Tag Archiv:Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen

TS54/21: Amazon Trossingen – Bürgerinitiative Schura präsentiert erschöpft: Rüffelinchen

Die Redakteurin beugt sich über das Neugeborene und grinst enthirnt: „Dutzi, dutzi, dutzi! Ja, was bist du denn du für ein Süßbollen? Meine Güte, so ein putziger Knuffel! Ja,  und wo ist denn der Papa? Wo ist er denn?“

Hier: Bürgerinitiative Schura (BI Schura), namentlich Andreas Solleder. Er präsentiert das Hervorgebrachte mit deutlich gedimmtem Stolz. Der „Zeugungsakt“ in diesem Fall lässt auch die Lust, für die er sonst bekannt ist und erstrebt wird, erheblich vermissen. Und die Geburt zog sich über ganze drei Monate hinweg. Wer möchte denn so etwas?

Die quälend lange Niederkunft mit einem eher kleinwüchsigen Ergebnis fällt klar in die Verantwortung der Gebärenden: Landratsamt Tuttlingen. Am 19. Januar 2021 hatte sich die BI Schura zu der nichtöffentlichen Beschlussfassung der Trossinger Amazon-Ansiedlung (bundesweite Berichterstattung hier) in einem Schreiben an Landrat Stefan Bär gewandt:

Wir fragen uns, ob eine solche Grundsatzentscheidung, welche das Leben in Trossingen mit Sicherheit erheblich verändern wird, ohne Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinformation getroffen werden darf und mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vereinbar ist. Unsere Beschwerde bezieht sich tatsächlich auf das politische Vorgehen der Stadtverwaltung, nämlich eine solch grundsätzliche Entscheidung hinter verschlossener Tür zu treffen. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung bleiben bei solch einem Vorgehen seitens der Stadtverwaltung dann überhaupt noch den Bürgerinnen und Bürgern?
(Bürgerinitiative Schura Schreiben an Landrat Stefan Bär 21.01.2021; Hervorhebg. K. B.)

Die BI bat das Landratsamt Tuttlingen als zuständige Kommunalaufsicht darüber hinaus, „die getroffene Entscheidung einer rechtlichen Prüfung“ zu unterziehen.

Damit war die Geburt eingeleitet. Allerdings musst Solleder in den Wochen und Monaten danach immer wieder einen Wehentropf anlegen und in weiteren Mails um Antwort zu der ja nicht ganz uninteressanten Frage bitten.
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TS72/20: Ausschusssitzung Ochsenhausen: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

SaSe heute mal eher ernst. Die Angelegenheit ist es. In TS70/20 hatte ich kurz von der für gestern angesetzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik der Stadt Ochsenhausen berichtet. Der Zugang zu dieser – im Grundsatz öffentlichen – Sitzung war von Bürgermeister Andreas Denzel und der Verwaltung auf 6 Personen begrenzt worden, die sich noch dazu (Corona!) vorher mit Namen, Anschrift und Telefonnummer schriftlich anmelden mussten. Bei mehr als 6 Anmeldungen sollte das Los entscheiden.

(Mindestens) Ein Bürger aus Ochsenhausen war mit dieser Begrenzung der Öffentlichkeit nicht einverstanden. Und er hielt auch den üblichen Beschwerdeweg ein. Zuerst wandte er sich an die Kommunalaufsicht i. e. das Landratsamt Biberach. Dort sei er abgewiesen worden. (SaSe-Leser, die das überrascht, bitte melden!) Im nächsten Schritt kontaktierte er Denzel direkt. Auch dort wurde er abgewiesen.  Selbst beim Regierungspräsidium Tübingen fand er kein offenes Ohr. Schlussendlich stellte der Mann dann beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) einen Antrag auf einstweilige Anordnung, die Antragsgegnerin ( i. e. die Stadt Ochsenhausen) zu verpflichten, die Ausschusssitzung am 19. Mai 2020 abzusagen.

Dieser Antrag wurde vom VG Sig (Az.: 3 K 1821/20) am 19. Mai 2020 abgelehnt. Den Beschluss im anonymisierten Volltext über 8 Seiten finden Sie hier. Ablehnungsgrund ist etwa die Tatsache, dass der Antragsteller keinen materiellen Anspruch (Anordnungsanspruch) und die Notwendigkeit einer vorläufigen Regelung gerade im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Anordnungsgrund) glaubhaft habe machen können. Weiterlesen

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