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TS89/20: Offener Brief an Bürgermeister Manfred Härle: Können Sie sich keinen guten Anwalt leisten?

In Reaktion auf meinen TagesSenf vom 26. Mai 2020 „TS76/20: Offener Brief an den CDU-Ortsverband Salem: Wieso schreibt ein Rathaus-Mitarbeiter Ihre Pressemitteilung?“ habe ich am 13. (!) Juni 2020 per Einschreiben Einwurf eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung namens und im Auftrag des Salemer Bürgermeisters Manfred Härle (CDU!) i. e. „Gemeinde Salem“ erhalten.

Nachstehender offener Brief, der entgegen des Usus in der Region auch tatsächlich offen ist, antwortet sowohl Herrn Bürgermeister Manfred Härle wie auch dem für diese Abmahnung beauftragten Rechtsanwalt.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung dieses offenen Briefes ergeht per E-Mail entsprechende Mitteilung mit dem Link auf diesen Text an Härle wie auch die beauftragte Anwaltskanzlei. Des Weiteren werden alle Räte im Gemeinderat Salem per E-Mail von dem Vorgang unterrichtet.
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Foto: rotmarder / pixelio.de

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Härle,

herzlichen Dank für die von Ihnen beauftragte Abmahnung, die mir per Einschreiben Einwurf am 13. Juni 2020 postalisch zugegangen ist. In der Abmahnung versucht der von Ihnen mandatierte Rechtsanwalt, mir unter Verweis auf ein angeblich fehlendes Fragezeichen in dem betreffenden, aber noch nicht einmal korrekt bezeichneten Artikel eine falsche Tatsachenbehauptung unterzuschieben.
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