Tag Archiv:Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

TS10/21: Aschauer Achberg: Das Landratsamt Ravensburg ist jetzt wach und trippelt den Krähentanz

Ja, natürlich. War eh klar: Kaum war TS09/21 mit der Kritik an der immer noch fehlenden Presseauskunft des Landratsamts Ravensburg zur Causa Bürgermeister Dr. Johannes Aschauer erschienen, trudelte dieselbe hier ein.

Wie auszugsweise schon angesprochen, hatte ich der Kommunalaufsicht Fragen zu den schockierenden Details des Aschauer-Briefes betreffs des Ausspionierens eines Bauhof-Mitarbeiters der Stadt Lindau gestellt. Aschauers Denunziation führte seinerzeit zur Kündigung des Mannes. Dazu schreibt das Landratsamt Ravensburg (LRA RV):

Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt wurde bisher nicht an den Landkreis herangetragen, die weiteren Details und der Zeitraum des Vorwurfs sind nicht bekannt. Eine rechtliche Bewertung werden wir vornehmen, falls der Betroffene oder eine andere Bürgerin/ein anderer Bürger der Gemeinde Achberg hierzu eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben sollte.
(Presseauskunft Landratsamt Ravensburg am 25.01.20201)

Prima. Dann wird also nichts weiter passieren. Denn der Betroffene selbst wird garantiert keine Beschwerde führen. Die heißt übrigens in Bezug auf Bürgermeister „Fachaufsichtsbeschwerde“ und nicht, wie hier fälschlich geschrieben, „Dienstaufsichtsbeschwerde“. Das Denunziationsopfer muss – wie viele seiner Kolleg*innen – in Achberg leben. Und welcher Terror über diejenigen hereinbricht, die es wagen, Kritik am Achberger Bürgermeister zu üben, hatten wir ja gerade erst wieder in TS09/21 gesehen. Der gechasste Bauhof-Mitarbeiter hat auch dieser Redaktion gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er in dieser ja schon einige Jahre zurückliegenden Angelegenheit nichts mehr unternehmen werde. Die bekam ja nur durch die schockierenden Geständnisse des Achberger Bürgermeisters in seinem Januar-Brief neue Aktualität.
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TS142/20: #LaWahl: So schreibt die SchwäZ den Kandidaten Achim Krafft hoch!

Yes. Genau so hatte ich mir das in Ungefähr vorgestellt. Jetzt dürfen wir die nächsten Wochen gemütlich zurückgelehnt beobachten, wie die SchwäZ ihren „Favoriten“ für die Bürgermeisterwahl in Langenargen hoch- und damit natürlich automatisch „andere“ aussichtsreiche Bewerber runterschreibt.

SchwäZ-Redakteurin Tanja Poimer fängt damit schon am 13. Oktober 2020 in ihrem Beitrag „Bürgermeisterwahl in Langenargen: Das sind die vier Kandidaten“ an.

Bevor wir uns auf die klare sprachliche Wahlempfehlung der SchwäZ stürzen, ein Blick auf die schiere Optik des Online-Artikels:
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Bildzitat Screenshot Schwäbische Zeitung 13.10.2020: Schon allein grafisch kommt der Bürgermeister-Kandidat Ole Münder in dem Artikel nicht vor – zumindest nicht in der Hervorhebung. Sowohl Amtsinhaber Achim Krafft wie Kandidat Walkucz kriegen eine Hervorhebung mit Fettdruck; bei Ole Münder jedoch wird lediglich die Stadt Würzburg hervorgehoben und als Link markiert. Tricky! Aber wie mein Maileingang beweist: Die SchwäZ-Leser bemerken solche Manipulationen.

Fällt auf: Nur die beiden Kandidaten Achim Krafft und Mark Walkucz werden grafisch und durch Fettdruck (weil mit Links) hervorgehoben. Beim Kandidaten Ole Münder jedoch erfolgt der fettgedruckte Hinweis auf die Stadt Würzburg. Die hat natürlich mit dem Bürgermeisterwahlkampf in Langenargen so gut wie gar nichts zu tun, auch wenn sie der bisherige und vor allem auch langjährige Arbeitgeber des Diplom-Verwaltungswirts ist.

Doch auch Poimer weiß: Das Auge liest mit …  Mit einem Link auf Ole Münders Wahlkampf-Homepage hätte man diesen schönen optischen Effekt natürlich ruiniert … Weiterlesen

HInfo53: Bauplatzvergabe: Gemeinden verstoßen mutmaßlich weiterhin gegen gerichtliche Auffassung

Die Nachwehen der Causa Ummendorf sind beträchtlich. Und zwar beträchtlich niederschmetternd. Nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) im April 2020 seine Urteilsbegründung in dem genannten Verfahren (Az.: 3 K 3574/19) veröffentlicht hatte, lässt sich bisher nicht feststellen, dass außer den darin genannten formalen Kriterien (Öffentlichkeit der Beratung etc.) insbesondere die raren inhaltlichen Grundsätze bei der Bauplatzvergabe vieler Gemeinden berücksichtigt werden. Als ein Beispiel von vielen sei die Gemeinde Schemmerhofen genannt. Sie liegt im Landkreis Biberach und mithin im Zentrum der vergaberechtlichen Abenteuerpraxis – weit jenseits richterlicher Weisungen.

Wie stark die aktuelle Vergabepraxis vom geltenden Recht und den vom VG Sig gemachten Vorgaben abweiche und woran genau das festzumachen ist, das erklärt eine aktuelle Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hindennach, Leuze & Partner, Esslingen: „Weiterhin gemeindliche Bauplatzvergabe entgegen richterlicher Auffassung“.

Zum Verständnis: Oliver Leuze ist der Rechtsanwalt des Klägers im obigen Verwaltungsgerichtsverfahren und deren Verwandtschaft beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Sein Qualitätsnachweis: Er obsiegte.

Bevor wir zu der brillanten Aufbereitung der Thematik kommen, hier noch schnell der Hinweis darauf, wie politisch unerwünscht diese essentielle Erhellung zu der komplexen verwaltungsrechtlichen Materie ist. Die Pressemitteilung wurde mit einem großen Verteiler an alle möglichen Medien inklusive der regionalen Tageszeitungen verschickt. Veröffentlicht wurde sie aber bisher lediglich vom Wochenblatt.

Nachstehend die anwaltliche Pressemitteilung im Original ungekürzt in Blau. Ich teile die PM zur besseren Verständlichkeit in zwei Teile. Im ersten Teil wird Bekanntes zum bisherigen Verlauf des Verfahrens zusammengefasst. Auch die formalen Kriterien, die allein in den Köpfen der Verantwortlichen angekommen zu sein scheinen, werden noch einmal genannt: Weiterlesen

TS91/20: Gemeinde Ummendorf veröffentlicht Kläger-Daten im Internet – Landesdatenschutzbeauftragter schreitet ein

Wer sich ein grobes Bild davon verschaffen möchte, wie viel Sachkompetenz Deutschlands pompöse Entscheidungsträger und solche, die sich dafür halten, aufweisen, dem sei die aktuelle Verteidigung der taz-Kolumne (Satire!) „All cops are berufsunfähig“ von taz-Anwalt Johannes Eisenberg ans Herz gelegt. Auch wenn ich die Schlusspointe der Satire-Kollegin in der taz vergangener Woche, die jetzt auf einmal ursächlich für die Krawalle in Stuttgart gewesen sein soll, nicht gutheiße, zeigt der Jurist im verlinkten Beitrag überzeugend auf, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer offensichtlich die Verfassung nicht kennt und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung missachtet. Oder kurz: Er beweist dessen Inkompetenz.

Zur – meine Meinung – schmeißteuren Inkompetenz des Ummendorfer Bürgermeisters Klaus B. Reichert – im Kontext der Bauplatzvergabe – hatte sich vor Kurzem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az.: 3 K 3574/19) umfassend geäußert. In meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ hatte ich die multiplen „Dehnungen“ geltenden Rechts durch die Gemeinde Ummendorf dezidiert aufgezählt.

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Bürgermeister Klaus B. Reichert verletzt weiter geltendes Recht
Irgendeine pädagogische Wirkung allerdings hat das Urteil offensichtlich nicht entfaltet, wie die jüngsten Entwicklungen in der Gemeinde Ummendorf belegen. Gestern Abend fand eine Gemeinderatssitzung wieder zum Thema Bauplatzvergabe statt, die einige Anwesende nachgerade sprachlos macht. Die Blogger-Kollegin Elke Krieg war dort. Was sie berichtet, beschreibt die vollständige Farce von Demokratie. Das geht so weit, dass der die Versammlung moderierende Rechtsanwalt Professor Dr. Andreas Staudacher die Gemeinderäte über die „juristisch Dogmatik“ informiert haben soll.  Er referierte über die Frage, wie man eine demokratische Gemeinderatssitzung abhält.

Ist das nicht ein bisschen spät? Weiterlesen

TS33/20: Ummendorf: SchwäZ-Artikel, die den Boden bereiten

Der Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert ist empört. WENN man der (Hof-)Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung vom 4. März 2020 glauben möchte.

Zu Empörung hat dieser Bürgermeister auch reichlich Anlass – zuvorderst vielleicht die Empörung über den Riesenschlammassel, den er selbst und seine Verwaltung für die bauwilligen Familien des Neubaugebietes „Heidengäßle / Mühlbürgle II“ angerichtet hat. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat zur defizitären Rechtmäßigkeit des Vergabeprozedere eine dezidiert kritische und dem BüM nicht so arg schmeichelnde Meinung, die es unter anderem in einem Beschluss im Sommer 2019 zum Ausdruck brachte. Nächste Woche ist Verhandlung dazu in Sigmaringen.

Aber nein, nicht wie zurecht zu erwarten und der Bauplatzvergabe-Schlammasselquantität wie –qualität angemessen bewirft sich Klaus B. Reichert von allen Seiten mit Asche. Stattdessen wirft er selbst … mit starken Vorwürfen um sich. Und zwar – ganz im Trend der populistischen Zeit – gegen die EU. Weiterlesen

TS94/19: Energiepark Hahnennest: In Ostrach werde für Fluchtursachen gemolken

In der Schwäbischen Zeitung (SZ) ist am 19. September 2019 ein bemerkenswerter Leserbrief zum Thema 1.000-Kühe-Stall in Ostrach (Landkreis Sigmaringen), Energiepark Hahnennest (EPH), erschienen. Die Umstände dieser Veröffentlichung (Kürzungen des Originals sowie die gewählte Ausgabe) sind berichtenswert. SaSe berichtet.

Bevor wir zu den unterhaltsamen Details der Leserbrief-Veröffentlichung in der SZ kommen, hier zwei weitere Kurzmeldungen: Über den vom BUND Landesverband Baden-Württemberg beim Verwaltungsgericht Sigmaringen am 19. Juni 2019 gestellte Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Bau des Megastalls ist (immer) noch nicht entschieden. Über die Gründe für diese Verzögerung lässt sich nur spekulieren. Aber wie im Fall Ummendorf und Biberach zu lernen war, kauert die Mensch gewordene Bockigkeit gelegentlich auch unter den wehenden Roben von Verfügungsbeklagten, die mit den vom Gericht angeforderten Unterlagen nicht beikommen. In besonderen Härtefällen muss dann sogar der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einschreiten, um einer Gemeinde Ummendorf klarzumachen, dass dem Gericht tatsächlich die geforderten Verwaltungsakten vorzulegen sind. Schlimm mit dem Rechtsstaat!

Auch wenn ich als Satirikerin für Hoffnung nicht zuständig bin, schöpfe ich diese aus der Tatsache der zeitlichen Dauer des Verfahrens. In Ummendorf hat es dann ja auch noch geklappt.

Zweiter Hinweis: Das ohnehin schon wuchernde Firmengeflecht rund um den EPH wurde am 1. April 2019 um ein weiteres Unternehmen erweitert: Milchpark Besitzgesellschaft mbH (HRB 738198). Gegenstand der Gesellschaft ist: „Das Mieten und Kaufen von Grundstücken im „Sonderbaugebiet Milchpark Hahnennest“, das Errichten von Gebäuden und Stallungen sowie die Vermietung der Gebäude und Stallungen an die Betreibergesellschaft“ (Quelle).

Man sieht es gleich: das klassische Geschäft von sogenannten Landwirten: „das Mieten und Kaufen von Grundstücken“ …

Gegebenenfalls kommen wir ich später auf dieses Schmankerl zurück …

Jetzt soll es erst einmal um den Leserbrief an die SZ des Ravensburger Internisten Dr. Frank Matschinski gehen. Diese globale Zusammenhänge übersichtlich darstellende Lesermeinung wurde zwar am 19. September 2019 veröffentlicht; allerdings wohl nicht in der Ausgabe Ravensburg. Außerdem wurde der Leserbrief um eine aussagekräftige Passage gekürzt, welche die SZ in ihrem Berichtsverhalten betreffs des 1.000-Kühe-Stalls kritisiert. Weiterlesen

TS92/19: Bauplatzstreit Ummendorf: Die Schwäbische berichtet einseitig und manipulativ

Ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen rund um die Bauplatzvergabe in Ummendorf (Landkreis Biberach) ist nicht absehbar. SaSe hatte im Juni 2019 über den spektakulären Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen mehrfach berichtet: TS65/19, TS70/19 und TS74/19.

Mehrfach berichtet hat auch die Schwäbische Zeitung (SZ). Und der SZ-Redakteur Markus Dreher greift das Thema am 14. September 2019 (und folgende; der Artikel hat mehrere Veröffentlichungsdaten!) erneut auf: „Im Ummendorfer Bauplatzstreit geht’s jetzt um die Hauptsache“.

Aber auch dieses Mal genügt die SZ dem journalistischen Grundsatz der ausgewogenen Berichterstattung nicht. Denn kein einziges Mal bisher kam der Verfügungskläger, der die ganze Sache überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte, bei der SZ zu Wort. Dreher scheint zu wissen, dass er mit dieser groben Verletzung des Pressekodex hart am Wind segelt. Und er versucht, sich folgendermaßen aus der Verantwortung zu winden:

Der Gemeinderat Thomas Dörflinger hatte ja vor der Sommerpause angeregt, dies zu versuchen. Nach Reicherts Auskunft lehnten die Kläger sein Gesprächsangebot schlussendlich ab, nachdem er auf der Anwesenheit eines Zeugen bestanden habe. Wie die Kläger den Ablauf schildern würden, ist unbekannt: Weder Gerichte noch die Gemeinde sagen, wer die Kläger sind.
(Schwäbische Zeitung 14.09.2019: „Im Ummendorfer Bauplatzstreit geht’s jetzt um die Hauptsache“; Hervorhebg. K. B.)

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Ganz offensichtlich möchte Markus Dreher damit dem Leser suggerieren, dass die SZ leider (*schnief) gar nicht weiß, wer der Verfügungskläger ist. Weiterlesen

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