Inzwischen liegt das Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az. 4 O 378/18) im Einstweiligen Verfügungsverfahren der Stadt Ochsenhausen gegen den Kritiker Franz Wohnhaas schriftlich vor. SaSe hatte die Verhandlung am 21. Februar 2019 und den bedeutsamen Ausgang des Verfahrens hier kommentiert: Der Antrag wurde abgewiesen. In der mündlichen Urteilbegründung hielt Richter Matthias Schneider dem anwesenden Bürgermeister Andreas Denzel einen Vortrag über Meinungsfreiheit, der sich gewaschen hatte. Die Schwäbische Zeitung, bei der Verhandlung vertreten durch Tobias Rehm, veröffentlichte die Schmach des mit peinlicher Arroganz vor Gericht aufgetretenen Bürgermeisters plus Entourage zeitnah und ungeschminkt.
Nun hat der Verfügungsbeklagte und Verfahrenssieger Franz Wohnhaas zu Verfahren und Urteil einen neuen Text auf seinem Blog MischDichein-ox.de veröffentlicht. Darin wird unter anderem auch der nicht ganz unwesentliche Kostenaspekt (das nicht wirklich preisgünstige und vollkommen unnötige Verfahren muss der Steuerzahler finanzieren) thematisiert: Weiterlesen