Inzwischen liegt das Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az. 4 O 378/18) im Einstweiligen Verfügungsverfahren der Stadt Ochsenhausen gegen den Kritiker Franz Wohnhaas schriftlich vor. SaSe hatte die Verhandlung am 21. Februar 2019 und den bedeutsamen Ausgang des Verfahrens hier kommentiert: Der Antrag wurde abgewiesen. In der mündlichen Urteilbegründung hielt Richter Matthias Schneider dem anwesenden Bürgermeister Andreas Denzel einen Vortrag über Meinungsfreiheit, der sich gewaschen hatte. Die Schwäbische Zeitung, bei der Verhandlung vertreten durch Tobias Rehm, veröffentlichte die Schmach des mit peinlicher Arroganz vor Gericht aufgetretenen Bürgermeisters plus Entourage zeitnah und ungeschminkt.
Nun hat der Verfügungsbeklagte und Verfahrenssieger Franz Wohnhaas zu Verfahren und Urteil einen neuen Text auf seinem Blog MischDichein-ox.de veröffentlicht. Darin wird unter anderem auch der nicht ganz unwesentliche Kostenaspekt (das nicht wirklich preisgünstige und vollkommen unnötige Verfahren muss der Steuerzahler finanzieren) thematisiert:
Warum sich die Stadt Ochsenhausen (Bürgermeister und Gemeinderat) zu einer solchen – insgesamt über 6000 Euro teuren Gerichtsverhandlung gegenüber einem Bürger der Stadt hinreißen ließ, bleibt ihr Geheimnis. Die Spatzen pfiffen es schon von den Dächern der Stadt, dass diese Verhandlung für die Stadt angesichts der bestehenden Rechts- und Sachlage nur negativ enden konnte. Und wenn dann noch dem Gericht entscheidungsrelevante Unterlagen aus unerklärlichen Gründen vorenthalten werden, dann brauchen sich die Antragsteller nicht wundern. Ein Prof. Dr. als Rechtsanwalt und ein Bürgermeister mit Jurastudium hätte dies aber wissen müssen.
(Franz Wohnhaas Blog MischDichEin-ox.de pdf-Dokument „Landgericht Ravensburg weist die Stadt Ochsenhausen in die Schranken“; Hervorhebg. K. B.)
Aber Wohnhaas ruht sich keinesfalls auf seinen Lorbeeren aus und weist nachdrücklich darauf hin, dass die Stadt Ochsenhausen sogar dem Gericht die entscheidungsrelevanten Dokumente rund um den Eigentümerwechsel des Pflegeheims versagt hat. Klar formuliert er noch einmal sein Anliegen und seine Forderung:
Uns geht es nicht um Streit. Wir wollen nur eine ehrliche, transparente, nachvollziehbare und zukunftsorientierte Gemeindepolitik, bei der u.a. Einrichtungen und Vermögen der Stadt ordnungsgemäß verwaltet und nicht verschleudert werden.
Die Verträge mit der SES [St.-Elisabeth-Stiftung Ochsenhausen – Anmerkg. K. B.] sind aber weder transparent, noch inhaltlich nachvollziehbar und schon gar kein Lottogewinn (Originalton GR Remmele)[.]Und deshalb unser außergerichtlicher Vorschlag:
Der Bürgermeister veröffentlicht im OAZ [Amtsblatt der Stadt Ochsenhausen – Anmerkg. K. B.] baldmöglichst und vollumfänglich
1. die mit der St.Elisabeth-Stiftung am 20.12.2017 abge[l]schossenen Verträge
a) Unternehmenskaufvertrag
b) Geschäftsanteil- und Abtretungsvertrag
c) Erbbaurechtsvertrag Altenzentrum Goldbach (AzGo)
d) Erbbaurechtsvertrag Rottuminsel
e) Verschmelzungsvertrag2. der Bürgermeister informiert über die Herstellungskosten des AzGo (Pflegeheim, Betreute[]Wohnungen, Tiefgarage) bis zum Jahre 1997 und die bis zum Jahr 2017 bei dieser Immobilie vorgenommenen Abschreibungen.
Und wenn dann alle diese Unterlagen auf dem Tisch sind, dann kann jede/r Bürger/in selbst einschätzen, wie viel Vermögen bei dieser Transaktion verschenkt wurde und wer in diesem Zusammenhang unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, der Bürgermeister oder die Initiative. Dazu bedarf es dann keines Gerichtsbeschlusses. Wir stehen auf jeden Fall zu unseren bisherigen Aussagen.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)
Es ist kein gutes Zeichen, dass Bürgermeister Andreas Denzel und der Ochsenhausener Gemeinderat die Offenlegung der genannten Verträge so nachhaltig verweigern und selbst dem Landgericht keine Einsicht gewährte.
Auf dieses Phänomen und dessen Unverträglichkeit mit geltendem Recht geht auch das Urteil ein:
Die von der Verfügungsklägerin angebotene Vorgehensweise, Verträge nur für das Gericht vorzulegen und nur zur Einsichtnahme im Termin, einen dauerhaften Verbleibt bei der Akte mit der Möglichkeit der prozessualen Verwertung auch durch den Verfügungsbeklagten ausdrücklich auszuschließen, ist mit elementaren Grundprinzipien des Zivilprozessrechts (rechtliches Gehör, Art. 103 Abs 1 GG; § 299 Abs. 1 ZPO) nicht zu vereinbaren.
(Landgericht Ravensburg Az. 4 O 378/18 Urteil im Rechtsstreit der Stadt Ochsenhausen gegen Franz Wohnhaas, Entscheidungsgründe Seite 6; Hervorhebg. K. B.)
Merke auf: Nicht nur muss sich Bürgermeister Andreas Denzel in Ravensburg über die Grundrechte seiner Bürger belehren lassen, nein, die Stadt Ochsenhausen samt professoralem Rechtsbeistand machen dem Gericht Verfahrensvorschläge, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind.
Ich glaube, wir müssen uns ernsthafte Sorgen machen?
Das Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg hat aber auch noch etwas anderes gezeigt: Franz Wohnhaas genießt in Ochsenhausen ganz offensichtlich breite Unterstützung. Zu dem Termin in Ravensburg waren rund 20 Bürger mit einem Bus angereist. Das Urteil würdigten sie entgegen der Etikette in Gerichtssälen mit spontanem Applaus.
SaSe wird sich bemühen, eine vom Gericht zur Veröffentlichung freigegebene Volltextversion des Urteils zu bekommen. Was Richter Matthias Schneider dort zu den Grundrechten von Kritikern, Bloggern und Publizisten im politischen Meinungsstreit ausführt, ist weit über Ochsenhausen hinaus von Bedeutung.
Vielleicht möchten die Kritiker vom Forum Langenargen diese Volltextversion des Urteils dann zum Beispiel denjenigen Gemeinderäten in Langenargen zukommen lassen, die sich gegenüber der diesbezüglich nur allzu protokollgeilen Schwäbischen Zeitung in allerlei Diskreditierungen exakt dieses politischen Meinungsstreits und seiner Protagonisten vom Forum Langenargen ergehen?