehin schon in den nichtöffentlichen Teil verschoben. Mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und dem Öffentlichkeitsgebot daselbst hat Spieß offensichtlich keinen Vertrag? Weiterlesen

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