TS89/20: Offener Brief an Bürgermeister Manfred Härle: Können Sie sich keinen guten Anwalt leisten?

In Reaktion auf meinen TagesSenf vom 26. Mai 2020 „TS76/20: Offener Brief an den CDU-Ortsverband Salem: Wieso schreibt ein Rathaus-Mitarbeiter Ihre Pressemitteilung?“ habe ich am 13. (!) Juni 2020 per Einschreiben Einwurf eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung namens und im Auftrag des Salemer Bürgermeisters Manfred Härle (CDU!) i. e. „Gemeinde Salem“ erhalten.

Nachstehender offener Brief, der entgegen des Usus in der Region auch tatsächlich offen ist, antwortet sowohl Herrn Bürgermeister Manfred Härle wie auch dem für diese Abmahnung beauftragten Rechtsanwalt.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung dieses offenen Briefes ergeht per E-Mail entsprechende Mitteilung mit dem Link auf diesen Text an Härle wie auch die beauftragte Anwaltskanzlei. Des Weiteren werden alle Räte im Gemeinderat Salem per E-Mail von dem Vorgang unterrichtet.
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Foto: rotmarder / pixelio.de

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Härle,

herzlichen Dank für die von Ihnen beauftragte Abmahnung, die mir per Einschreiben Einwurf am 13. Juni 2020 postalisch zugegangen ist. In der Abmahnung versucht der von Ihnen mandatierte Rechtsanwalt, mir unter Verweis auf ein angeblich fehlendes Fragezeichen in dem betreffenden, aber noch nicht einmal korrekt bezeichneten Artikel eine falsche Tatsachenbehauptung unterzuschieben.

Der Abmahnung liegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine „Gebührenberechnung“ in Höhe von Euro 574,44 bei.

Dank gebührt Ihnen für diese bisher steilste Steilvorlage an die Satirikerin. In mehr als fünf Jahren publizistischer Tätigkeit auf diesem Blog konnte ich noch keinen einzigen Bürgermeister (oder anderen von meiner Schreibe Betroffenen) zu dieser sagenhaften Dummheit verführen. The winner is: Manfred Härle, ein Bürgermeister, der eine Journalistin/Bloggerin wegen eines angeblich fehlenden Fragezeichens anwaltlich abmahnen lässt! Vernichtender kann man sich selbst nicht zum Horst machen?

Haben Sie denn aus den diesbezüglichen Fehlern Ihrer Amtskollegen in jüngster Zeit so gar nichts gelernt? Ich darf da nur an die Causa Stadt Ochsenhausen gegen den Blogger Franz Wohnhaas mit der furiosen mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Ravensburg im Februar 2019 erinnern (Eindrücke).

Das war ein wahres Hochfest der Demokratie und Meinungsfreiheit, bei dem der Richter Ihren Amtskollegen Andreas Denzel nach allen Regeln der Demokratie zusammengefaltet hat! Sein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde abgewiesen (Landgericht Ravensburg Az.: 4 O 378/18).

Nicht anders erging es Bürgermeister Thomas Kleinschmidt, Wasserburg. Dessen Klage gegen Dr. Alfred Hurst, der seine Hoheit auf Facebook als „Inkarnation der Unfähigkeit und Arroganz“ bezeichnet hatte, wurde vom Landgericht Kempten am 6. Februar 2020 als unbegründet abgewiesen (Az.: 21 O 1463/19; SchwäZ-Bericht).

Haben Sie das mit den Kosten für das Verfahren gegen mich, in das Sie sich selbst und ohne Not hineingezwungen haben, vorher mit Ihrem Gemeinderat abgeklärt? Sowohl im Fall Ochsenhausen wie im Fall Wasserburg blieben die hohen Verfahrens- und Gerichtskosten für das gekränkte Ego eines weinerlichen Bürgermeisters am Steuerzahler hängen.
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Foto: Gabi Schönemann / pixelio.de

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Zahlreiche formale Mängel Ihrer Abmahnung
Leider habe ich für unseren Fall jetzt so viele schlechte Nachrichten für Sie, dass ich kaum weiß, wo ich mit deren Listung anfangen soll. Vielleicht mit den schier unfassbaren formalen Mängeln der „Abmahnung“ selbst? Die ist deshalb in Anführungszeichen zu setzen, weil deren Defizite so gravierend sind, dass die Rechtswirksamkeit als solche meines Erachtens infrage gestellt ist.

Wenn Sie eine Satire-Sau wie mich zur Strecke bringen wollen, müssen Sie dann aber schon ein bisschen mehr ins Equipment investieren? Mit der Nagelschere auf Großwildjagd zu gehen, das kann ganz bös‘ ins Auge gehen. Und mit Tätigkeitsschwerpunkten wie zum Beispiel Arbeits- und Familienrecht scheint mir der von Ihnen mandatierte Rechtsanwalt dramatisch vorbeiqualifiziert?  Medienrecht heutzutage ist eine äußerst anspruchsvolle Disziplin, die professionell auszuüben man mindestens die Merkmale einer korrekten äußerungsrechtlichen Abmahnung beherrschen sollte?

Das beginnt mit dem Betreff, der bei einer Abmahnung, das mag jetzt für Sie und Ihren Jura-Hobbit überraschend kommen, diesen Begriff wenigstens auch aufweisen sollte. Als Eselsbrücke können Sie sich merken: Bei Rechnungen schreibt man auch „Rechnung“ drüber. Und ein Kaufvertrag erhält den letzten Schick mit der Überschrift „Kaufvertrag“.

Bei äußerungsrechtlichen Abmahnungen ist es des Weiteren zwingend, den publizistischen Erscheinungsort und bei digitalen Erzeugnissen deren exakte Internetadresse korrekt zu benennen. Wenn Sie mit dem mir vorliegenden Dilettantenschrieb zum Gericht schlappen möchten, hat kein Richter dort überhaupt die Chance, den von Ihnen inkriminierten Artikel auf meinem Blog zu finden.

Mir persönlich fehlt auch schmerzlich eine juristische Begründung Ihrer Aktivlegitimation. Was haben Sie denn mit der ganzen Angelegenheit zu tun? Der offene Brief richtete sich an den Vorsitzenden des CDU-Ortsverbandes Salem, Franz Jehle. Zwar sind Sie als Verwaltungschef auch für Ihren in meinem Artikeltext namentlich nicht genannten Mitarbeiter zuständig, aber weder der noch Sie sind Gegenstand meiner Kritik.

Ihr Spitzenanwalt möge mir die Begründung Ihrer Aktivlegitimation bitte dringend nachreichen! Wir sind doch nicht bei den Flottensprotten!
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Inkriminiertes Zitat wurde vom Anwalt manipuliert
Damit eine anwaltliche, äußerungsrechtliche Abmahnung zu einer solchen wird, ist es darüber hinaus zwingend vorgeschrieben, dass die inkriminierte Äußerung vollständig und korrekt angegeben wird. In Ermangelung überzeugender Argumente greift Ihr Freizeit-Abmahner hier zu einer ziemlich schäbigen Manipulation meines Artikels. Er zitiert meinen Artikel TS76/20 wie folgt:

„Wieso schreibt ein Mitarbeiter von Bürgermeister Manfred Härle eine Pressemitteilung des CDU-Ortsverbandes Salem (…).“
lhre Behauptung wird zwar eingeleitet „Vergeben Sie mir die scheue Frage:“ lhrer eigentlichen Aussage ist jedoch kein Fragezeichen nachgestellt, sondern ein Punkt. Sie stellen damit keine Frage sondern tätigen eine Behauptung.
(Als Abmahnung nicht bezeichnete Abmahnung eines Rechtsanwalts im Auftrag der Gemeinde Salem an die Journalistin Karin Burger vom 10.06.2020; farbliche  Hervorhebg. K. B.)

So richtig hat sich Ihr „Experte“ dann aber doch nicht getraut, das ursprüngliche Zitat zu verändern. Um der Wahrheit aus dem Weg zu gehen, wählt er stattdessen die runden Klammern mit den drei Punkten.

Kleine Beckmesserei von mir: Ganz korrekt verwendet man bei Textauslassungen NUR eckige (solche: […]) Klammern, nicht runde ((..)). Hier kann BüM Härle noch etwas lernen! Aber solche Feinheiten sind vermutlich im Preis Ihres Discounter-Anwalts nicht drin?

Diese Textauslassung beim Zitat in der Abmahnung ist natürlich tricky! Denn exakt die Satzteile, die er damit tilgt, erklären das fehlende Fragezeichen.

Das vollständige Zitat stattdessen lautet:

Vergeben Sie mir die scheue Frage: Wieso schreibt ein Mitarbeiter von Bürgermeister Manfred Härle eine Pressemitteilung des CDU-Ortsverbands Salem, die den völlig unverdächtigen Titel trägt: „CDU  steht hinter Eilentscheidung des Bürgermeisters“.
(
Blog SatireSenf.de „TS76/20: Offener Brief an den CDU-Ortsverband Salem: Wieso schreibt ein Rathaus-Mitarbeiter Ihre Pressemitteilung?“; Hervorhebg. nicht wie im Original)

Ich kann gern mit meinen Kollegen aus der Linguistik ausdiskutieren, inwieweit ein Fragezeichen nach dem Zitat noch Sinn macht und vom Leser in den Zusammenhang mit der Eingangsfrage gestellt wird.
Sprachwissenschaftlicher Fakt ganz unberührt davon bleibt: Eine Frage – und insbesondere eine W-Frage – wird nicht erst und allein durch das Fragezeichen zu einer solchen. Meine „Frage ohne Fragezeichen“ ist schon ad 1) durch die Einleitung („Vergeben Sie mir die scheue FRAGE“), ad 2) durch das W-Fragewort („wieso“) sowie ad 3) durch die für Fragen spezifische Satzstellung eindeutig und unzweifelhaft als Frage markiert. Auch ohne abschließendes Fragezeichen. Das übrigens finden Sie auch noch einmal in der Überschrift des Artikels wieder.

Damit bricht dann Ihre windige (juristische?)  Argumentation endgültig zusammen, bei der Sie mir aufgrund des fehlenden Fragezeichens eine falsche Tatsachenbehauptung unterstellen möchten.

Es ist eine Binse, dass Rechtsanwälte auch nur mit Wasser kochen. Ihr ausgesuchtes Exemplar allerdings ersetzt das auch pyrotechnisch durchaus protektive Ingredienz durch ein lauwarmes Lüftchen. Achtung: Brand- und Explosionsgefahr!

Ich hoffe, Ihr Medienrecht-Praktikant hat wenigstens sofort einen Screenshot meines Artikels gefertigt, um solcherart vor Gericht für den Fall gerüstet zu sein, dass ich den Artikel nachträglich manipuliert hätte?

Wir können das Ganze auch abkürzen. Wenn Sie mich wieder einmal abmahnen wollen: Für drei Hunnis fertige ich Ihnen eine formvollende äußerungsrechtliche Abmahnung. Auch an mich selbst. Sie sparen dem Steuerzahler Euro 274,44. Kommen wir ins Geschäft? Und bedenken Sie auch die rufschädigende Wirkung eines solchen juristischen Dilettantentangos wie dem vorliegenden Schrieb!

Foto: Thommy Weiss / pixelio.de


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Kaum noch eine Chance auf einstweiligen Rechtsschutz?
Wer seine Truppen mit derartigem Getöse in die Schlacht schickt, hat hoffentlich einen Plan? Haben Sie, Herr Bürgermeister Manfred Härle, einen Plan? Einen Plan für den Fall, dass Ihr linkischer Einschüchterungsversuch einer Journalistin nicht funzt? Denn für den Fortgang der Angelegenheit kann ich Ihnen jetzt schon garantieren:

+ Keine Unterschrift: Frau Burger unterschreibt die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht.
+ Keine Textänderung: Frau Burger ändert nichts, aber auch gar nichts an dem strittigen Text TS76/20.
+ Keine Zahlung: Frau  Burger zahlt die der Abmahnung beigefügte „Gebührenberechnung“ in Höhe von Euro 574,44 nicht.

Der übliche Weg in solchen Fällen ist ja folgender: Wenn die/der abgemahnte Journalist*in die inkriminierten Äußerungen nicht entfernt, die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet und die Anwaltsliquidation nicht bezahlt, wendet sich der Abmahner an das zuständige Gericht. (Achtung: Bei Internetpublikationen „fliegender“ Gerichtsstandort, weshalb meistens eine der drei Pressekammern in Deutschland angerufen wird.) Dort stellt er einen Antrag auf einstweilige Verfügung.

Aber diese Chance für die Gemeinde Salem hat Ihr Spitzenanwalt durch extrem große Zeitfenster vermutlich auch schon versemmelt:

+ Der Artikel ist am 26. Mai 2020 erschienen.
+ Ihre Prozessvollmacht datiert vom 29. Mai 2020.
+ Dann braucht Ihr Jurisprudenz-Einstein doch sage und schreibe 12 (zwölf!) Tage, bis er auf die krude Idee mit dem fehlenden Fragezeichen kommt, um am 10. Juni 2020 dann endlich seine „Abmahnung“ zu Papier zu bringen.
+ Durch die Tatsache, dass mir zur Änderung des inkriminierten Textes und zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung dann auch noch Zeit bis zum 24. Juni 2020 (also fast vier Wochen nach Erscheinungsdatum des Artikels) eingeräumt wird, bekunden Sie gegenüber dem Gericht zweifelsfrei, dass kein Anlass zu irgendeiner Eile besteht. Und mithin auch kein einstweiliger Rechtsschutz mehr beantragt werden kann. Eine klarere Willensbekundung seitens des potentiellen Verfügungsklägers, dass er keinen Schaden aus TS76/20 für sich befürchtet, ist schwerlich denkbar.

Bravo! Und den Streisand-Effekt kriegen Sie noch gratis dazu. Sie sind mir ja mal ein beneidenswerter Glückspilz?

Dem erschütternd linkischen und für die Gemeinde Salem blamablen Abmahnvorgehen entnehme ich auch, dass Sie offensichtlich nicht wissen, mit wem Sie es zu tun haben? Sie haben das Pech, sich mit einer Einzelkämpfer-Journalistin angelegt zu haben, die bundesweit über eine Presserechtsprozesserfahrung verfügt, die ihresgleichen sucht – abgesehen von meinem Journalisten-Kollegen Stephan Loipfinger. Der stellt mich noch weit in den Schatten. Ich möchte mich hier nicht im Eigenlob verlieren, aber im Kontext eines früheren Blogs von mir habe ich von fünf mir aufgenötigten Presserechtsprozessen exakt gewonnen: fünf! Einen davon vor dem Oberlandesgericht Köln.

Wie sieht Ihre Prozessbilanz aus?

Bei den anwaltlichen Abmahnungen dagegen kann ich Ihnen keine konkreten Zahlen mehr nennen; es waren einfach zu viele. Aber keine derer war dermaßen substanz- und hilflos wie die der Gemeinde Salem. Dabei gibt es einem doch schon die schiere Lebenserfahrung ein, dass es nicht zielführend sein kann, Hämorrhoiden durch einen Zahnarzt behandeln zu lassen?
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Foto: Gabi Schönemann / pixelio.de

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Wie kommt der CDU-Ortsverband an Word-Vorlagen aus dem Rathaus?
Abseits der formalen Mangelhaftigkeit Ihrer Billig-Abmahnung muss ich auch noch einmal inhaltlich nachhaken. Sie schreiben:

Die von lhnen veröffentlichten META-Daten mit der Titelangabe ,,Grußwort zur Vernissage Kulturfestival am 04″ zeigen einen Verfasser namens ,,Brandstetter“; doch diente diese aus dem Jahr 2008 stammende Datei als Grundlage der Veröffentlichung eines Grußwortes des Bürgermeisters zu ebendiesem Kulturfestival am 04.04.2008, welches auch von Herrn Bürgermeister Manfred Härle gesprochen wurde.
Mag der CDU-Ortsverband diese alte Vorlage auf einem PC geführt haben, führt dies nicht zur Autorenschaft eines Mitarbeiters der Gemeinde für eine Presseerklärung dieses CDU-Ortsverbandes.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Wollen Sie – wohl nicht so sehr mich, aber – Ihre Gemeinderäte und die Bürger von Salem auf den Arm nehmen? Wie bitte kommt denn der CDU-Ortsverband an eine Word-Datei-Vorlage aus dem Rathaus?
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Bildzitat Screenshot der Meta-Daten zur angeblichen Pressemitteilung des CDU-Ortsverband Salem mit dem schönen Titel: „CDU steht hinter Eilentscheidung des Bürgermeisters“. Am mittigen Vormittag des Montags mit Namen 18. Mai 2020 um 10.14 Uhr. Irritierend auch der Dokument-Titel, der sich nun wiederum auf das „Grußwort zur Vernissage Kulturfestival“ bezieht – ein weiterer Beleg für Rathaustätigkeiten? Den Speicherort auf meinem PC habe ich mir erlaubt, mit grauem Balken unkenntlich zu machen.

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Inzwischen liegen mir (und damit potentiell auch dem Gericht) rund ein Dutzend WORD- und pdf-Dokumente des CDU-Ortsverbandes Salem aus den vergangenen Jahren vor: Und keines dieser Dokumente weist die von Ihnen genannte Vorlage, die Autorenschaft des Rathaus-Mitarbeiters B. oder den Vorlagennamen „Grußwort zur Vernissage Kulturfestival am 04“ auf.

Bezeichnend für den Vorgang ist des Weiteren die Tatsache, dass der CDU-Ortsverbandsvorsitzende Franz Jehle von der ihm von mir eingeräumten Möglichkeit, zu dem Vorgang Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht hat; ebenso wenig wie die CDU-Fraktionssprecherin Petra Herter, der meine Presseanfrage mit diesem Angebot mit demselben Datum (26.05.2020) zugegangen ist.Eine Lesebestätigung der E-Mail liegt mir vor.

Gerüchteweise wird mir aus CDU-Salem-Kreisen zugetragen, man möchte diesen Vorgang mit der „Pressemitteilung aus dem Rathaus-Fragezeichen“ lieber sang- und klanglos in der Versenkung verschwinden lassen. Aber das haben Sie jetzt ja erfolgreich verhindert. Sie sind mein Held!

Abschließend greife ich deshalb gern noch einmal die von dem oben genannten Dr. Alfred Hurst so treffend gewählte Formulierung auf und wende diese kühn auf Sie an: Mit dieser oberpeinlichen Abmahnung und Ihrem Umgang mit der zitierten Pressemitteilung des CDU-Ortsverbandes scheinen auch Sie mir eine weitere Inkarnation von Unfähigkeit und Arroganz zu sein?

Herr Härle: Sie sind am Zug!

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
Redaktion SatireSenf.de

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