HInfo54: Regionalverband: Faszinierende Machtfülle jenseits des Dienstrechts

Der Widerstand gegen den neuen Entwurf des Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (RPBO) wird breiter. Das neu gegründete Aktionsbündnis zukunftsfähiger Regionalplan vermeldet steten Zulauf. Waren es zum Zeitpunkt von TS23/21 schon 19 Vereine und Initiativen aus den drei vom Regionalplan betroffenen Landkreisen (Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen), sind inzwischen weitere hinzugekommen. Zum Beispiel: Fridays for Future Sigmaringen, Initiative pro Frischluftschneise Schussental, Lebenwertes Göggingen und der ADFC Kreisverband Ravensburg.

Hilfreich: Wer sich über den aktuellen Stand dieses breiten zivilgesellschaftlichen Engagements gegen den RPBO informieren möchte, wird auf dem von der Salemer Gemeinderätin Petra Karg (Grüne) exzellent betriebenen Blog regionbodenseeoberschwaben bestens bedient. Der/das Blog ist übersichtlich aufgebaut, informativ, aktuell und gut navigierbar.
*

Grafik: Aktionsbündnis zukunftsfähiger Regionalplan / Petra Karg

*

Tektonische Klientelverschiebung?
Wie breit der Widerstand gegen den RPBO-Entwurf tatsächlich ist, lässt sich unschwer an der Tatsache ablesen, dass sich der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), Kreisverband Überlingen-Pfullendorf,  der Petition angeschlossen hat, welche das Aktionsbündnis derzeit vorbereitet. Im BLHV organisiert sind die Landwirte – bisher klassische Klientel der CDU.

Und man fragt sich zunehmend, wessen Interessen denn dann die RVBO-Verbandsversammlung, in der überproportional viele Bürgermeister sitzen, eigentlich noch vertreten?
Antworten auf diese Frage standen ja in der leider durch Formfehler disqualifizierten, ansonsten aber wahrsprechenden Satire unbekannter Autorenschaft (notwendige Distanzierungsklärung hier).
*

Der erkenntnistreibende Werdegang einer Dienstaufsichtsbeschwerde
In TS23/21 Thema war auch die Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) eines ungenannt bleiben wollenden Beschwerdeführers gegen RVBO-Direktor Wilfried Franke. Diese DAB hat sich inzwischen mehr oder weniger erledigt. Die Gründe für dieses Scheitern sind aufschlussreich. Weil: strukturell bedingt, nicht inhaltlich!

Für so einen gravierenden Vorgang wie eine DAB ist es nicht ganz ungeschickt, wenn man VORHER die Hierarchien, Beschwerdewege und Adressaten der tadelnden Schrift abklärt. Das war hier nicht der Fall. Das allerdings verhilft uns nun zu ganz neuen Erkenntnissen. Im Falle Franke adressierte die DAB korrekt das Regierungspräsidium (RP) Tübingen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für den RVBO (siehe dazu auch Angaben im Impressum). Sie ging des Weiteren an das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, in der Rechtsaufsichtshierarchie dann die nächste Stufe über dem RP.

Übersehen hatte der Beschwerdeführer allein die Tatsache, dass der (rein formale) Vorgesetzte von Verbandsdirektor Wilfried Franke der RVBO-Verbandsvorsitzende (und Pfullendorfer Bürgermeister) Thomas Kugler ist. Hierarchisch korrekt hätte sich die DAB also an Kugler wenden müssen. Das ist eine Adresse für diese inhaltsschwere Beschwerde, die jedem Kenner der Szene nur ein müdes Lächeln abringt. Kugler und Franke sind zwei Vektoren desselben Gespanns.

Von daher ist die Adressierung an das RP durchaus nachvollziehbar, nur leider formal nicht korrekt.

Fiel aber zunächst niemanden auf; weder der zuerst berichtenden SchwäZ (hier) noch … mir (in TS23/21)!

Die DAB hat auch ohne formal korrekten Adressaten für Stimmung und Aufmerksamkeit gesorgt. Wilfried Frankes öffentliche (und nichtöffentliche) Reaktion war wenig souverän.

Allerdings wenden Kenner der Szene und Experten der Materie zu Recht ein, dass eine solche DAB die Angelegenheit wenig hilfreich und unnötig personalisiere. Wilfried Franke sei nicht das Problem. Der säße zwischen allen Stühlen. Für den vorliegenden Entwurf verantwortlich sei schlussendlich die Verbandsversammlung als Ganzes, welche den Entwurf in einem regulären Plenum abgestimmt habe. Und sie, die Verbandsversammlung, sei auch verantwortlich für die jetzt festgestellten Fehler.

Abseits des RVBO bestehe das Grundproblem in der Planungshoheit der Gemeinden. Womit die Diskussion bei den Grundfesten unserer Demokratie angekommen wäre.
*

Die Aktionen des Bündnisses sind vielfältig. Für jeden etwas dabei. Wer es sportlich-aversiv mag ….
Foto: Aktionsbündnis zukunftsfähiger Regionalplan

*
Das Wirtschaftsministerium schreibt
Aber die DAB ist nun einmal in der Welt. Zu ihr liegt ein Antwortschreiben des Wirtschaftsministeriums BW an den Beschwerdeführer vor, das aufhorchen lässt.

(Zum Verständnis nachfolgenden Zitates aus dem Brief, der auch dieser Redaktion vorliegt, folgende Erklärung:  Auf den frühen Hinweis an den Beschwerdeführer, seine erste Adresse für eine DAB laute Kugler, bekundete der dann den Wunsch, die Angelegenheit möge von RP und WM bearbeitet werden.)

Wie bereits mit Schreiben vom 10. Februar 2021 mitgeteilt, ist gem. § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LpIG) der Verbandsvorsitzende Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde für die Beamten des Regionalverbands und für entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerden zuständig. Bitte beachten Sie, dass Dienstbehörden gesetzlich bestimmt sind und grundsätzlich nicht durch den Beschwerdeführer, andere Personen oder Behörden festgelegt werden können.
(Schreiben des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 01.03.2021 an den Verfasser der DAB)

So weit, so gut, so informativ. Akteure schreiben in ihr Merkheft: „Adressaten von DABs kann man sich nicht aussuchen.“

Mit dem nächsten Absatz dann kommt der Moment, wo Jumbo Wasser lässt:

Weiterhin möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass der Verbandsvorsitzende gem. § 39. 1 Satz 2 Landesplanungsgesetz ehrenamtlich tätig ist und nicht dem Dienstrecht/der Dienstaufsicht unterliegt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Verbandsvorsitzenden Kugler wäre somit gesetzlich auch nicht möglich. Gem. § 39 Abs. 1 S. 3 LplG gelten für den Verbandsvorsitzenden die für Gemeinderäte maßgebenden Vorschriften.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

WHAT? Der Vorsitzende eines Regionalverbands mit einer Machtfülle, dass die Sau das Gruseln lernt, einer Machtfülle, welche die infrastrukturelle Entwicklung von gleich drei Landkreisen für die nächsten 15 bis 20 Jahren festtackert und dabei einen atemberaubenden Flächenverbrauch festschreibt, dieser Mensch ist ehrenamtlich tätig und unterliegt keiner Dienstaufsicht und keinem Dienstrecht? Und ist damit für den Bürger über disziplinarische Wege nicht mehr erreichbar?

Strukturell gesehen und unter dem wünschenswerten Ziel, Interventionsmöglichkeiten einzelner Bürger weitgehend zu verhindern, ist das gefickt eingeschädelt! Das sind eben die Besonderheiten von öffentlichen Körperschaften (hier). Tröstlich immerhin: Sie sind auch juristische Personen und können daher Träger von Rechten und Pflichten sein, im eigenen Namen klagen – wichtiger aber noch: und verklagt werden (hier).

Unterm Strich führen diese strukturellen Bedingungen dazu, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen RVBO-Direktor Wilfried Franke ohne weitere Diskussion im Sande verläuft. Der Beschwerdeführer gibt dieser Redaktion gegenüber an, trotzdem mit deren Ergebnis zufrieden zu sein: Bestimmte Informationen hätten ihre Adressaten – vornehmlich zum Beispiel das Wirtschaftsministerium – erreicht.
*

Ja, wo läuft sie denn hin – die DAB gegen RVBO-Direktor Wilfried Franke? Allerdings ist es möglicherweise nicht wirklich ein Schaden, wenn sich ihre Spuren im Nichts verlieren, weil die Personalisierung des Konflikts auf die genannte Person am eigentlichen Problem vorbeizielt.
Bild von Free-Photos auf Pixabay

 

Hunderte von Beschwerden gegen den Regionalplan-Entwurf
Glücklicherweise gibt es noch mehr Belege dafür, dass sich Demokratie und Bürger reichlich vergeblich dafür abstrampeln, den vorliegenden RP-Entwurf wenigstens noch grob in Einklang mit dem Anforderungen der Zeit zu bringen. So berichtet die SchwäZ am 2. März 2021, es seien „Hunderte von Einwendungen“ eingegangen. Wie viele es konkret sind, kann nicht einmal Franke selbst der Zeitung angeben. Im Grunde ist das auch vollkommen gleichgültig, denn all diese Beschwerden haben kaum Gewicht. Die Verbandsversammlung nimmt sie zur Kenntnis. Und das war’s?

Wenig glaubwürdig klingt Frankes Behauptung, auch von denjenigen Gruppen, die  den Klimaschützern gegenüberstehen, kämen Beschwerden. Im den genannten Artikel nennt er ausdrücklich die Landwirte.

Eigenartig: Gerade hatten wir doch gelernt, dass der BLHV als prominenteste Interessenvertretung der Landwirte sich der Petition des Aktionsbündnisses anschließe? Die SchwäZ wäre allerdings nicht die SchwäZ, wenn sie solche eklatanten Widersprüche aufgreifen und ihnen nachgehen würde. Sieh zu, wie du alleine klarkommst, Leser!

Wie „fair“ der RVBO-Direktor argumentiert – von der SchwäZ wieder schweigend attestiert – sieht man an diesem Franke-Output:

Neben Privatmenschen hatten auch die sogenannten Träger öffentlicher Belange bis Ende Februar Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. „Die IHK macht sich beispielsweise Sorgen, dass im Bodenseekreis nicht ausreichend Bauflächen vorgehalten werden.“
Diese Haltung sei „fundamental konträr“ zur Meinung des Aktionsbündnisses von Umweltschützern, die dem Regionalverband vorwerfen, zu wirtschaftsfreundlich zu sein. Franke macht keinen Hehl daraus, dass ihn der Widerstand vonseiten der Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen, der dem Regionalverband seit einigen Monaten ins Gesicht bläst, ärgert. „Seit sechs Jahren diskutieren wir den Regionalplan. Ich frage mich, wo waren die ,Scientists for future’ all die Jahre?“
(Schwäbische Zeitung 02.03.2021: „Hunderte von Beschwerden gegen Regionalplan gehen ein“; Hervorhebg. K. B.)

Zwar verfüge ich über kein entsprechendes Mandat der Scientists for Future (S4F), würde mich dann aber doch schützend vor diese stellen wollen mit dem auch für Wilfried Franke frei verfügbaren Wissen, dass sich die S4F erst 2018 gegründet haben. Überdies habe es frühere Stellungnahme zum Beispiel zur Bevölkerungsprognose gegeben. Aber Frankes Vorwurf an die S4F ist der klassische Beamten-Habitus: Von Ehrenamtlern auch noch eine Bringschuld einfordern!

Zu dem Dissens mit den S4F gab es ein „Klärgespräch“ zwischen beiden Parteien, dessen Ergebnisse hier zusammengefasst werden (hier).

 

Hast Du etwas zu sagen?

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.